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Kampf gegen illegale Einwanderung: Die Rückführungsrichtlinie [DE]

Veröffentlicht 26. August 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Angesichts des stetig ansteigenden Zustroms illegaler Einwanderer hat die EU für eine Richtlinie gestimmt, in der Rückführungsverfahren für Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsgenehmigung festgelegt werden. In Lateinamerika sorgte die Initiative der EU allerdings für negative Schlagzeilen und wurde als „Richtlinie der Schande“ bezeichnet.

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Zusammenfassung

Das vom Europäischen Rat im November 2004 befürwortete Haager Programm sah die Entwicklung einer gemeinsamen Migrations- und Asylpolitik für die EU vor, die im Januar desselben Jahres um 10 neue Mitgliedsstaaten erweitert worden war.

Im Dezember 2005 stellte die Kommission einen Aktionsplan zur legalen Migration vor, in dem eine Roadmap für das Haager Programm festgelegt wurde. Der Aktionsplan beinhaltete eine Reihe von Maßnahmen, die bis 2009 umgesetzt werden sollen: 

  • Eine horizontale Richtlinie mit einem einheitlichen Verfahren zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Migranten, die in der EU arbeiten wollen
  • Vier sektorale Initiativen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte, Saisonarbeitskräfte, bezahlte Praktikanten und innerbetrieblich Entsandte

Gleichzeitig mit der Schaffung von Rahmenbedingungen für den legalen Zugang zur Europäischen Union verabschiedeten die europäischen Institutionen eine Richtlinie mit Bestimmungen zur Rückführung von Personen aus Drittländern, die sich illegal in EU-Mitgliedsstaaten aufhalten. Diese wurde 2005 vorgestellt und am 18. Juni 2008 vom Europäischen Parlament verabschiedet.

Debatte

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Stellungnahmen

Jacques Barrot, EU-Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, beurteilte den im Parlament gefundenen Kompromiss zur Rückführungsrichtlinie positiv. Er sagte, die freiwillige Ausreise sowie der Schutz von Kindern und Familien hätten Priorität erhalten. Zudem werde die Kommission die Umsetzung der Bestimmungen überwachen und damit sicherstellen, dass die Menschenrechtsstandards der Europäischen Konvention und der UN Declaration on Human Rights eingehalten werden.

Der deutsche Abgeordnete und EPP-Sprecher Manfred Weber sprach von einer “guten Balance zwischen strikter Rückführungspolitik und der Achtung humanitärer Standards. Die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof werden künftig eine Rechtsgrundlage haben, auf der sie Hilfsmaßnahmen für illegale Einwanderer unterstützen können. Europa macht deutlich, dass es illegale Einwanderung nicht toleriert. Das Europäische Parlament hat gezeigt, dass das Mitentscheidungsverfahren in den Bereichen Justiz und Inneres funktioniert”.

Der britische Abgeordnete Graham Watson (ALDE) schloss sich Webers Sicht an und sagte, es herrsche Übereinstimmung in Bezug auf den Umgang mit illegalen Nicht-EU-Bürgern. Der Vorsitzende der liberalen Parlamentsfraktion hofft, dass “die französische Präsidentschaft Europas Einsatz für ein humanes, effizientes und nachhaltiges Migrationsmanagement voranbringt und in die Praxis umsetzt”.

Sein belgischer ALDE-Fraktionskollege Gérard Deprez sagte in der Debatte, die Realisten hätten sich gegen die Idealisten durchgesetzt. “Selbstverständlich wäre auch uns eine Richtlinie mit noch höheren gemeinsamen Standards lieber gewesen. Die politische Realität zeigt jedoch, dass wir bei weiteren Änderungen der Richtlinie am Ende mit leeren Händen dagestanden hätten. Dies hätte den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, die Richtlinie de facto zu beerdigen. Letztlich wären illegale Migranten die Opfer unserer guten Absichten geworden”.

Die Linken sind jedoch ebenso sowie Menschenrechtsorganisationen der Meinung, der Text biete Migranten keine ausreichenden Schutzrechte.

Amnesty International zeigte sich tief enttäuscht über den Ausgang der Debatte zur Rückführungsrichtlinie. Aus Sicht der Menschenrechtsorganisation bietet die vom Europäischen Parlament verabschiedete Fassung der Richtlinie Migranten bei einer Rückführung keine Garantie auf Sicherheit und Achtung der Menschenwürde. Die NGO sieht keine mit der Richtlinie verbundenen Vorteile und betont, die Direktive fördere in den Mitgliedsstaaten eine Praxis verlängerter Haftzeiten und erschwere darüber hinaus den Zugang zum EU-Territorium.

Bjarte Vandvik von der NGO European Council on Refugees and Exiles (ECRE) sagte, die Grundrechte von Personen, die aus dem EU-Territorium ausgewiesen werden, seien durch dieses legislative Instrument nicht in vollem Umfang garantiert. Ziel der Richtlinie sei zwar die Harmonisierung von Verfahrensweisen, das praktische Ergebnis jedoch die EU-weite Festschreibung extrem restriktiver Standards und Bestimmungen.

Die Rückführungsrichtlinie ist auch in Entwicklungsländern auf scharfe Kritik gestoßen, insbesondere in Lateinamerika

Venezuelas Präsident Hugo Chavez nannte die Bestimmungen “schändlich” und drohte mit dem Stopp von Investitionen sowie von Ölexporten in Länder, die die kontroverse Richtlinie in die Praxis umsetzen. Der brasilianische Präsident Lula da Silva sagte, der “kalte Wind der Fremdenfeindlichkeit wehe wieder einmal aus Europa herüber”, sein ekuadorianischer Amtskollege Rafael Correa warnte vor einer Aussetzung der Handelsgespräche zwischen der EU und der Andengemeinschaft CAN, falls die Europäer an der neuen Richtlinie festhalten. 

“Wir haben keinen Gesprächsbedarf mit einer Staatengemeinschaft, die Immigranten kriminalisiert. Es wird kaum möglich sein, wirtschaftliche Themen zu erörtern und dabei die Menschenrechte auszuklammern“. 

Die spanische Regierung hat bereits eine Informationskampagne gestartet, um die Richtlinie spanischsprachigen Behörden- und Regierungsvertretern in Lateinamerika zu erläutern.

Zeitplan

  • Dezember 1999:Beim Gipfel von Tampere werden Grundlagen eines gemeinsamen EU-Konzeptes zur Migration beschlossen 
  • November 2000:Papier der EU-Kommission zur gemeinsamen Migrationspolitik
  • November 2004:Der EU-Gipfel spricht sich für das “Haager Programm” zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht innerhalb der Union aus
  • September 2005:  Die Kommission bringt den Entwurf einer Richtlinie auf den Weg, die gemeinsame Standards zur Rückführung illegaler Einwanderer beinhaltet (“Rückführungsrichtlinie”)
  • 5. Juni 2008:  Der EU-Ministerrat erzielt eine Einigung über die Rückführungsrichtlinie
  • 18. Juni 2008:Das Parlament verabschiedet die Richtlinie (EurActiv vom 19. Juni 2008)
  • 15. Oktober 2008:Die französische Präsidentschaft wird dem EU-Gipfel das Projekt eines “Europäischen Einwanderungs- und Asylabkommens” vorstellen 

 

Externe Links

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