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Schwere Strafen für Beschäftigung illegaler Zuwanderer [DE]

Veröffentlicht 07. November 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Arbeitgeber, die illegale Zuwanderer beschäftigten, sollten bestraft werden und nicht die Arbeiter selbst. Das geht aus einem Parlamentsbericht hervor, der vom italienischen Europaabgeordneten Claudion Fava (SPE) ausgearbeitet wurde und im Dezember dem Parlamentsplenum zur Abstimmung vorgelegt wird. 

Die EU-Institutionen betrachten die Initiative als Teil eines breit angelegten Politikprogramms, das auch die Rückführungsrichtlinie und das Blue Card-System umfasst, und Zuwanderer ohne Aufenthaltsgenehmigung davon abhalten soll, nach Europa zu gelangen und gleichzeitig die legale Zuwanderung erleichtern soll.

Das Parlament schätzt, dass zwischen 4,5 und acht Millionen Einwanderer illegal in der EU leben. Illegale Einwanderer machen einen beachtlichen Teil der arbeitenden Bevölkerung in Sektoren wie der Landwirtschaft, dem Bauwesen und der Gastwirtschaft aus.

Die ‚Sanktionen-Richtlinie’ soll EU-weite Mindeststrafen für Arbeitgeber, die illegale Zuwanderer beschäftigen, einführen. Die Bußgelder sollten im Verhältnis zur Anzahl beschäftigter illegaler Zuwanderer steigen. Die nicht gezahlten Steuern und Sozialbeiträge müssten gezahlt werden und die betroffenen Unternehmen würden für bis zu fünf Jahre von öffentlichen Ausschreibungen und finanzieller Unterstützung ausgeschlossen.

Auch strafrechtliche Sanktionen könnten folgen, sollte sich der Arbeitgeber erneut der Beschäftigung einer großen Anzahl illegaler Zuwanderer schuldig machen oder sollte es Beweise für die Anwendung von Gewalt, Ausbeutung oder Menschenhandel geben.

Die Europaabgeordneten wollen außerdem bei Subunternehmerverträgen beide Parteien gemeinsam für die Beschäftigung von Arbeitskräften ohne Arbeitserlaubnis zur Verantwortung ziehen. Dahingehend führten sie eine Klausel ein, um auch die Arbeitgeber von Zuwanderern, deren Situation kleinere Unregelmäßigkeiten aufweist, zu bestrafen.

Die Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass illegal beschäftigte Arbeitskräfte gegen ihre Arbeitgeber klagen könnten. Die Europaabgeordneten schlugen vor, dass zivile Organisationen illegale Einwanderer bei diesem Verfahren unterstützen dürfen sollen, ohne für ihre Hilfe rechtlich belangt werden zu können.

Das Europäische Parlament forderte außerdem die Mitgliedstaaten auf, die Situation durch ausreichende, wirksame Kontrollen ständig zu überwachen.

Der abgeänderte Text, der diese Woche im Ausschuss angenommen wurde, wird als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Rat dienen. Im Rat sind sich südliche Länder mit Deutschland, Polen, Schweden und den Niederlanden bezüglich der Einleitung strafrechtlicher Schritte uneinig (EurActiv vom 25. Juli 2008). 

Berichterstatter Claudio Fava hat allerdings bereits Gespräche mit Vertretern der Ratspräsidentschaft aufgenommen und beabsichtigt, eine Einigung in erster Lesung zu erzielen, damit die Richtlinie im Dezember vom Parlamentsplenum angenommen werden kann. 

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