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Gericht bestätigt Prinzip 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit' [DE]

Veröffentlicht 05. Oktober 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Arbeitgeber belegen können, dass niedrigere Löhne für Frauen auf geringere Erfahrungen und Qualifikationen zurückzuführen sind.   

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Arbeitgeber grundsätzlich auf das Kriterium des Dienstalters zur Bestimmung des Lohnniveaus ohne besondere Begründung zurückgreifen dürfen. „Der Rückgriff auf dieses Kriterium des Dienstalters [ist] in der Regel zur Erreichung des legitimen Zieles geeignet,  Berufserfahrung zu honorieren, die den Arbeitnehmer befähigt, seine Arbeit besser zu verrichten […]“, urteilte der Gerichtshof.

Ein auf das Dienstalter aufbauendes Bezahlungsschema steht nicht unbedingt im Widerspruch zum Prinzip des gleichen Entgelts für Männer und Frauen. Hat ein Arbeitnehmer Zweifel an einem solchen System und liefert Anhaltspunkte, die geeignet sind, ernsthafte Zweifel aufkommen zu lassen, muss der Arbeitgeber die Zugrundelegung des Dienstalters begründen.

In jedem Fall muss der gesetzlich festgelegte bezahlte Erziehungsurlaub als Arbeitszeit angerechnet werden, während zusätzliche Auszeiten, wie zur Betreuung von Kindern, nicht berücksichtigt werden müssen.

Stellungnahmen: 

Cadman sagte der Zeitung Guardian, dass es in ihrem Fall nicht um den Erhalt einer Ausgleichszahlung gehe, sondern um Durchsetzung des Grundsatzes, dass Frauen nicht schlechter als Männer bezahlt werden sollten.

Leena Linnainmaa, Präsidentin des Europäischen Juristinnenbundes, sagte der Zeitung The Times, dass die Situation sich für Frauen nur dann gerechter gestalten könnte, wenn mehr Männer Vaterschaftsurlaub nehmen würden. Diese Möglichkeit würden viele Männer überhaupt nicht in Erwägung ziehen, auch wenn sie in den meisten europäischen Staaten das Recht dazu hätten. Der Umstand, dass viele Frauen Elternurlaub nähmen, sei ein Karrierehindernis, sagte Linnainmaa. Der Juristinnenbund ermutige Männer, den Vaterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen, und fordere die Länder, die diese Möglichkeit gesetzlich nicht vorsehen, auf, entsprechende Gesetzesänderungen vorzunehmen.

Hintergrund : 

Gemäß Artikel 141 EG-Vertrag  soll jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit angewendet wird. Dennoch verdienen die männlichen Kollegen der britischen Gesundheitskontrolleurin Bernadette Cadman bei gleicher Berufserfahrung und Qualifikation jährlich bis zu 9000 Britische Pfund (etwa 13.300 Euro) mehr als Cadman.

Cadman arbeitet als Gesundheitskontrolleurin für die UK Health and Safety Executive (HSE), die – ironischerweise – auch für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Gehälter werden bei HSE nach der Dauer der Tätigkeit bemessen. Im Falle Cadmans rechtfertigte die HSE ihren geringeren Verdienst mit der Auszeit, die sie zur Betreuung ihrer Kinder genommen hatte, und die nicht zu ihrer Berufserfahrung beigetragen habe.

Im Jahr 2001 hatte Cadman vor einem britischen Arbeitsgericht gegen die HSE geklagt. Das Gericht hat ihr in erster Instanz Recht gegeben, jedoch legte ihr Arbeitgeber Berufung gegen das Urteil ein. Das Berufungsgericht für Arbeitsfragen (Employment Appeal Tribunal) bestätigte die Rechtsprechung im Danfoss-Fall von 1989. Demnach muss generell keine besondere Begründung vorliegen, wenn unterschiedliche Bezahlung aufgrund Unterschiede im Dienstalter gründe.

Im Jahr 2003 legte Cadman wiederum Berufung gegen die Entscheidung des Employment Appeal Tribunal ein und bekam auch Unterstützung von der Equal Opportunities Commission. Das britische Berufungsgericht befand, dass ein System, das das Dienstalter als Grundlage der Bezahlung nimmt, Frauen benachteiligt, da diese im Durchschnitt kürzer als Männer arbeiten. Ein solches System würde die Unterschiede zwischen Männern und Frauen in der Arbeitswelt aufrechterhalten.

Da diese Ungleichheiten weiter bestehen, legte das Berufungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob der Danfoss-Präzendenzfall sich im Einklang mit dem Europarecht befände und ob Arbeitgeber das Dienstalter ohne besondere Begründung als Grundlage der Bezahlung nutzen dürften.

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