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EU-Gerichtshof entscheidet gegen Frankreich [DE]

Veröffentlicht 11. Februar 2009 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Der Europäische Gerichtshof entschied gestern (10. Februar 2009), dass Paris Rechtsanwälten, Ärzten und Zahnärzten aus Bulgarien und Rumänien unrechtmäßig den Zugang zum französischen Arbeitsmarkt verwehrt hat.

Das Gericht entschied, dass Frankreich es versäumt habe, EU-Richtlinien, welche die beiden neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien betreffen, umzusetzen Betroffen waren Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte und Architekten. Das Verfahren war im Oktober 2007 von der Kommission eröffnet worden.

Ein Gerichtssprecher erklärte EurActiv gegenüber, Frankreich habe seine Gesetzgebung in der Zwischenzeit angepasst, das Problem für Rechtsanwälte, Ärzte und Zahnärzte bestehe aber weiterhin.

Frankreich müsse die Verfahrenskosten tragen, aber die Gerichtsentscheidung hebe die französischen Beschränkungen nicht automatisch auf, erläuterte der Pressesprecher. Dazu komme, dass bulgarische und rumänische Bürger, die sich durch diese Richtlinie benachteiligt sehen, keinen Anspruch auf Schadensersatz hätten.

Nichtsdestotrotz gab der Sprecher an, dass diese Personen in eigenen Verfahren auf Schadensersatz klagen könnten und sich dabei auf die Entscheidung des Gerichtshofs berufen könnten.

Einige der stärksten und wohlhabensten westlichen EU-Mitgliedstaaten beschränken weiterhin den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus Osteuropa.

Frankreich, das bei weitem nicht das strengste EU-Land in dieser Frage ist, hob bereits einige Beschränkungen für bulgarische und rumänische Bürger im Juli 2008 auf – ein Jahr früher als geplant.

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