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EP-Ausschuss begrenzt Portabilität von Rentenansprüchen [DE]

Veröffentlicht 22. März 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Portabilität von Zusatzrentenansprüchen, welche die Kommission als Voraussetzung für eine Stärkung der Arbeitnehmermobilität einschätzt, wird nicht wie geplant umgesetzt werden, wenn das Europäische Parlament im Plenum eine Abstimmung des Ausschusses für Beschäftigung vom 21. März 2007 bestätigt. 

Wenn Arbeitnehmer grenzüberschreitend umziehen, behalten sie ihre gesetzlichen Rentenansprüche. Jedoch verlieren sie häufig ergänzende Rentenansprüche, wie Gruppenversicherungsverträge oder branchenweit oder sektoral vereinbarte Systeme nach dem Umlageverfahren, Deckungssysteme oder Rentenversprechen auf der Grundlage von Pensionsrückstellungen der Unternehmen.

Die Kommission stuft diese finanziellen Einbußen für mobile Arbeitnehmer als Gefahr für die Arbeitnehmermobilität ein. Da Mobilität ein Grundrecht der Arbeitnehmer in der EU ist, und dazu beitragen könnte, viele der Probleme, die auf dem Arbeitsmarkt bestehen, zu lösen, hat die Kommission im Oktober 2005 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen vorgelegt. 

Der Richtlinienentwurf definiert Portabilität als „Möglichkeit für den Arbeitnehmer, bei Wahrnehmung seines Rechts auf Freizügigkeit oder auf berufliche Mobilität Rentenansprüche zu erwerben und zu bewahren“. Darunter fallen vor allem drei Bereiche: Anspruchserwerb, die Wahrung ruhender Ansprüche und die Übertragung von Ansprüchen („Auszahlung von Kapital, das einen Teil oder die Gesamtheit des in diesem System erworbenen Anspruchswerts ausmacht“.)

Der Richtlinienentwurf ist im Europäischen Parlament umstritten. Dies hängt vor allem mit der Kritik seitens der Unternehmen zusammen, die beanstanden, dass die Kommission die Last der Zusatzrentenansprüche für mobile Arbeitnehmer auf sie ablade. Die Abgeordneten haben über 200 Änderungsanträge eingebracht und viele dieser Anträge waren auf diese Fragestellung bezogen. Die niederländische Berichterstatterin Ria Oomen-Ruijten hat 30 Kompromissänderungsanträge ausgehandelt, die für die beiden größten Fraktionen – die EVP-ED (der Oomen-Ruijten angehört) und die SPE – akzeptabel waren.

Die angenommenen Änderungsanträge begrenzen den Geltungsbereich der Richtlinie über das Zusatzrentensystem auf „ein nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten eingerichtetes, mit einem Beschätigungsverhätnis gekoppeltes Rentensystem, das Zusatzrenten für Arbeitnehmer bieten soll“. Die Richtlinie soll keine rückwirkende Geltung haben und ebenfalls keine Anwendung auf Rentensysteme finden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie die Aufnahme neuer aktiver Versorgungsanwärter abgeschlossen haben, für Insolvenzschutzregelungen oder für Liquidationsverfahren.

Liliane Volozinskis, Direktorin für Sozialfragen und Beschäftigungspolitik beim Verband für kleine und mittlere Unternehmen UEAPME, betonte, dass der Parlamentsausschuss bezüglich der Einschränkung der Portabilitätsansprüche eine sehr wichtige Entscheidung getroffen hätte. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sei nicht durchführbar gewesen und hätte nicht die Komplexität und technischen Fragen der Verlagerung von Ansprüchen von einem Land in ein anderes, geschweige denn die steuerlichen Implikationen, in Betracht gezogen.

Die Plenarsitzung des Parlaments wird voraussichtlich am 24. April 2007 über den Richtlinienvorschlag abstimmen. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat bereits angekündigt, dass sie den Kommissionsvorschlag zusätzlich reduzieren möchte. 

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