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4. Dezember 2009
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Freizügigkeit der Arbeitnehmer in EU-25 [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 23. September 2004    | Aktualisiert: Freitag 25. Juli 2008   

Wenige der wirtschaftlich stärksten ‚alten’ EU-Mitgliedstaaten beschränken auch weiterhin den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten für Arbeitskräfte aus Osteuropa; Deutschland und Österreich sind jedoch die einzigen Mitgliedstaaten, die weiterhin verpflichtende Arbeitsvisa bis 2011 beibehalten werden.

Zum gleichen Thema:

Nächste Schritte:

  • Die ersten zwei Jahre der "2+3+2"-Regelung sind am 30. April 2006 abgelaufen. Die Mitgliedstaaten müssen dazu der Kommission im Mai 2009 eine Mitteilung machen. 
  • Rumänien und Bulgarien sind am 1. Januar 2007 der EU beigetreten und auch für die Arbeitnehmer aus diesen beiden Staaten findet das 2+3+2-Schema Anwendung. Demnach müssen alle Beschränkungen des Arbeitsmarktes zwischen den 27 Mitgliedstaaten bis 1. Januar 2014 aufgehoben werden.

Zusammenfassung Links

In einem Versuch, mit den komplexen Folgen der jüngsten EU-Erweiterung vom Jahr 2004 umzugehen, haben 12 Mitgliedstaaten der EU-15 die Freizügigkeit der Arbeitnehmer durch 'Übergangsregelungen' für Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten beschränkt.  Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsphase am 1. Mai 2006 sind sich die alten Mitgliedstaaten immer noch darüber uneinig, bis zu welchem Grad die Arbeitsmärkte für mittel- und osteuropäische Arbeitnehmer geöffnet werden sollen.  

Kernfragen:

Positionen:

Der European Citizens Action Service (ECAS) war eine der ersten Organisationen, welche die von den nationalen Regierungen vorgestellten Übergangsregelungen zusammengetragen hat.  ECAS hat ebenfalls eine Reihe von Empfehlungen sowohl für die europäischen Institutionen als auch die nationalen Regierungen entworfen.

Der ehemalige Kommissar für WettbewerbMario Monti, nun Vorsitzender von ECAS, sagte, dass die Übergangsregelungen so bald wie möglich auslaufen sollten.  Er ist der Ansicht, dass es keinen Zustrom gegeben habe, der die Aufrechterhaltung rechtfertigen würde und dass die unerwartete Verbreitung komplexer nationaler Quoten und die qualitativen Beschränkungen, die Lissabon-Strategie für einen flexiblen Arbeitsmarkt und mobile Arbeitnehmer unterlaufen würde.

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) sagte, dass die einwanderungsbedingte Belastung geringer ausgefallen sei als erwartet.  Tatsächlich ist die IOM der Ansicht, dass insbesondere die neuen Mitgliedstaaten Zielländer für Einwanderung werden würden, wenn man „die zunehmende wirtschaftliche Konvergenz, das Wachstum und den verbesserte Lebensstandard“ mit in Betracht zieht.

Beschäftigungskommissar Vladimir Spidla sagte, dass die Freizügigkeit von Arbeitnehmern keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte der EU-15 gehabt habe. Eigentlich, so Spidla weiter, hätten individuelle Länder und die EU als Ganzes hiervon profitiert.  Für Spidla ist die Freizügigkeit von Arbeitnehmern wichtiger als alle anderen Freiheiten der EU.

Der Stellvertreter des tschechischen Außenministers, Vladimir Müller, sagte, dass die Freizügigkeit von Arbeitnehmern die wichtigste Säule des freien Marktes der EU sei.  Einschränkungen seien daher nicht mit der Lissabon-Strategie vereinbar.  Er sagte weiter, dass die Tschechische Republik daher seit Beginn der Beitrittsverhandlungen für eine vollständige Freizügigkeit plädiert habe.  Dies sei der einzige Weg zu einem wettbewerbsfähigen und innovativen Europa.

Gerd AndresStaatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sagte, dass der Februarbericht der Kommission nicht die Auswirkungen der Übergangsphase mit einbeziehe.  Auch die geographische Lage von Deutschland und Österreich sei nicht mit der von Frankreich oder Großbritannien zu vergleichen.  

Links Zusammenfassung

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