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28. November 2009
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Diskriminierung von Homosexuellen: Deutschland soll aktiver werden [DE][en

Erschienen: Mittwoch 13. Februar 2008   

Weil die Regierung in Berlin es versäumt hat, Bestimmungen zur Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften gemäß den EU-Richtlinien in diesem Bereich einzuführen, ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet worden. 

Hintergrund:

Das deutsche „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzexternal ” (AGG), das im August 2006 in Kraft getreten ist, setzt vier EU-Richtlinien zu Nichtdiskriminierung um:

Das AGG zielt darauf ab, die Gesetzgebung mit Artikel 13 des EU-Vertragsexternal in Einklang zu bringen. Der Artikel sieht vor, die EU könne „geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen“.

Vladimír Špidla, der EU-Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheit und Chancengleichheit, hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und elf andere Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die EU-Gesetzgebung zur Chancengleichheit nicht korrekt umgesetzt haben sollen.

In einem elfseitigen Brief an die deutsche Regierung vom 31. Januar 2008 forderte der Kommissar höhere Standards in Bezug auf folgende Aspekte:

  • besserer Arbeitsschutz für Menschen mit Behinderung;
  • Haftung von Arbeitgebern in Fällen der Diskriminierung. Deutsche Arbeitgeber müssen in weniger als zehn Prozent aller Fälle für Schäden, die den Arbeitnehmern durch Ungleichbehandlung zugefügt wurden, aufkommen.
  • Besondere Rechte für religiöse Gemeinschaften. Kirchen können momentan nur darauf bestehen, Angestellte ihrer eigenen religiösen Gemeinschaft zu beschäftigen.
  • Gleiche Rechte für homosexuelle Lebensgemeinschaften. Die eingetragene Lebensgemeinschaft, die Schwule und Lesben eingehen können, verleiht nicht die gleichen Rechte wie eine Heirat, die heterosexuellen Paaren vorbehalten bleibt. Beispielsweise verleiht es Beamten keinen Anspruch auf eine höhere Bezahlung wie dies bei heterosexuellen Ehepaaren der Fall ist. Menschen, die in einer solchen Partnerschaft leben, sind nicht berechtigt, einen Teil der Rente ihres Partners zu beziehen, wenn er oder sie gestorben ist.

Alle vier Punkte sind im Kreise der Christdemokraten (CDU) und besonders bei ihrem bayerischen Zweig, der Christlich-Sozialen Union (CSU), umstritten. Die Fraktion, die aus den beiden Parteien besteht (CDU-CSU), ist der größere Partner in der Großen Koalition von Angela Merkel.  

Die Antidiskriminierungsgesetzgebung berührt das empfindliche Gleichgewicht von Merkels Koalition. Die Sozialdemokraten und der soziale Flügel von Merkels CDU sprechen sich beide für strengere Standards aus, während diejenigen in der CDU, die vor allem unternehmerische Interessen unterstützen, gegen weitere Verpflichtungen für Arbeitgeber und höhere Risiken in Falle von Verletzungsverfahren sind.

Die CSU wehrt sich dagegen, die Privilegien der christlichen Kirchen in Frage zu stellen. Hierzu gehören die Erhebung von Steuern, von der andere religiöse Gemeinschaften – einschließlich der mehr als drei Millionen Muslime – nicht profitieren. Für viele Christdemokraten geht die bestehende deutsche Gesetzgebung zur Antidiskriminierung bereits zu weit.

Positionen:

Peter Ramsauer von der CSU-Fraktion des Bundestages, wird von der Zeitung Tagesspiegel mit den Worten zitiert, Špidla habe „offenbar überhaupt nicht begriffen, was sich Deutschland unter Subsidiarität vorstellt“. Subsidiarität ist das EU-Prinzip, wonach die Regierungsmacht auf der möglichst niedrigsten Ebene angesiedelt sein sollte. Ramsauer fügte hinzu: „Wir reden da von Subsidiaritätskontrolle, und der Špidla tut das krasse Gegenteil davon!“ Er kündigte die Pläne seiner Partei im Bundestag an, die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags mit einer Entschließung zur Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips verbinden zu wollen.

Markus Söder, der bayerische Europaminister und Parteikollege von Ramsauer, sagte, dass eine Verschärfung des Gleichbehandlungsgesetzes „mit Bayern nicht zu machen“ sei.

Wolfgang Bosbach, stellvertretender parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, sagte, seine Partei habe bereits Schwierigkeiten gehabt, sich über die bestehende Gesetzgebung zu einigen.

Der grüne Abgeordnete Volker Beck, ein prominenter Aktivist für die Belange von Homosexuellen, sagte, es sei höchste Zeit, dass die eingetragene Lebensgemeinschaft, was das Steuerrecht und die Bezahlung von Beamten anginge, auf die gleiche Ebene angehoben würde wie Ehen.

Barbara Höll, Abgeordnete der Linken im Europaparlament, sagte, dass die Regierung es mehr als verdient habe, für das Antidiskriminierungsgesetz abgemahnt zu werden. Es sei schade, dass die EU eingreifen müsse, um die Regierung auf die berechtigte Kritik am Gleichbehandlungsgesetz aufmerksam zu machen. Man habe das Gesetz wiederholt kritisiert und teile Špidlas Einschätzung.

Nächste Schritte:

  • Die deutsche Regierung muss auf Špidlas Brief bis Ende März 2008 antworten.
  • Der Kommissar wird vor Juni 2008 eine Beschwerde deutscher Behindertenorganisation untersuchen, die die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung durch Finanzdienstleistungsunternehmen betrifft.

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Leserbriefe
A woman EU president
paulstpancras, European citizen
The Gender Dimension
Claudette Abela Baldacchino, Member, PES Group, Committee of the Regions (MT)
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