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Sozialpartner streiten über Definition von “Flexicurity“ [DE]

Veröffentlicht 09. März 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Drei Monate vor der geplanten Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission zum Thema „Flexicurity“ – die aus Dänemark bekannte Kombination von Flexibilität am Arbeitsmarkt und sozialer Sicherheit – war der Dreiergipfel der Sozialpartner in Brüssel geprägt von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaftlern über die Definition des Begriffs.

Trotz großer Differenzen hinsichtlich der Definition des Begriffs „Flexicurity“ haben sich die europäischen Sozialpartner bei ihrem Treffen am 8. und 9. März in Brüssel damit auseinandergesetzt, wie das Thema in ihre gemeinsame Stellungnahme zu den Herausforderungen des europäischen Arbeitsmarktes einfließen kann, die sie im Rahmen des Arbeitsprogramms von 2006-2008 ausarbeiten.

Die Ausarbeitung des „Flexicurity“-Konzepts begann Ende 2006 und befindet sich derzeit (März 2007) an einem Punkt, wo Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite Detailfragen diskutieren. Der gemeinsame Entwurf wird vermutlich im April veröffentlicht werden.

Unabhängig davon besteht noch Uneinigkeiten zwischen Gewerkschaftsvertretern und Arbeitgebern bezüglich der Herausforderungen, und wie man diesen gerecht werden sollte. Beim Dreiergipfel der Sozialpartner am 8. März 2007 forderte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB): 

  • Das Ende der Schaffung unsicherer Arbeitsplätze, die nicht nur für den Arbeitnehmer von Nachteil sind, sondern auch für den Arbeitsmarkt und für die Wirtschaft. Sie würden Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit untergraben und zu geringen Löhnen führen und der sozialen Kohäsion schaden. Mitgliedstaaten müssten sich zur Entwicklung sicherer und qualitativer Arbeitsplätze verpflichten;
  • Verbesserung der Organisation, damit flexible und von Teilnahme geprägte Arbeitsumfelder geschaffen werden können, die Ausgewogenheit zwischen Arbeitsleben und Freizeit und die Möglichkeit des lebenslangen Lernens zur Verbesserung der Fähigkeiten der Arbeitnehmer gewährleisteten;
  • Keine Kürzung des Arbeitnehmerschutzes, der kein Hindernis für einen flexiblem Arbeitsmarkt darstelle, sondern vielmehr die Investition in Humankapital und Innovation fördere;
  • Verbesserte Sozialversicherungssysteme, die den 14 Millionen europäischen Arbeitnehmern, die jährlich den Arbeitsplatz wechseln, größere Sicherheit gewährleisteten;
  • Sozialer Dialog und gemeinschaftliche Tarifverhandlungen, um Arbeitnehmern eine starke Stimme in der Arbeitsmarktreform zu geben. Der vollständige Einbeziehung der Sozialpartner sei unerlässlich, um „Flexicurity“ erfolgreich definieren zu können.

Georg Toifl, Präsident der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME), erhofft sich von den Mitgliedstaaten, neue Maßnahmen in Betracht zu ziehen, um unterqualifizierte Arbeitskräfte zurück ins aktive Arbeitsleben zu bringen. Dies schließt folgendes ein:

  • die Einführung kombinierter Löhne, durch die die Arbeitnehmer einen Teil des Lohns in Form von Steuervergünstigungen, Gutscheinen oder Sozialleistungen erhalten;
  • die Überarbeitung der nationalen Steuer- und Sozialversicherungssysteme; und
  • die Reduzierung belastender Steuern und überhöhter Lohnnebenkosten.

Ernest-Antoine Seillière, Präsident von BusinessEurope, sagte mit Blick auf den Dreiergipfel der Sozialpartner, es gäbe kein einheitliches Model für „Flexicurity“, das man überall in Europa einführen könne. Entscheidungen zu konkreten Maßnahmen könnten nur in den Mitgliedstaaten selbst getroffen werden, aber die EU könne eine wichtige Rolle dahingehend spielen, dass sie allgemeine Regelungen und Vorgaben festlegt, um Diskussionen und politische Entwicklungen auf nationaler Ebene zu unterstützen, so Seillière.

Caspar Einem und Rainer Plassmann, Präsident und Generalsekretär des Dachverbandes der öffentlichen Arbeitgeber (CEEP), verfassten einen Brief an die Teilnehmer des Frühjahrsgipfels, in dem es hieß, zu wenig nationale Reformprogramme hätten sich mit „Flexicurity“ auseinandergesetzt. Sie hofften, so Einem und Plassmann, dass sowohl der europäische soziale Dialog als auch die Ausarbeitung von Vorgaben für „Flexicurity“ einen positiven Einfluss auf nationale Reformprogramme im kommenden Jahr haben würden. Man solle verstärkt auf Themen wie die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern, Unternehmen und Dienstleistungen achten.

Hintergrund : 

Die Kommission hat am 23. November 2006 eine öffentliche Anhörung zum Thema „Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ durchgeführt; die Anhörung wird am 31. März 2007 abgeschlossen werden. Im Juni 2006 wird eine Mitteilung der Kommission zu „Flexicurity“ folgen. Die Mitteilung wird voraussichtlich „Flexicurity“ als eine unverbindliche Richtlinie für EU-Mitgliedstaaten festlegen.

Der Begriff „Flexicurity“ stammt aus den skandinavischen Sozialsystemen, besonders aus dem dänischen. ‚In Dänemark ist ein Weg gefunden worden, die Flexibilität der Unternehmen mit einem hohen Standard an sozialer Sicherheit für Arbeitnehmer unter einen Hut zu bringen.

Die ersten Konzepte von „Flexicurity“ haben ihren Ursprung in Arbeitsbeziehungen, der Akzeptanz des Steuerwesens und der Gewerkschaften, und gehen auf den Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. Daher wird argumentiert, dass sich diese Konzept nicht ohne weiteres auf andere Länder übertragen lassen.

Die Debatte befasst sich daher primär mit der Frage, welche Teile die größte Bedeutung für die ursprünglichen „Flexicurity“-Konzepte hatten, und daher im gesamten EU-Gebiet Anwendung finden sollten. Es ist nicht überraschend, dass Arbeitgeber den Aspekt von Flexibilität bevorzugen, während Gewerkschaftler den Sicherheitsaspekt hervorheben.

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