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Nach Monaten der Suche eines Kompromisses über die Arbeitszeitrichtlinie schafften es die Europaabgeordneten und die nationalen Vertreter es nicht, die maximale Arbeitswoche der Europäer auf 48 Stunden festzulegen. Der Misserfolg führte zu einer Reihe von Schuldzuweisungen, die eventuell für die Europawahl ausgeschlachtet werden könnten.
Arbeitszeit ist ein seit Langem heiß diskutiertes Thema auf EU-Ebene. Die Arbeitszeitrichtlinie von 1993 besagt, dass Arbeitnehmer nicht länger als 48 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen (über einen viermonatigen Zeitraum), obwohl dies weite Abweichungen erlaubt.
Trotzdem muss der Gesetzestext durch verschiedene Verfahren des Europäischen Gerichtshofes überprüft werden.
Die Europäische Kommission schlug ihren Vorschlag für eine überarbeitete Direktive im Mai 2004 vor, aber die Mitgliedsstaaten schafften es nicht bis Juni 2008 zu einem Kompromiss zu gelangen.
Nach Monaten des Rangelns, stimmte das Europäische Parlament letzten Dezember darüber ab, nationale Nichtbeteiligungen von der Arbeitszeitrichtlinie zu streichen und die EU-weite maximale Arbeitszeit auf 48 Stunden zu begrenzen. Dies geschah aus einer Trotzhandlung einer Reihe von Ländern, die von Großbritannien angeführt wurden. Das Abkommen würde die maximale Arbeitszeit für Beschäftigte auf wöchentlich 48 Stunden festlegen, würde aber Tarifpartnern ‚flexiblere Übereinkünfte’ erlauben, wenn Arbeitgeber diesem zustimmen würden.
Die Einführung dieses Artikels, unter denen Beschäftigte 60 bis 65 Wochenstunden arbeiten dürften war eine der Hauptforderungen der britischen Regierung, während Spanien und andere Staaten heftig dagegen gearbeitet hätten.
In der letzten Runde der Verhandlungen einigten sich das Parlament und der Rat darauf, dass sie zu keinem Kompromiss über drei entscheidende Punkte kommen würden: Die Klausel über die Nichtbeteiligung, Bereitschaftsdienst und Rahmenverträge. Die Entscheidung wurde von einer überwältigenden Mehrheit in der Europäischen Parlamentsdelegation angenommen, mit 15 Stimmen dafür, fünf Enthaltungen und null dagegen.
Es ist das erste Mal seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages, der den Geltungsbereich der Mitentscheidungspozesse für Rechtsetzungsakte beträchtlich erweiterte, dass es in einem Vermittlungsausschuss keine Einigung gab, was als letzte Chance in den Verhandlungen zwischen Rat und Parlament betrachtet wurde.
Leider sei es nach fünfjährigen Verhandlungen nicht möglich gewesen, eine Vereinbarung zu treffen. Das Verhandlungsteam des Europaparlamentes machte mehrere Vorschläge zur Nichtbeteiligung, dass es „ausgefallen und vorübergehend“ würde. Die Nichtbeteiligung könne nicht für immer anhalten. Auf der Seite des Rates, würde jeder Versuch der Nichtbeteiligung ein Ende zu bereiten, nicht akzeptabel, so die deutsche sozialdemokratische Europaabgeordnete Mechthild Rothe, die die Delegation des Parlamentes leitet.
Nichtbetiligungstorpedo
Von all den Mitgliedstaaten, war Großbritannien über die Jahre der prominenteste in der Debatte und blieb bis zuletzt in dieser Stellung. Die Nichtbeteiligung an der 48-Studen Woche wurde ursprünglich auf das Geheiß der britischen Regierung eingeführt und hatte die Unterstützung von aufeinander folgenden Regierungen bekommen. Eine Reihe anderer Länder folgte ihnen.
Das sozialdemokratisch dominierte Verhandlungsteam interpretierte ihr Mandat vom Parlament sehr streng und weigerte sich Kompromisse anzuerkennen, die den Bereitschaftsdienst betreffen und verhandelt wurden auch wenn es einen parallelen Beschluss gab, den Bereitschaftsdienst auslaufen zu lassen. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass der Sperrminorität im Rat dazu niemals zustimmen würde und der „alles-oder-nichts“ Ansatz des Parlamentes sicherstellen sollte, dass es zu keinem Ergebnis komme, so der mitte-rechts gerichtete EVP Abgeordnete Phillip Bushill-Matthews, der als Koordinator für Soziale Angelegenheiten tätig ist.
Das EP-Verhandlungsteam zeigte mit dem Finger auf die Sperrminorität des Parlamentes, da sie dioe Verhanldungen behindert hatten. Wie könne eine Sperrminorität für die gesamte Europäische Union entscheiden, fragte der schwedische Abgeordnete Jan Anderson, der den Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Parlamentes leitet und auch Mitglied des Verhandlungsteams war.
Bereitschaftsdienst und Rahmenverträge
Sukzessive Verordungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), haben den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit klassifiziert. Diese Position wurde von einer Abstimmung des Europäischen Parlamentes am 17. Dezember 2008 befürwortet (EurActiv vom 18. Dezember 2008 http://www.euractiv.com/de/soziales-europa/arbeitszeitrichtlinie-parlament-gegen-ausnahmeregelungen/article-178182).
Der Vorschlag von der Kommission und dem Rat über das Problem, seien im Vergleich zu den Verordnungen des EuGH rückschrittlich gewesen.
Außerdem konnte kein substantielles Abkommen über die Frage von Rahmenverträgen erzielt werden. Für Beschäftigte, die von mehr als einem Arbeitsvertrag abgedeckt sind, glaubten die Europaabgeordneten, dass die Arbeitszeit per Beschäftigter und nicht per Vertrag gerechnet werden sollte.
Wird die nächste Kommission die Zügel übernehmen?
Seit es keine Vereinbarung gibt, bleibt die derzeitige Richtlinie von 1993 in Kraft. Jedoch hat die neue Kommission die Möglichkeit, einen neuen Vorschlag von null auf zu entwerfen, wenn sie im Herbst das Amt übernimmt.
Man könne nur hoffen, dass die neue Kommission sehr bald einen neuen Vorschlag mache, so Rothe und fügte hinzu, dass während den Anhörungen der neuen Kommissare, auch die Arbeitszeitrichtlinie eine wichtige Rolle spielen werde.
Man habe sich an das Mandat des Parlaments gehalten. Man habe Meinungen von Feuerwehrleuten, Ärzten und Wirtschaftsbossen übernommen, die sicherstellen wollten, dass es aufgrund der Arbeitszeitsysteme kein Sozialdumping in Europa gebe, sagte der sozialdemokratische Europaabgeordnete Alejandro Cercas, der Berichterstatter des Parlaments zur revidierten Richtlinie.
Das Parlament habe auch ein Mandat zur Verhandlung gehabt, aber entschied sich es nicht zu gebrauchen, fügte der EVP-Koordinator für Beschäftigung, Phillip Bushill-Matthews hinzu. Jedoch sei die gute Nachricht, dass die Nichtbeteiligung bleibe und Millionen von Beschäftigte in der EU nicht länger von Politkern dirigiert würden, die behaupteten zu wissen was besser für sie sei. In Großbritannien wählten Menschen länger zu arbeiten, um für ihre Familien zu kämpfen. Ihre Freiheit selbst zu wählen bleibe nun erhalten, sagte er.
Die Grüne Europaabgeordnete Jean Lambert, Mitglied des Beschäftigungsausschusses argumentierte: „Das Verhalten des Rates ist zutiefst enttäuschend, die Regierungen haben sich geweigert, den Bürgern und dem Europäischen Parlament zuzuhören. Das Parlament hat über die letzten Wochen in einem halben Dutzend Treffen Kompromisse vorgeschlagen, aber ein uneinsichtiger Rat weigerte sich sie auch nur in Betracht zu ziehen und blieb hinter der roten Linie, die Nichtbeteiligung nie zu beenden.“
„Dies kam trotz der Lösung die das Parlament zum Beispiel zur Definition einer Nichtbetieligung für Notdienste vorschlug, die die Notwendigkeit einer Nichtbeteiligung hätte beenden müssen, fügte sie hinzu“.
„Die Grünen unterstützen das Europäische Parlament in einem Maximum eines 48-Stunden Durchschnitts. Dies erlaubt bereits einen guten Grad an Flexibilität für Beschäftigte und Unternehmen und respektiert gleichzeitig die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und die allgemeine Öffentlichkeit. Es sollte keine Nichtbeteiligung an Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen geben. Diese Nichtbeteiligung schafft auch eine inakzeptable Situation wo EU-Länder um die Zurückdrängung der Beschäftigungsstandards wetteifern“, so Lambert.
Die portugiesische EU-Abgeordnete, Ilda Figueiredo (GUE/NGL) erklärte, viele Kommentatoren würden dies als weiteres Versagen bewerten die Europäische Union voranzutreiben. In dem Punkt, dass es keinen Fortschritt in Richtung eines sozialen Europa gebe, hätten sie jedoch Recht. Die Verbesserung der Rechte der Beschäftigten war bisher noch nicht auf der Agenda des Rates und der Kommission. Andererseits seien ihre Vorschläge auf einen ernsthaften Abbau der Arbeitszeitrichtlinie ausgerichtet, was bereits für ein niedriges Niveau an Sicherheit sorgt. Dass diese Angriffe so weitreichend versagten sei ein Sieg für alle Beschäftigten der Welt und für die Gwerkschaften
Wenn der Rat und die Kommission Erfolg gehabt hätten, wären jährliche flexible Arbeitszeitrichtlinien durch ledigliche Verwaltungsverordnungen erlassen worden und die
Mitgliedstaaten hätten die Parlamente auf nationaler Ebene nicht einmal fragen müssen, so der griechische GUE/NGL Abgeordnete Dimitris Papadimoulis. Diese Art von Notlösung hätte die Macht der Gewerkschaften, bedeutende kollektive Vereinbarungen zu treffen, besonders im öffentlichen Sektor, ernsthaft unterminieren können. Da die Revision versagt habe behalte man die Sicherheiten der existierenden Arbeitszeitrichtlinie, dass Jahresarbeitszeit nur unter der strengen Voraussetzung der kollektiven Vereinbarung möglich sei.
Der Kommissar für Beschäftigung und Soziales, Vladimir Špidla müsse handeln und Rechtsverstoßverfahren gegen die Mitgliedstaaten einleiten, die nicht mit den Gesetzen des EuGH übereinstimmen, so wie er es vor Jahren schon dem Rat mitgeteilt habe. Es gebe keine weitere Entschuldigung zur Untätigkeit in der Kommission, so Papadimoulis weiter.
Der ETUC Generalsekretär John Monks sagte, dass dies sicher kein Sieg für das soziale Europa sei. Man bedauere, dass es nicht möglich sei, eine Vereinbarung zu treffen, die echten sozialen Fortschritt in Europa bedeutet haben würde. Hierfür hätte die individuelle Nichtbeteiligung klar auf Eis gelegt werden sollen und als vorübergehende Ausnahme angenommen sollen, die keinen Platz im Gesundheits- und Sicherheitsrecht habe.
Dennoch stimme man mit dem Europäischen Parlament darin überein, dass das Übereinkommen nicht möglich gewesen sei. Eine Gruppe von Ländern sei so abhängig von der individuellen Nichtbeteiligung geworden, dass sie es bis heute als ihr fundamentales Recht ansähen, sie für immer beizubehalten. Dies sei für die Mehrheit im EU-Parlament und die Gewerkschaften inakzeptabel, fügte er hinzu.
Das Europäische Parlament hat mit ihrer Unterstützung ein wichtiges europäisches Sozialgesetz entscheidend geschwächt. Das Ziel sei es nun, dass die Arbeitszeitrichtlinie ihre bedeutende Rolle zurückerhalte, Minimalstandards für Arbeitszeiten in Europa zu setzen. Dies sei insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig, sowie in einer globalisierten Welt, so Monks weiter.
Der Präsident von BusinessEurope Ernest-Antoine Seillière sagte, dass nach vielen Jahren des Stillstandes, nun endlich ein Kompromiss im Ministerrat gefunden wurde, der unglücklicherweise nicht von dem Europäischen Parlament unterstützt würde. BusinessEurope rief die Kommission dazu auf, eine praktische Lösung für den Bereitschaftsdienst zu finden.
Man rief die Kommission dazu auf, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, die Dienstleistungen mit einbeziehen sollte, die Rund um die Uhr arbeiten würden. Außerdem sollte der Begriff „indirekt auf Bereitschaft“ geklärt werden, so Ralf Resch der Generalsekretär von CEEP (die europäische Arbeitgeber und Unternehmen repräsentiert, die öffentliche Dienste anbieten).
Nur die Möglichkeit nicht den indirekten Teil des Bereitschaftsdienstes zu zählen könnte eine effektive Bereitstellung von wichtigen grundlegenden Dienstleistungen überall in Europa gewährleisten.
In der Zwischenzeit werde das CEEP dazu bestimmt sein, seinen Mitgliedern die gleichen Nachrichten wie seit Jahren mitzuteilen, da die keine Klarheit über Ungewissheiten durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes gegeben seinen. Man müsse sich stattdessen selbst Klarheit verschaffen, fügte er hinzu.