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Parlament: Arbeitszeitrichtlinie lässt Beschäftigten keine Wahl [DE]

Veröffentlicht 18. Oktober 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Mit der in der Arbeitszeitrichtlinie festgelegten 'Opt-out'-Möglichkeit haben Beschäftigte kaum Einfluss auf die Länge ihrer Arbeitszeit, bemängeln Abgeordnete der größten Fraktionen im Europäischen Parlament.

 „Die heutigen Arbeitsbedingungen ähneln denen der Anfänge der industriellen Revolution mehr als denen der 70er Jahre, als die Arbeitszeiten strikten gesetzlichen Regeln unterlagen“, sagte der Präsident des Europäischen Parlaments Josep Borrel (SPE, Spanien) bei einem Treffen der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound). Borrell nannte als Beispiel seine eigenen Kinder, die in den Dreißigern sind und die wegen der hohen Belastung im Job kaum Zeit für ihre Partner hätten. Für Borrell sind die am Anfang des 21. Jahrhunderts vorherrschenden  Arbeitsbedingungen der Beweis dafür, dass die Arbeitszeitrichtlinie dringend benötigt werde und effektiver gestaltet werden müsse.

Unterstützung erhielt Borrel von dem konservativen portugiesischen Europaabgeordneten José Silva Peneda, der sagte, die Opt-out-Möglichkeit in der Arbeitszeitrichtlinie sei genauso absurd wie die Aussage, es handele sich um ein Gesetz, dem nicht gefolgt werden müsse. Die Opt-out-Klausel besagt, dass Arbeitnehmer pro Woche länger als die in der Richtlinie vorgesehenen 48 Stunden arbeiten dürfen, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen. Silva Peneda betonte jedoch, dass Arbeitnehmer, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis mit ihren Arbeitgebern befänden, nie die Möglichkeit hätten, die für ihr Privatleben vorteilhaftesten Arbeitsbedingungen einzufordern. Die Opt-out-Klausel, die auf Druck seitens der britischen Regierung eingeführt wurde, sei letztendlich vielmehr eine britische Lösung als eine europäisch, so das Argument des Abgeordneten.

Renate Hornung-Draus, Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses/Ausschusses für Beschäftigung von UNICE und Vizepräsidentin der Arbeitgebergruppe des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, forderte von den Arbeitnehmern mehr Flexibilität, was auch gelegentlich längere Arbeitszeiten beinhalten könne, da dies gerade für kleinere Unternehmen von Bedeutung sei. Hornung-Draus kritisierte scharf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der auch der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu rechnen ist. 

Catelene Passchier, stellvertretende Vorsitzende des Europäischen Gewerkschaftsbundes, sagte, die individuelle Opt-out-Möglichkeit hätte niemals eingeführt werden dürfen. Sie erinnerte an die Kampagne der Gewerkschaften zu Beginn des 20. Jahrhunderts für eine gesetzlich festgelegte Arbeitszeit von maximal 48 Stunden wöchentlich und an die allererste Satzung der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 1919, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden weltweit als Obergrenze festlegte. 

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