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Drei Monate vor der geplanten Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission zum Thema „Flexicurity“ – die aus Dänemark bekannte Kombination von Flexibilität am Arbeitsmarkt und sozialer Sicherheit – war der Dreiergipfel der Sozialpartner in Brüssel geprägt von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaftlern über die Definition des Begriffs.
Die Kommission hat am 23. November 2006 eine öffentliche Anhörung zum Thema „Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ durchgeführt; die Anhörung wird am 31. März 2007 abgeschlossen werden. Im Juni 2006 wird eine Mitteilung der Kommission zu „Flexicurity“ folgen. Die Mitteilung wird voraussichtlich „Flexicurity“ als eine unverbindliche Richtlinie für EU-Mitgliedstaaten festlegen.
Der Begriff „Flexicurity“ stammt aus den skandinavischen Sozialsystemen, besonders aus dem dänischen. ‚In Dänemark ist ein Weg gefunden worden, die Flexibilität der Unternehmen mit einem hohen Standard an sozialer Sicherheit für Arbeitnehmer unter einen Hut zu bringen.
Die ersten Konzepte von „Flexicurity“ haben ihren Ursprung in Arbeitsbeziehungen, der Akzeptanz des Steuerwesens und der Gewerkschaften, und gehen auf den Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. Daher wird argumentiert, dass sich diese Konzept nicht ohne weiteres auf andere Länder übertragen lassen.
Die Debatte befasst sich daher primär mit der Frage, welche Teile die größte Bedeutung für die ursprünglichen „Flexicurity“-Konzepte hatten, und daher im gesamten EU-Gebiet Anwendung finden sollten. Es ist nicht überraschend, dass Arbeitgeber den Aspekt von Flexibilität bevorzugen, während Gewerkschaftler den Sicherheitsaspekt hervorheben.
Trotz großer Differenzen hinsichtlich der Definition des Begriffs „Flexicurity“ haben sich die europäischen Sozialpartner bei ihrem Treffen am 8. und 9. März in Brüssel damit auseinandergesetzt, wie das Thema in ihre gemeinsame Stellungnahme zu den Herausforderungen des europäischen Arbeitsmarktes einfließen kann, die sie im Rahmen des Arbeitsprogramms von 2006-2008
ausarbeiten.
Die Ausarbeitung des „Flexicurity“-Konzepts begann Ende 2006 und befindet sich derzeit (März 2007) an einem Punkt, wo Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite Detailfragen diskutieren. Der gemeinsame Entwurf wird vermutlich im April veröffentlicht werden.
Unabhängig davon besteht noch Uneinigkeiten zwischen Gewerkschaftsvertretern und Arbeitgebern bezüglich der Herausforderungen, und wie man diesen gerecht werden sollte. Beim Dreiergipfel der Sozialpartner am 8. März 2007 forderte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB):
Georg Toifl, Präsident der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME), erhofft sich von den Mitgliedstaaten, neue Maßnahmen in Betracht zu ziehen, um unterqualifizierte Arbeitskräfte zurück ins aktive Arbeitsleben zu bringen. Dies schließt folgendes ein:
Ernest-Antoine Seillière, Präsident von BusinessEurope, sagte mit Blick auf den Dreiergipfel der Sozialpartner, es gäbe kein einheitliches Model für „Flexicurity“, das man überall in Europa einführen könne. Entscheidungen zu konkreten Maßnahmen könnten nur in den Mitgliedstaaten selbst getroffen werden, aber die EU könne eine wichtige Rolle dahingehend spielen, dass sie allgemeine Regelungen und Vorgaben festlegt, um Diskussionen und politische Entwicklungen auf nationaler Ebene zu unterstützen, so Seillière.
Caspar Einem und Rainer Plassmann, Präsident und Generalsekretär des Dachverbandes der öffentlichen Arbeitgeber (CEEP), verfassten einen Brief
an die Teilnehmer des Frühjahrsgipfels, in dem es hieß, zu wenig nationale Reformprogramme hätten sich mit „Flexicurity“ auseinandergesetzt. Sie hofften, so Einem und Plassmann, dass sowohl der europäische soziale Dialog als auch die Ausarbeitung von Vorgaben für „Flexicurity“ einen positiven Einfluss auf nationale Reformprogramme im kommenden Jahr haben würden. Man solle verstärkt auf Themen wie die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern, Unternehmen und Dienstleistungen achten.