Rund 240.000 Polen sind seit der Öffnung des britischen Arbeitsmarktes im Mai 2004 in Großbritannien angekommen. Viele von ihnen haben ihren Wohnsitz in Polen ganz aufgegeben und sich bei den Behörden abgemeldet, um zu vermeiden, dass ihr bereits in Großbritannien versteuertes Einkommen auch in Polen, wo zudem höhere Steuersätze gelten, steuerpflichtig ist.
Die Einkommenssteuer in Polen beträgt zwischen 19% und 40%, in Großbritannien liegt sie zwischen 10% und 40%. Aufgrund der niedrigeren Schwelle in Polen müssen polnische Arbeitnehmer, die in Großbritannien 12.000 Pfund im Jahr verdienen, den Höchstsatz von 40% zahlen. In Großbritannien sind es lediglich 22%.
Bisher mussten Polen, die ihren Wohnsitz in sowohl Polen als auch Großbritannien haben, in beiden Ländern Steuern zahlen. Im Falle eines Arbeitnehmers, der im Jahr 12.000 Pfund verdient, blieben ihm am Ende nur 4560 Pfund übrig, viel zu wenig um in Großbritannien die Lebenshaltungskosten decken zu können. Viele Polen haben aus diesem Grund ihren Wohnsitz in Polen aufgegeben, um der Doppelbesteuerung zu entgehen.
Polnische Behörden sind über diese Entwicklung besorgt, da polnische Arbeitnehmer im Ausland oftmals wichtige Fach- und Sprachkenntnisse erworben haben und es daher in ihrem Interesse ist, diese Arbeitnehmer nicht zu verprellen. Sie wollen daher sichergehen, dass einige von ihnen zurückkehren, sobald die hohe Arbeitslosigkeit in Polen (16%) anfängt zu sinken.
Die neue Regelung sieht vor, dass ein Einkommen aus Großbritannien, nur in Großbritannien versteuert werden muss. Polnische Arbeitnehmer, die in beiden Ländern Geld verdienen, zahlen polnische Steuern für das in Polen erworbene Gehalt und umgekehrt britische Steuern für britisches Einkommen.
Das am 20. Juli unterzeichnete Abkommen muss noch von beiden Parlamenten angenommen werden, um in Kraft treten zu können.


