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Kommission verstärkt Kampf gegen Schwarzarbeit [DE]

Veröffentlicht 25. Oktober 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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In einer neuen Mitteilung zu nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, von einander zu lernen und zusammenzuarbeiten. Somit soll ein Phänomen bekämpft werden, bei dem ein großer Teil von dem, was Arbeitskräften verdienen, an den Kassen der Steuereintreiber und Sozialversicherungssysteme vorbeigeleitet wird.

Mit einem Weißbuch von 1993 und einer Mitteilung von 1998  kündigte die Kommission ihren Kampf gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit an. Die Mitteilung definiert diese als jegliche bezahlte Aktivitäten, die ihrem Wesen nach rechtens sind, aber den öffentlichen Behörden nicht gemeldet würden, wobei man Unterschiede in den regulatorischen Systemen der Mitgliedstaaten in Betracht ziehen müsse. 2007 ist das Phänomen immer noch stark vertreten und beläuft sich in zehn Mitgliedstaaten auf 15% des Bruttoinlandsprodukts oder mehr; dies geht aus einer neuen Eurobarometer-Studie hervor. 

Vladimír Špidla, der Kommissar für Beschäftigung, betrachtet die sozio-ökonomischen Auswirkungen nicht angemeldeter Arbeit als sehr negativ. Die Schattenwirtschaft untergrabe die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme, erschwere gute Wirtschaftspolitiken und könne zu Sozialdumping führen, sagte er am 24. Oktober 2007 in Brüssel.

Während der Trend zu nicht angemeldeter Arbeit in vielen Ländern zunimmt, haben andere es geschafft, sie zu reduzieren. Die Kommission hat die besten Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, denen es gelungen ist, die ‚Schwarzarbeit’ in den Griff zu bekommen, untersucht, und hat einige Empfehlungen für Mitgliedstaaten im Kampf gegen nicht angemeldete Arbeit hervorgebracht:

  • Die Reduzierung der Besteuerung der Arbeitseinkommen und eine Minderung des Verwaltungsaufwands;
  • Die Überarbeitung von vorübergehenden Abkommen für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten, so bald wie möglich und in jedem Fall vor der nächsten Phase, die Anfang 2009 fällig ist; und
  • Die aktive Einbeziehung der Sozialpartner in den Kampf gegen nicht angemeldete Beschäftigung.

Zusätzlich empfiehlt die Kommission, den Austausch guter Verfahren zu erleichtern, um Politiken systematischer  bewerten und nicht angemeldete Arbeit besser einschätzen zu können. Sie schlägt außerdem den Aufbau einer europäischen Plattform für eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitsaufsichtsbehörden vor, sowie die Integration von Bedenken über nicht angemeldete Beschäftigung in die allgemeinen Grundsätze des Flexicurity-Konzepts. Letztere werden am 5. und 6. Dezember 2007 im Rat für den Arbeitsmarkt diskutiert werden. 

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