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Stellenangebot registrierenDie Generaldirektion Beschäftigung hat ihre Pläne für die Veröffentlichung einer Mitteilung zu den europäischen Arbeitsmärkten zurückgezogen, nachdem sie damit bei Unternehmen und einigen Mitgliedstaaten auf massive Kritik gestoßen war.
Die Kommission hatte ursprünglich die Veröffentlichung der Mitteilung „Arbeiten in Europa – Jobs, Wettbewerb und soziale Gerechtigkeit“ für September 2006 geplant.
Gleichzeitig sollte unter dem Motto „Anpassung des Arbeitsrechts, um Flexibilität und Sicherheit für alle zu gewährleisten“ eine Anhörung stattfinden.
Wegen der Kritik, die hauptsächlich aus Großbritannien kam
, wurden sowohl die Veröffentlichung der Mitteilung als auch die Anhörung mehrmals verschoben. Noch vor der geplanten Abstimmung der Kommission über die Mitteilung und die Anhörung am 4. Oktober 2006 erreichte Kommissionspräsident José Manuel Barroso ein Brief der Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas (UNICE). UNICE äußerte darin seine tiefe Besorgnis über den Inhalt des Dokuments und forderte Barroso auf, sowohl den Inhalt als auch den Zeitpunkt des Grünbuchs zu überdenken (siehe EurActiv vom
4. Oktober 2006
).
Der Hauptkritikpunkt von UNICE ist, dass der vorliegende Entwurf ein negatives und unberechtigtes Bild von flexiblen Beschäftigungsformen und Selbständigkeit zeichne. Nach Auffassung von UNICE beinhalte der Entwurf zudem implizit den Plan, das Arbeitsrecht zu harmonisieren und Wachstum und Beschäftigung zu untergraben. Das Grünbuch widerspreche der Idee von „Flexicurity“, kritisierte UNICE.
Der Brief von UNICE an den Kommissionspräsidenten gilt als einer der Gründe dafür, dass die Kommission die Veröffentlichung des Grünbuches auf Ende des Jahres verschoben hat (siehe EurActiv vom 9. Oktober 2006).
Der aktuelle Entwurf für ein geändertes Grünbuch zum Arbeitsrecht
, der EurActiv vorliegt, nimmt auf die Mitteilung, die ursprünglich gleichzeitig mit dem Grünbuch veröffentlicht werden sollte, keinen Bezug mehr. Die Kommission wird die Anhörung nun ausschließlich im Hinblick auf das Grünbuch durchführen. Die Mitteilung, die - wie ein früherer Entwurf
belegt - zum Ziel hatte, zu untersuchen, wie die existierenden Politiken effektiver gestaltet werden können, um so ein besseres Funktionieren des europäischen Arbeitsmarktes zu erreichen, wurde zurückgezogen. Die Kommission plant, Teile des Dokuments für eine Mitteilung zur Flexicurity zu nutzen, die im Juni 2007 veröffentlicht werden soll (siehe "Positionen").
Die Anhörung wird sich über einen Zeitraum von vier Monaten erstrecken. Im Anschluss soll dann 2007 die Mitteilung über Flexicurity und Arbeitsmärkte folgen. Auch der ursprüngliche Plan der Kommission sah bereits eine zweite Mitteilung vor, mit der die Vorteile des Flexicurity-Ansatzes erläutert und gemeinsame Prinzipien festgelegt werden sollten, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Reformen zu unterstützen. Eine Veröffentlichung dieser Mitteilung könnte Mitte 2007 zum Ende der deutschen Ratspräsidentschaft erfolgen.
Als Reaktion auf Bedenken der Unternehmen hinsichtlich früherer Entwürfe des Grünbuches nimmt der aktuelle Entwurf keinen Bezug mehr auf das „Standardmodell der Arbeitsbeziehungen“. Anstelle dessen spricht der neue Entwurf vom „Verwischen der Grenzen zwischen Beschäftigung und Selbständigkeit und der Ausbreitung hybrider Formen der Beschäftigung, die mit den üblichen Statistik- und Umfragemethoden nicht mehr erfasst werden können“. Der neue Entwurf spricht auch dem lebenslangen Lernen und aktiven Arbeitsmarktpolitiken eine besondere Rolle zu.
Das Grünbuch kommt auch zu dem Schluss, dass übertriebene Schutzbestimmungen und Bedingungen die Arbeitgeber davon abhalten könnten, während eines Wirtschaftsaufschwungs neue Arbeitskräfte einzustellen. Der neue Entwurf spricht zudem die Beziehung zwischen herkömmlichen Gesetzen und Kollektivvereinbarungen an: Letztere spielten nicht mehr nur eine Hilfsrolle zur Ergänzung bereits gesetzlich festgelegter Arbeitsbedingungen, sondern seien inzwischen ein wichtiges Instrument geworden, mit dem Rechtsregeln an spezielle wirtschaftliche Situationen und spezifische Bedingungen einzelner Industriesektoren angepasst werden können.
Ein Kapitel des Grünbuchs, das ursprünglich den Titel „Scheinselbständigkeit“ trug, heißt nun „Unsicherheiten im Hinblick auf gesetzliche Regelungen“ und das Kapitel „Versteckte Arbeitslosigkeit“ wurde in „Absichtliche Fehlklassifikation von Selbständigkeit” umbenannt.
Dennoch dürften die Unternehmen mit dem neuen Anhörungsdokument noch immer unzufrieden sein. Viele umstrittene Passagen wurden nicht entfernt, sondern lediglich umformuliert; an manchen Stellen hat die Kommission neue Absätze eingefügt, die möglicherweise aus der zurückgezogenen Mitteilung stammen.
Zu den im Rahmen der Anhörung zu behandelnden Fragen gehören die folgenden: (zu den Fragen, die im ursprünglichen Anhörungsprozess gestellt werden sollten, siehe Euractiv vom 4. Oktober 2006):
1. Einem Vorschlag des Ständigen Vertreters Großbritanniens bei der EU folgend, wurde der ersten Frage der Zusatz “Wo sollten die Schwerpunkte des Reformvorhabens liegen?“ hinzugefügt.
2. Neu: „Wie kann die Anpassung des Arbeitsrechts und der Kollektivvereinbarungen zu einer größeren Flexibilität und Beschäftigungssicherheit beitragen und eine weitere Segmentierung des Arbeitsmarktes verhindern?“
3. Neu: „In welcher Hinsicht behindert oder fördert die bestehende Gesetzgebung Unternehmen und Beschäftigte, die produktivitätssteigernde Maßnahmen und neue Technologien nutzen und sich auf mit dem internationalen Wettbewerb zusammenhängende Veränderungen einstellen wollen? Sind Verbesserungen bei den für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geltenden Regeln zu verzeichnen, die gleichzeitig ein Beibehalten der Ziele ermöglichen?“
4. Neu: “Wie kann die Einstellung von Arbeitnehmern in unbefristeten und befristeten Verträgen vereinfacht werden – durch Gesetz oder Kollektivvereinbarungen – um eine größere Flexibilität im Rahmen solcher Verträge zu erreichen und gleichzeitig angemessene Beschäftigungs- und Sozialschutzstandards für alle zu garantieren?"
8. Neu: „Bedarf es einen „Grundstock von Rechten“, um ein Mindestmaß angemessener Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer unabhängig von der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages sicherzustellen?
9. Anhaltspunkte dafür, dass es Regelungen bedarf, damit Arbeitgeber zugesagte Versprechen an die Arbeitnehmer einhalten: „Sollten die Verantwortlichkeiten in Arbeitsbeziehungen mit mehreren Parteien eindeutiger definiert werden, um festzulegen, wer für die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte verantwortlich ist? Wäre die Einführung einer Stellvertreterhaftung eine effektive und praktikable Möglichkeit, um diese Verantwortlichkeit bei Subunternehmern sicherzustellen? Gibt es andere Möglichkeiten, einen angemessenen Schutz der Arbeitnehmer in Dreiecksarbeitsbeziehungen sicherzustellen?
11. Neu: Wie könnten Mindestanforderungen bezüglich der Einteilung der Arbeitszeit reformiert werden, um größere Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen und gleichzeitig einen hohen Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sicherzustellen?
13. Neu: Bedarf es einer verstärkten Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, um deren Effektivität bei der Durchsetzung des gemeinschaftlichen Arbeitsrechts zu fördern?
14. Neu: Bedarf es weiterer Initiativen auf europäischer Ebene, um die Mitgliedstaaten im Kampf gegen die Schwarzarbeit zu unterstützen?
Katharina von Schnurbein, Pressesprecherin des Kommissars für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Vladimír Špidla erklärte, ein Blick auf das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2006 zeige, das es nie vorgesehen gewesen sei, eine Mitteilung zu den Arbeitsmärkten zusammen mit dem Grünbuch zum Arbeitsrecht zu veröffentlichen. In der Entstehungsphase des Grünbuches hätten einige Kommissionsdienste ein Dokument genutzt, das lediglich die Situation des europäischen Arbeitsmarktes beschrieben und analysiert habe. Es habe sich lediglich um eine Diskussionsgrundlage gehandelt, beispielsweise für eine sehr ergiebige Frühstücksdiskussion der Kommissare am 4. Oktober 2006. Von Schnurbein erwarte, dass verschiedene Teile dieses Dokuments für die Mitteilung der Kommission zur Flexicurity genutzt werden, die im Juni 2007 veröffentlicht werden soll. Hinzu werden Beiträge aus den Mitgliedstaaten, von den Sozialpartnern und anderen Stakeholdern im Zusammenhang mit dem Grünbuch kommen.
In einem Interview mit EurActiv sagte die politische Sekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), Catalene Passchier, im Hinblick auf frühere Entwürfe des Grünbuches, der EGB würde das Grünbuch kritisieren, weil es an vielen Stellen keine fundierten Analysen biete und die vorgeschlagenen Maßnahmen nur sehr schwach formuliert seien. Während das Grünbuch grundlegend davon ausgehe, dass die übermäßig geschützten gängigen Arbeitsbeziehungen für viele Probleme verantwortlich seien, betone der EGB, dass auch die „normalen“ Arbeitnehmer einem wachsenden Deregulierungsdruck und Einschnitten im Hinblick auf den sozialen Schutz ausgesetzt seien, so Passchier.
Thérèse de Liedekerke, Direktorin der Abteilung für soziale Angelegenheiten bei UNICE, sagte, der Entwurf des Grünbuches schlage keine Maßnahmen im eigentlichen Sinne vor, sondern stelle Fragen, die sich beispielsweise darauf bezögen, ob es einer EU-weiten Definition des Arbeitnehmerbegriffs bedürfe. Diese Frage impliziere, dass die Lösung zu den Beschäftigungs- und Wachstumsproblemen in der EU in einer harmonisierten und auf EU-Ebene festgelegten Definition der Arbeitnehmer liege, so de Liederkerke. Es sei bekannt, dass jede EU-Richtlinie die Definition des Arbeitnehmerbegriffs an die Mitgliedstaaten zurückverweise – aus guten Gründen, schließlich sei es unmöglich, auf europäischer Ebene eine solche Definition zu finden, warnte de Liederkerke.