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ECAS kritisiert Unionsbürgerschaft zweiter Klasse [DE]

Veröffentlicht 05. September 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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In seinem Bericht kritisiert der Euro Citizen Action Service (ECAS) bereits zum zweiten Mal die Übergangsregelungen, die Arbeitnehmern aus mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten den Zugang zum gemeinsamen Arbeitsmarkt versperren.

Der European Citizen Action Service (ECAS) hat bereits einen ersten Bericht  im Oktober 2005 veröffentlicht, in dem die Übergangsregelungen für Arbeitnehmer aus der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Slowenien kritisiert wurden.

In einem zweiten Bericht, der am 5. September 2006 vorgestellt wurde, weitet ECAS seine Kritik aufgrund der erweiterten Datenlage aus. Der Bericht untersucht auch wirtschaftliche, wissenschaftliche, demographische und kulturelle Vorteile der Bürgermobilität. 

Einige der Hauptergebnisse der Studie sind:

  • Die Niederlassungsfreiheit in der EU, die in den EU-Verträgen und in der Richtlinie über das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht verankert ist, ist immer noch keine unumstößliche Tatsache für Bürger aus einigen Mitgliedstaaten, da das Niederlassungsrecht und das Recht sich frei zu bewegen unter anderem von sozialen Faktoren abhängt. Die Richtlinie hält die Unterscheidung zwischen Unionsbürgern, die Geld verdienen, und jenen, die dies nicht tun, aufrecht. Dementsprechend verliere das Recht sich frei zu bewegen, für Unionsbürger, die finanziell nicht unabhängig sind, seine Bedeutung;
  • Der Bericht stellt fest, dass ausländische Arbeitnehmer den nationalen Arbeitsmarkt ergänzen und keine Konkurrenz darstellen. Mobilität kann das Know-How fördern und Engpässe in gewissen Branchen überbrücken;
  • Auch Staaten, die erleben, dass ihre Arbeitnehmer abwandern, profitieren hiervon, da diese Arbeitskräfte Geld zurück in ihr Land schicken;
  • Die demographischen Herausforderungen der EU werden nicht durch Mobilität und Migration überwunden, aber sie können abgeschwächt werden.
Stellungnahmen: 

Der Bericht schließt mit einer Reihe von Empfehlungen:

„Es sollte kein Unterschied gemacht werden zwischen Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten. Die Übergangsregelungen sollten abgeschafft werden, da sie einen künstlichen Unterschied zwischen ‚alten’ und ‚neuen’ Europäern schaffen und zu Misstrauen und Vorurteilen auf beiden Seiten beitragen. Es ist Aufgabe der Europäischen Union, den Bürgern deutlich zu machen, dass das Recht sich frei zu bewegen für alle Unionsbürger gilt. Das Europäische Jahr der Arbeitnehmermobilität  bietet gute Rahmenbedingungen und erklärt den Bürgern, welche Möglichkeiten es in diesem Bereich gibt.“

Der österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser besteht weiterhin auf die Übergangsregelungen für den Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten. Mit seiner geringen Arbeitslosigkeit sei Österreich ein Zielland für Arbeitnehmer aus angrenzenden Staaten, in denen die Gehälter viel niedriger seien.

 

Hintergrund : 

Die meisten Bürger verbinden mit der EU das Recht zu reisen und in anderen Mitgliedstaaten einer Beschäftigung nachzugehen. Die im Herbst 2005 durchgeführte Eurobarometerumfrage (Seite 40) ergab, dass die Hälfte der befragten Bürger mit der Europäischen Union „die Freiheit, überall innerhalb der Europäischen Union reisen, studieren und arbeiten zu können“ verbinden.

Art. 18 (1) des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft legt fest: „Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in diesem Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.“

Trotzdem bleibt 72 Mill. Unionsbürgern dieses Recht in fast der Hälfte der alten Mitgliedstaaten verwehrt. Bisher haben nur sieben der EU-15 Staaten (Irland, Schweden, Großbritannien, Finnland, Spanien, Portugal und Italien)  ihren Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten geöffnet. (Siehe EurActiv LinksDossier über Freizügigkeit der Arbeitnehmer in EU-25.)

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