Hintergrund :
Gemäß Artikel 141 EG-Vertrag soll jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit angewendet wird. Dennoch verdienen die männlichen Kollegen der britischen Gesundheitskontrolleurin Bernadette Cadman bei gleicher Berufserfahrung und Qualifikation jährlich bis zu 9000 Britische Pfund (etwa 13.300 Euro) mehr als Cadman.
Cadman arbeitet als Gesundheitskontrolleurin für die UK Health and Safety Executive (HSE), die – ironischerweise – auch für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Gehälter werden bei HSE nach der Dauer der Tätigkeit bemessen. Im Falle Cadmans rechtfertigte die HSE ihren geringeren Verdienst mit der Auszeit, die sie zur Betreuung ihrer Kinder genommen hatte, und die nicht zu ihrer Berufserfahrung beigetragen habe.
Im Jahr 2001 hatte Cadman vor einem britischen Arbeitsgericht gegen die HSE geklagt. Das Gericht hat ihr in erster Instanz Recht gegeben, jedoch legte ihr Arbeitgeber Berufung gegen das Urteil ein. Das Berufungsgericht für Arbeitsfragen (Employment Appeal Tribunal) bestätigte die Rechtsprechung im Danfoss-Fall von 1989. Demnach muss generell keine besondere Begründung vorliegen, wenn unterschiedliche Bezahlung aufgrund Unterschiede im Dienstalter gründe.
Im Jahr 2003 legte Cadman wiederum Berufung gegen die Entscheidung des Employment Appeal Tribunal ein und bekam auch Unterstützung von der Equal Opportunities Commission. Das britische Berufungsgericht befand, dass ein System, das das Dienstalter als Grundlage der Bezahlung nimmt, Frauen benachteiligt, da diese im Durchschnitt kürzer als Männer arbeiten. Ein solches System würde die Unterschiede zwischen Männern und Frauen in der Arbeitswelt aufrechterhalten.
Da diese Ungleichheiten weiter bestehen, legte das Berufungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob der Danfoss-Präzendenzfall sich im Einklang mit dem Europarecht befände und ob Arbeitgeber das Dienstalter ohne besondere Begründung als Grundlage der Bezahlung nutzen dürften.