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Europäischer Bürgerbeauftragter: Deutsche Ärzte arbeiten zu viel [DE]

Veröffentlicht 20. September 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Bereitschaftsdienst für Ärzte wird in deutschen Krankenhäusern und Kliniken nicht als Arbeitszeit gerechnet. Der europäische Bürgerbeauftragte fordert nun die Kommission auf, gegen diese Regelung vorzugehen.

Ein in einem deutschen Krankenhaus tätiger Arzt legte im November 2001 bei der Kommission eine Beschwerde bezüglich der Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie in Deutschland ein. Deutschland verstoße gegen die Richtlinie, vor allem in Bezug auf den Bereitschaftsdienst von Ärzten. Die deutsche Handhabung resultiere in ausufernde Arbeitszeiten für Ärzte und führe gleichermaßen das Risiko von Gesundheitsschäden für Ärzte und Patienten mit sich.

Damals lautete die Antwort der Kommission, dass die Richtlinie noch überarbeitet werde und dass der Beschwerde angesichts einer überarbeiteten Richtlinie nachgegangen werden würde. Am 2. August 2004 trat die neue Richtlinie 2003/88/EG  in Kraft und ersetzte damit die alte Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG. Die neue Richtlinie beinhaltete jedoch keine Änderungen, wonach ärztlicher Bereitschaftsdienst keine Arbeitszeit darstellt.

Trotzdem hätte er, so der Kläger in einem Brief an den Bürgerbeauftragten, von der Kommission nichts außer Eingangsbestätigungen erhalten. Er fügte hinzu, dass aus den Briefen der Kommission nicht hervorgegangen sei, dass die Kommission ernsthaft die Ziele der Richtlinie überdacht hätte, oder dass sie Änderungen durchgeführt hätte, die sowohl den Interessen der Arbeitnehmer als auch denen der Arbeitgeber gerecht würden.

Der Bürgerbeauftragte Nikiforos Diamandouros hat die Beschwerde untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kritik des Klägers in Bezug auf die Handhabe des Falles bei der Kommission berechtigt war. Am 20. September 2006 gab er seine Empfehlung bekannt, die Kommission solle sich so schnell und gründlich wie möglich mit der Beschwerde befassen. Der Bürgerbeauftragte hat die Frist für die Kommission für den 15. Dezember 2006 gesetzt.

Die Frage der Gesetzlichkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist bereits vor den Europäischen Gerichtshof gebracht worden. Dieser hat im September 2006 geurteilt, dass Bereitschaftsdienst unter der Richtlinie 93/104/EG als Arbeitszeit zu rechnen ist und entsprechend entlohnt werden muss (siehe EurActiv 10. September 2003).

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