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Düstere Aussichten für die Gespräche zur Arbeitszeitrichtlinie

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Veröffentlicht 26. April 2011, aktualisiert 03. Mai 2011

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände sollen vor Herbst einen Dialog über die Arbeitszeitrichtlinie aufnehmen, doch sind sie sich über die Reichweite der Gespräche uneins. Derweil sehen die Europaabgeordneten die Chancen, dass beide Seiten zu einer Einigung kommen, mit Skepsis.

Ende vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission ein Dokument veröffentlicht- gemäß einer Anhörung über den Geltungsbereich einer Änderung der Arbeitszeitrichtlinie. Vorangegangene Versuche waren 2009 spektakulär gescheitert.

Die nächste Phase für den Versuch, die Richtlinie zu überprüfen, ist in der Schwebe, während die Sozialpartner – die Vertreter der Arbeitgeber und -nehmer – entscheiden wollen, ob sie sich zusammenschließen, um eine Einigung über die Änderung der Richtlinie zu versuchen.

Mittlerweile haben die Sozialpartner EurActiv wissen lassen, dass sie zwischen frühestens im Juni und vor Ende September bereit sein würden, einen Dialog aufzunehmen.

Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie waren 2009 an Problemen wie den Opt-Out-Bestimmungen gescheitert. Diese hatten es Großbritannien und anderen Ländern erlaubt, die beschlossene Obergrenze von 48 Stunden pro Woche zu überschreiten.

Ein weiteres kontroverses Thema auf dem Prüfstand ist die Frage, wie weit Bereitschaftsdienste im Rahmen der Richtlinie als Arbeitszeit gelten sollten – ein Thema, das Ärzte und Krankenpfleger mit Interesse verfolgen. Ferner geht es um Ausnahmen, die es den Arbeitgebern ermöglichen sollen, zur Abgeltung von Arbeitszeit Vergütungen zu zahlen.

Lass uns reden! Worüber?

Nach den EU-Regelungen müssen die Sozialpartner ein gemeinsames Schreiben an die Kommission senden, das ihre Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Nach Absenden des Schreibens beginnt eine neunmonatige Frist zu laufen, in der sich die Parteien über Änderungen der kontroversen Richtlinie einigen können.

Sollten die Gespräche scheitern, dürfen die Parteien um eine Fristverlängerung bitten, doch muss die Kommission keine gewähren. Die Kommission könnte weitergehen und ohne Rücksicht eigene Änderungsentwürfe erstellen, würde es aber bevorzugen, unter den Sozialpartnern eine breite Zustimmung zu erreichen.

Allerdings gibt es dafür kaum ein Anzeichen. BusinessEurope, der führende Arbeitgeberverband, will, dass sich der Dialog lediglich auf die Fragen konzentriert, bei denen seines Erachtens Fortschritte gemacht werden können. Dazu gehört zwar das Thema Bereitschaftsdienste, nicht jedoch doch das kontroverse Thema der Ausnahmeregelungen (der Opt-Outs).

Dagegen fordert der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) – die entscheidende Stimme auf der Arbeitnehmerseite – umfassende Verhandlungen, bei denen alles diskutiert werden soll, einschließlich der Opt-Outs.

Obwohl sie sich über die Reichweite der Gespräche uneins sind, wollen weiterhin beide Parteien den Dialog aufnehmen. Aus Kreisen von BusinessEurope sowie auch vom EGB erfuhr EurActiv, dass eine Einigung über die Bedingungen des Dialogs keine Vorbedingung für den Gesprächsbeginn darstelle. Beide Seiten sind überzeugt, dass die Gespräche zustande kommen.

Im Parlament herrscht Pessimismus

Indessen haben vor kurzem Europaabgeordnete des Beschäftigungs- und Sozialausschusses in einem Meinungsaustausch unter Sozialpartnern, der Kommission und dem Parlament ihre Zweifel über die Erfolgschancen jeglichen Dialogs ausgedrückt.

Was die Änderungsanträge zur Richtlinie betreffe, sei er jetzt nicht weniger pessimistisch als zuvor – und zuvor sei er sehr pessimistisch gewesen. Er habe nichts Neues gehört und sehe jetzt nicht, warum dieser Versuch mehr Erfolg haben sollte, sagte der ungarische Mitte-Rechts-Europaabgeordnete Csaba Ӧry (Europäische Volkspartei).

Sein EVP-Kollege Thomas Mann (Deutschland) sagte, man wisse, dass man nicht weiterkomme, die Lage sei seit acht Jahren dieselbe.

Der dänische sozialdemokratische Europaabgeordnete Ole Christiansen stimmte ihm zu.

Die anderen Sozialpartner bei der Arbeitszeitrichtlinie sind die UEAPME, die Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe, der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft CEEP und der EGÖD, der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst.

Stellungnahmen: 

Die folgenden Stellungnahmen sind lediglich auf Englisch verfügbar:

"Our fundamental approach to the proposals remains unchanged," said Wiebke Warnek, an adviser at the European Trades Union Confederation (ETUC). "We have essentially said we are prepared to enter negotiations on certain conditions: that everything is on the table for revision. We want the end of the opt-out to be on the table."

She added: "Something is going to happen in the dialogue, but not before June."

Steven D'Haeseleer, a director at BusinessEurope, said: "We have recommended that a meeting of our council presidents in June will give a mandate for us to enter dialogue. There has to be a chance for the dialogue, because both sides would not enter into it if there was no prospect whatever of success."

MEP Csaba Ӧry (European People's Party; Hungary), said: "I am no less pessimistic now [about the amendment of the directive] than before, and boy was I pessimistic before! I have heard nothing new and I do not see how this attempt should be more successful."

"We know that we are not getting anywhere, it has been the same situation for eight years," said German Christian Democrat MEP Thomas Mann. Acknowledging that there was a "glimmer of hope" for the dialogue between the social partners, he said that the Commission's most recent paper was disappointing.

He said: "We can see that people have been consulted have no impact. Are you [the Commission] just trying to make it look like a consultation?"

"I can see we are going nowhere. There is a paradox in that the Commission will to help those countries which are breaking the law. The countries which want limits [to employment conditions] are being discriminated against," said Danish Socialist MEP Ole Christiansen.

Nächste Schritte: 
  • Bis Juni 2011: Die entscheidenden Sozialpartner gehen von einem internen Klärungsprozess aus, sodass der Dialog beginnen kann.
  • Sie werden der Kommission einen Brief senden, um den Beginn der Gespräche anzuzeigen.
  • Neun Monate, nachdem die Kommission den Brief erhalten hat: Die Kommission muss handeln: Entweder erstellt sie selber einen Änderungsentwurf zur Richtlinie, oder sie gewährt den Sozialpartnern eine Fristverlängerung, wenn die Gespräche kein Ergebnis erreicht haben.
Hintergrund : 

Arbeitszeit ist ein seit langem heiß diskutiertes Thema auf EU-Ebene. Die Arbeitszeitrichtlinie von 1993besagt, dass Arbeitnehmer nicht länger als 48 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen (gerechnet über einen viermonatigen Zeitraum), wobei großzügige Abweichungen erlaubt sind.

Trotzdem muss der Gesetzestext auf Grund vieler Urteile des Europäischen Gerichtshofes überarbeitet werden. 

Die Europäische Kommission stellte ihren Vorschlag für eine überarbeitete Direktive bereits im Mai 2004 vor.

Die letzte Verhandlungsrunde scheiterte 2009, nachdem es dem Europäischen Parlament und dem Rat nicht gelungen war, in drei entscheidenden Punkten einen Kompromiss zu finden: die Opt-Out-Klausel, den Bereitschaftsdienst und Mehrfachverträge. Der Misserfolg führte zu einer Reihe von Schuldzuweisungen.

Es war das erste Mal seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages, der den Geltungsbereich der Mitentscheidungsprozesse für Rechtsetzungsakte beträchtlich erweiterte, dass es in einem Vermittlungsausschuss keine Einigung gab. Der Vermittlungsausschuss gilt sonst als letzte Chance in den Verhandlungen zwischen Rat und Parlament. 

Da es zu keiner Einigung kam, blieb die Richtlinie aus dem Jahr 1993 weiterhin in Kraft. Eine Anhörung der Europäischen Kommission letztes Jahr fragte die europäischen Sozialpartner, ob nun bei der Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EC) Handlungsbedarf auf EU-Ebene bestehe und welchen Umfang die Verhandlungen haben sollten.

Den EU-Verfahrensregeln zufolge wird die Kommission nicht weiter mit Änderungsvorschlägen zur Richtlinie aktiv, wenn die Sozialpartner den Dialog aufnehmen. Dagegen wird sie auf das Ergebnis des Dialogs warten, bevor sie weitere Schritte unternimmt.

Für den Dialog ist eine neunmonatige Frist vorgesehen, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem die Sozialpartner der Kommission ihre Gesprächsbereitschaft signalisieren. Nach den neun Monaten kann die Kommission Änderungsentwürfe auf der Basis vorschlagen, auf die sich die Sozialpartner geeinigt haben.

Sollten die Gespräche scheitern und keine Einigung zustande kommen, können die Parteien um eine Fristverlängerung für weitere Verhandlungen bitten, doch muss die Kommission keine gewähren. Sie könnte voranschreiten und auf eigene Initiative Änderungen erstellen.

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