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EU unterschreibt UN-Konvention für Menschen mit Behinderung [DE]

Veröffentlicht 02. April 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Erstmals hat die Europäische Gemeinschaft eine Menschenrechtscharta, die UN-Konvention über Rechte für Menschen mit Behinderungen, unterzeichnet. Die Kommission hat jedoch letztendlich entschieden, ein zusätzliches Protokoll, durch das ein Beschwerdeverfahren eingerichtet worden wäre, das von manchen Mitgliedstaaten als zu weitreichend eingeschätzt wurde, nicht zu unterzeichnen.

Kurz vor Unterzeichnung der Konvention am 30. März 2007 hat die Kommission als Vertreterin der Europäischen Gemeinschaft sich gegen die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls entschieden, durch das ein Beschwerdeverfahren eingerichtet wird.

Die Entscheidung fiel nachdem Großbritannien, Dänemark und Polen sich besorgt geäußert hatten hinsichtlich der rechtlichen Implikationen für den Arbeitsmarkt, einem Bereich in dem die EU Kompetenzen hat. Die Mitgliedstaaten befürchteten, dass die Unterschrift der Kommission dahingehend verstanden werden konnte, dass sie ebenfalls diesem Protokoll zustimmen, auch wenn dies nicht der Fall ist.

Das freiwillige Protokoll schafft zwei Verfahren:

  • Ein Beschwerdeverfahren: Eine Einzelperson, die der Ansicht ist, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, kann eine Mitteilung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der durch die Konvention geschaffen wurde, einreichen. Nach Überprüfung der Anfrage, kann der Ausschuss Empfehlungen und Vorschläge an den Vertragsstaat richten.
  • Ein Untersuchungsverfahren: Im Falle von schwerwiegenden oder systematischen Verstößen durch Vertragsstaaten, kann der Ausschuss eine Untersuchung einleiten. Die Ergebnisse werden im Anschluss an den Vertragsstaat weitergeleitet.
Stellungnahmen: 

Die Kommission betonte, dass bevor eine Einzelperson sich an den Ausschuss wenden könne, er oder sie alle Möglichkeiten auf nationaler Ebene ausgeschöpft haben müsse. Eine Anrufung des Ausschusses sei somit keine einfache Sache.

Yannis Verdakastanis, Präsident des Europäischen Behindertenforums, nannte die Konvention "einen großen Erfolg für die 650 Millionen Menschen weltweit, die mit einer Behinderung leben". Er betonte jedoch auch, dass die Unterzeichnung nur ein erster Schritt sei.

Die eigentliche Arbeit fange erst jetzt an, so Verdakastanis. Alle Unterzeichnerstaaten sowie die Europäische Gemeinschaft hätten sich verpflichtet und müssten nun garantieren, dass die Konvention viel mehr sei, als nur ein Stück Papier. Man erwarte nun, dass Menschen mit einer Behinderung in diesen Staaten die gleichen Rechte genießen würden, wie Menschen ohne eine Behinderung.

Das Forum äußerte sich "zutiefst besorgt" bezüglich der Tatsache, dass sich die Kommission gegen eine Unterzeichnung des Zusatzprotokolls entschieden hatte. Carlotta Besozzi, Direktorin des Forums, sagte, sie seien überrascht und enttäuscht darüber gewesen, dass die Kommission das Protokoll aufgrund des Widerstandes einiger Mitgliedstaaten nicht unterzeichnet habe. Dies habe aufgrund der geteilten Zuständigkeiten in der EU, Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen in der ganzen EU. Man hätte bedenken müssen, dass das Beschwerdeverfahren einen letzten Ausweg für Menschen mit Behinderungen dargestellt hätte, wenn das nationale System versagt hätte.

Nächste Schritte: 
  • Am 20. und 21. November 2006 hat im Ausschuss der Regionen eine Konferenz mit dem Titel European Conference on Disability and Development Co-operation stattgefunden. 
  • Am 27. Februar 2007 hat die Kommission eine Empfehlung an den Rat gerichtet, die Konvention und das Zusatzprotokoll zu unterzeichnen. 
  • Seit dem 20. März 2007 kann die Konvention unterschrieben werden (siehe die ständig aktuelle Liste der Unterschriften.) 
  • Verhandlungen über eine mögliche Unterzeichnung des Zusatzprotokolls werden derzeit geführt. Die Frage wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AstV) beraten werden. Die Kommission und die deutsche Ratspräsidentschaft befürworten eine Unterzeichnung des Protokolls.
  • Die Kommission wird die Gesetzgebung der EU daraufhin überprüfen, ob sie mit der Konvention vereinbar ist.
  • Die Kommission wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2008 einen Vorschlag vorlegen für die Ratifizierung der Konvention. 
Hintergrund : 

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung  geht auf eine Initiative von Mexiko im Jahre 2002 zurück. Es ist die erste UN-Konvention seit der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien aus dem Jahre 1990. Die Konvention wurde am 30. März 2007 angenommen. Eine rekordhohe Anzahl von 82 Staaten haben die Konvention gleich am ersten Tag unterzeichnet - mehr als vier mal so viele wie benötigt werden, damit die Konvention unmittelbar in Kraft treten kann.

Die Konvention legt das Prinzip nieder, dass die 650 Millionen Menschen weltweit, die mit einer Behinderung leben, die gleichen Rechte genießen sollen, wie Menschen ohne Behinderung. Die Konvention schützt behinderte Menschen vor Diskriminierung und umfasst zivile Rechte sowie politische, ökonomische, soziale und kulturelle Rechte. 

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten sowohl dazu, Gesetze und Vorschriften im Einklang mit diesem Prinzip zu ändern, als auch zu gewährleisten, dass Verfahren geändert werden, damit Menschen mit einer Behinderung besser in die Gesellschaft integriert werden können. 

44 Staaten unterzeichneten zudem das freiwillige Zusatzprotokoll  der Konvention, die es Einzelpersonen und Organisationen ermöglicht, angebliche Verstöße gegen die Konvention vor einen UN-Expertenausschuss zu bringen, wenn alle nationalen Möglichkeiten erschöpft sind.

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