Die Debatte, die am 26. Februar 2008 im Beschäftigungsausschuss des Parlaments stattfand, sollte ermitteln, welche Auswirkungen die beiden Entscheidungen von Dezember 2007 auf das EU-Recht zeigen würden.
Insbesondere könnten sie laut einigen Europaabgeordneten die Arbeitnehmerrechte schwächen, die momentan mit zwei zentralen Richtlinien sichergestellt werden:
- Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, die Mindeststandards zu Themen wie Lohnsätze, Urlaub, Arbeitszeiten, Gesundheit, Schutz und Chancengleichheit der Geschlechter für Arbeitnehmer, die für begrenzte Zeit ins Ausland entsendet werden, darlegt.
- Die Dienstleistungsrichtlinie, welche die Staaten verpflichtet, einen uneingeschränkten Zugang und eine uneingeschränkte Ausübung von Dienstleistungsaktivitäten auf ihrem Territorium sicherzustellen. Die Richtlinie gestattet es den Ländern allerdings, ihre eigenen Regelungen für Beschäftigungsbedingungen anzuwenden, einschließlich denen, die durch Tarifverträge festgelegt sind.



