Der Globalisierungsfonds wird mit 500 Millionen Euro ausgestattet sein. Die Mitgliedstaaten werden künftig bei der Kommission finanzielle Mittel für die Umschulung von Erwerbssuchenden beantragen können, wenn diese ihre Arbeit aufgrund „struktureller Veränderungen im Welthandelsgefüge“ verloren haben. Die Kommission hat äußerst komplexe technokratische Kriterien dafür ausgearbeitet, unter welchen Bedingungen sie Unterstützung leisten kann.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz betonten Kommissionspräsident Barroso und Kommissar für Soziales Spidla den Solidaritätsaspekt des neuen Fonds: „Dies ist kein Fonds, der Sektoren unterstützen soll, die nicht mehr wettbewerbsfähig sind, sondern ein Fonds, der Menschen helfen soll“, so der Kommissionspräsident. „Wir wollen zeigen, dass sie der EU wichtig sind“, hieß es weiter.
Einige Wirtschaftsexperten hegen jedoch Zweifel an dem Fonds und weisen auf mehrere potentielle Probleme hin:
- Worin besteht der europäische Mehrwert, abgesehen von der symbolischen Geste der Solidarität? Könnte der Fonds die Verantwortung der Mitgliedstaaten, eigene Antworten zu finden, schwächen?
- Besteht die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten um die begrenzten Mittel konkurrieren werden und jeder von ihnen den größten Anteil ("juste retour") ergattern will?
- Werden die komplexen Kriterien eingehalten werden können?
- Wie kann Arbeitnehmern erklärt werden, dass sie keine Unterstützung erhalten, wenn ihr Unternehmen in ein anderes EU-Land abwandert (z. B. von Frankreich nach Estland), während ein anderer Arbeitsloser Hilfe erhalten kann, weil sein Unternehmen Arbeitsplätze in Drittländer verlagert?



