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Stellenangebot registrierenWenige der wirtschaftlich stärksten ‚alten’ EU-Mitgliedstaaten beschränken auch weiterhin den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten für Arbeitskräfte aus Osteuropa; Deutschland und Österreich sind jedoch die einzigen Mitgliedstaaten, die weiterhin verpflichtende Arbeitsvisa bis 2011 beibehalten werden.
In einem Versuch, mit den komplexen Folgen der jüngsten EU-Erweiterung vom Jahr 2004 umzugehen, haben 12 Mitgliedstaaten der EU-15 die Freizügigkeit der Arbeitnehmer durch 'Übergangsregelungen' für Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten beschränkt. Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsphase am 1. Mai 2006 sind sich die alten Mitgliedstaaten immer noch darüber uneinig, bis zu welchem Grad die Arbeitsmärkte für mittel- und osteuropäische Arbeitnehmer geöffnet werden sollen.
Der European Citizens Action Service (ECAS) war eine der ersten Organisationen, welche die von den nationalen Regierungen vorgestellten Übergangsregelungen zusammengetragen hat. ECAS hat ebenfalls eine Reihe von Empfehlungen sowohl für die europäischen Institutionen als auch die nationalen Regierungen entworfen.
Der ehemalige Kommissar für Wettbewerb, Mario Monti, nun Vorsitzender von ECAS, sagte, dass die Übergangsregelungen so bald wie möglich auslaufen sollten. Er ist der Ansicht, dass es keinen Zustrom gegeben habe, der die Aufrechterhaltung rechtfertigen würde und dass die unerwartete Verbreitung komplexer nationaler Quoten und die qualitativen Beschränkungen, die Lissabon-Strategie für einen flexiblen Arbeitsmarkt und mobile Arbeitnehmer unterlaufen würde.
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) sagte, dass die einwanderungsbedingte Belastung geringer ausgefallen sei als erwartet. Tatsächlich ist die IOM der Ansicht, dass insbesondere die neuen Mitgliedstaaten Zielländer für Einwanderung werden würden, wenn man „die zunehmende wirtschaftliche Konvergenz, das Wachstum und den verbesserte Lebensstandard“ mit in Betracht zieht.
Beschäftigungskommissar Vladimir Spidla sagte, dass die Freizügigkeit von Arbeitnehmern keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte der EU-15 gehabt habe. Eigentlich, so Spidla weiter, hätten individuelle Länder und die EU als Ganzes hiervon profitiert. Für Spidla ist die Freizügigkeit von Arbeitnehmern wichtiger als alle anderen Freiheiten der EU.
Der Stellvertreter des tschechischen Außenministers, Vladimir Müller, sagte, dass die Freizügigkeit von Arbeitnehmern die wichtigste Säule des freien Marktes der EU sei. Einschränkungen seien daher nicht mit der Lissabon-Strategie vereinbar. Er sagte weiter, dass die Tschechische Republik daher seit Beginn der Beitrittsverhandlungen für eine vollständige Freizügigkeit plädiert habe. Dies sei der einzige Weg zu einem wettbewerbsfähigen und innovativen Europa.
Gerd Andres, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sagte, dass der Februarbericht der Kommission nicht die Auswirkungen der Übergangsphase mit einbeziehe. Auch die geographische Lage von Deutschland und Österreich sei nicht mit der von Frankreich oder Großbritannien zu vergleichen.