Bei ihrer Plenarsitzung gestern (20. Oktober) in Straßburg, stimmten die Europaabgeordneten mit einer großen Mehrheit dafür, Vorschläge anzunehmen, die, wenn sie in den Mitgliedsstaaten angenommen und umgesetzt werden, die Rechte weiblicher Arbeitnehmer in der ganzen EU bedeutsam stärken würden.
Dies sei ein großer Tag für junge Eltern und eine gute Neuigkeit für die wirtschaftliche Zukunft in Europa, sagte die portugiesische sozialistische Europaabgeordnete Edite Estrela, die die Position des Parlaments zum Gesetzesvorschlag verfasste.
Dem Parlament zufolge sollte eine weibliche Angestellte das Recht haben, wenigstens 20 Wochen Mutterschutz zu nehmen, wenn sie ein Kind hat, und dies sollte ein Mindeststandard in allen 27 Mitgliedsstaaten sein.
Der existierenden Gesetzgebung zufolge, die seit 1992 in Kraft ist, beträgt das Minimum an Mutterschutzzeit 14 Wochen. Viele EU-Länder haben bereits großzügigere Regeln für den Mutterschutz eingeführt, obwohl in einigen Ländern, insbesondere Schweden, die Elternzeit zwischen Mutter und Vater geteilt werden darf.
Im Oktober 2008 legte die Europäische Kommission ihre Vorschläge vor, um das EU-Minimum für den Mutterschutz von 14 auf 18 Wochen zu erhöhen, um es mit den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) abzustimmen.
Längerer Mutterschutz wird als Ermutigung für Frauen gesehen, ihre Kinder zu stillen, wie es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt.
Das Parlament hat mehr als zwei Jahre gebraucht, um seine Position zur Überarbeitung der Richtlinie aus dem Jahr 1992 zu beschließen, doch gestern wurde der Text mit 390 Für- und 192 Gegenstimmen angenommen.
Sorge um die Kosten
Die Frage, wie viel Geld Frauen im Mutterschutz erhalten sollen, hat sich als die am heftigsten umstrittene Frage erwiesen, nicht nur im Parlament, sondern auch zwischen Regierungen, Arbeitgebern und anderen politischen Akteuren.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass ein Minimum der Bezahlung im Mutterschutz auf der Ebene des gesetzlichen Krankengeldes in jedem Mitgliedsland basieren solle. Jedoch forderte das Parlament, dass Frauen während des gesamten Mutterschutzes weiterhin 100 Prozent ihres normalen Gehalts erhalten sollen, mit einer gewissen Ausnahme für diejenigen Länder, die ein System der gemeinsamen Elternzeit haben.
Für die Mehrheit der Europaabgeordneten, die den Estrela-Bericht unterstützten, ist die Frage des finanziellen Ausgleiches während des Mutterschutzes eine Frage des Prinzips, in der es um die Rechte der Frau und der Familie geht, sowie darum, den Wunsch das Kinderkriegen zu ermutigen, nicht zu bestrafen.
Als sie ihren Bericht in Straßburg verteidigte, betonte Estrela, dass 100 Prozent des Gehalts fair sei, da Familien für das Kinderkriegen „nicht bestraft“ werden sollten. Sie sollten so viele Kinder bekommen, wie sie wollten, da Europa diese Kinder brauche, „um sich den demographischen Herausforderungen zu stellen“.
Jedoch sind eine Reihe an Regierungen, insbesondere in Deutschland und Großbritannien, sowie Unternehmens- und Arbeitgeberverbände, stark gegen die Idee, dass Frauen ihr volles Gehalt beziehen sollten, wenn sie in den Mutterschutz gehen.
Gegner sagen, dass es unerschwinglich sei, Frauen 20 Wochen Mutterschutz bei vollem Gehalt zu erlauben, sowohl für Arbeitgeber in schwierigen wirtschaftlichen Umständen als auch für Regierungen, die die Staatsfinanzen unter Kontrolle bringen wollen. Sie verweisen auf Folgenabschätzungen, die zeigen, dass Mitgliedsstaaten massive Zusatzkosten in Milliardenhöhe blühen würden.
Vaterschutz
Derweil sind die Väter nicht vergessen worden. Eine Mehrheit der Europaabgeordneten stimmte überein, dass Väter nach der Geburt eines Kindes das Recht auf zwei Wochen Vaterschutz haben sollten, während denen sie ihr volles Gehalt beziehen sollten.
Doch einige Gegner erhoben den Einwand, dass Vaterschutz nicht in dieses Gesetz fallen sollte, da es dazu gedacht sei, die Gesundheit und die Sicherheit schwangerer Frauen zu schützen.
Nächster Halt: Ministerrat
Nun, da das Parlament letztendlich seine Position zu den Kommissionsvorschlägen ausgedrückt hat, wird es der nächste Schritt sein, dass die Mitgliedsstaaten alle Fragen im Ministerrat diskutieren.
Im gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Klima werden die Landesregierungen widerwillig sein, neue Gesetze anzunehmen, die die Kosten für Arbeitgeber im öffentlichen und privaten Sektor stark erhöhen oder zusätzlichen Druck auf die Staatskassen und Sozialsysteme ausüben würden.
Derweil sieht sich die Kommission nun der schwierigen Aufgabe gegenüber, dem Rat und dem Parlament zu helfen, einen Kompromiss zu finden, den beide Institutionen annehmen können.
Viviane Reding, Vize-Präsidentin der Kommission, reagierte auf die Abstimmung und beschrieb die Position des Parlaments als „ehrgeizig“. Sie warnte, dass sie es nicht leicht machen würde, in der nahen Zukunft einen ausgewogenen Kompromiss mit dem Rat zu finden.
Wenn man sich in Richtung Gleichberechtigung am Arbeitsplatz bewegen wolle, müsse man das richtige Gleichgewicht zwischen konkreten rechten für Mütter finden und den augenblicklichen wirtschaftlichen Situationen, denen Unternehmen in der EU gegenüberstünden, so Reding.
Die Kommission sei bereit, die Rolle des Vermittlers zu spielen, um dem Rat und dem Parlament zu helfen, bei dieser wichtigen Richtlinie zu einer Einigung zu kommen.



