Die Möglichkeit zu haben, von einem Land in ein anderes umzuziehen – oder auch nur innerhalb eines Landes – um neue Fertigkeiten zu erlernen, ist an sich eine einzigartige Möglichkeit. Allerdings nur dann, wenn die Bildung oder Ausbildung entsprechenden Standards entspricht. Daher hat die Kommission im Rahmen des Programms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ eine Europäische Qualitätscharta für Mobilität vorgeschlagen, um einen einheitlich hohen Qualitätsstandard für die Menschen zu erreichen, welche zu Bildungs- oder Ausbildungszwecken ins Ausland gehen. Die Charta enthält Vorschläge für die verschiedenen Phasen des Auslandsaufenthalts. und zehn Leitlinien, die sich auf diese Phasen beziehen:
Vor der Abreise:
- Potentielle Kandidaten sollten Zugang zu zuverlässigen Informations- und Beratungsquellen für Mobilitätsangebote und die Bedingungen, unter denen sie diese nutzen können, erhalten
- Erstellung eines Lernplans
- Angemessene sprachliche Vorbereitung
- Mobilitätserfahrungen sollten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung beitragen
Während des Aufenthalts:
- Sprachliche Unterstützung
- Logistische und praktische Unterstützung
- Mentoring und Integration in die Gastumgebung
Nach der Rückkehr:
- Anrechnung und Zertifizierung erbrachter Leistungen während des Studiums/Ausbildung sollten sichergestellt werden
- Unterstützung der Teilnehmer bei der Wiedereingliederung in das soziale, Bildungs- und Berufsumfeld
- Bewertung der gewonnen Erfahrungen
Allgemein:
- Verpflichtungen und Zuständigkeiten der Mobilität sollten eindeutig zugeordnet werden
Der Rat hat diesem Vorschlag der Kommission im Großen und Ganzen zugestimmt. Die Abstimmung des Europäischen Parlaments über diesen Vorschlag ist für die erste Lesung während der Ende September stattfindenden Sitzungswoche in Straßburg geplant.



