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Stellenangebot registrierenBisher war die Aufgabe der EU im Bereich Sport auf wirtschaftliche Aspekte beschränkt, aber mit dem neuen Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft treten soll, wird Europa eine Rechtsgrundlage haben, um eine unterstützende Rolle für die Mitgliedstaaten bei sozialen, pädagogischen und kulturellen Aspekten des Sports einzunehmen.
Bislang hat sich die EU hauptsächlich mit den wirtschaftlichen Aspekten des Sports beschäftigt. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa
, auf den sich die Staats- und Regierungschefs der EU geeinigt und im den selbige im Oktober 2004 unterzeichnet hatten, hat jedoch vorgesehen, dass Sport in den Vertrag aufgenommen wird, um für die EU eine Rechtsgrundlage für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei sozialen, erzieherischen und kulturellen Aspekten des Sports zu schaffen (siehe Artikel 182 zu Sport
im Verfassungsvertrag).
Dieser Schwerpunktwandel wurde vom Europäischen Rat von Nizza in 2000 betont: "Die Gemeinschaft muss, auch wenn sie in diesem Bereich keine unmittelbare Zuständigkeit besitzt, bei ihren Tätigkeiten im Rahmen des Vertrags die sozialen, erzieherischen und kulturellen Funktionen berücksichtigen, die für den Sport so besonders charakteristisch sind, damit die für die Erhaltung seiner gesellschaftlichen Funktion notwendige Ethik und Solidarität gewahrt und gefördert werden". Diese Erklärung erkannte die besondere Beschaffenheit des Sports an. Sie bezieht sich auf:
Zuvor hatte die Erklärung von Amsterdam im Jahr 1997 die gesellschaftliche Bedeutung des Sports sowie dessen Rolle bei der Identitätsfindung und Begegnung von Menschen bereits hervorgehoben. Die Regierungskonferenz rief zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsinstitutionen und den Sportverbänden auf. In der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Wien vom Jahr 1998 war die Rede von der Notwendigkeit, das Bestehen derzeitiger Sportstrukturen zu sichern und die soziale Rolle des Sports in der EU aufrechtzuerhalten. Im Jahr 1999 unterbreitete die Kommission dem Europäischen Rat von Helsinki einen Bericht, in dem sie sich für eine Wahrung des europäischen Sportmodells - sowohl dessen kommerzielle wie auch nicht-kommerzielle Aspekte - aussprach.
Nach Ablehnung des Verfassungsvertrags durch Referenden in Frankreich und in den Niederlanden im Frühjahr 2005, wurde eine zweijährige „Reflexionsphase“ für den Vertrag eingeläutet.
Im Juni 2007 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf ein Mandat
für eine Regierungskonferenz geeinigt, durch das der Verfassungsvertrag bis Ende 2007 reformiert werden soll. Das Mandat betonte die Notwendigkeit, dass eine EU-Kompetenz für Sport eingeführt wird.
Der neue Vertrag von Lissabon
wurde im Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnet. Er erweitert die Bereiche, in denen die Union eine Kompetenz erhalten sollte, um „Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten durchzuführen“. Es wird vorgeschlagen, dass unter der Überschrift „Kategorien und Bereiche der EU-Kompetenzen“ Bereiche wie Bildung, Berufsbildung, Jugend und Sport neben beispielsweise Tourismus, Kultur und Gesundheit berücksichtigt werden.
Er ergänzt weiterhin den Artikel 149 „Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend“ des EU-Vertrags
, um hier mehrfach auf Sport zu verweisen. Im Text heißt es: „Die Union trägt zur Förderung der europäischen Dimension des Sports bei und berücksichtigt dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion.“
Das Ziel der Maßnahme ist: Die „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports durch Förderung der Fair-ness und der Offenheit von Sportwettkämpfen und der
Zusammenarbeit zwischen den für den Sport verantwortlichen Organisationen sowie durch den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportler,
insbesondere der jüngeren Sportler“.
Zudem wird erwartet, dass die EU und die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen wie dem Europarat
im Bereich Sport verstärken.
Die European Non-Governmental Sports Organisation (ENGSO), der Dachverband der nationalen Sportverbände und nationalen Olympischen Organisationen in Europa, begrüßte den Einschluss des Sports als einen Bereich, innerhalb dem die EU Maßnahmen ergreifen könne, um die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu koordinieren und zu ergänzen. Die Organisation erklärte in einer Stellungnahme, der Vertrag werde der Europäischen Union ermöglichen, die Inhalte des jüngsten Weißbuchs für Sport umzusetzen und somit die größte soziale Bewegung in Europa unterstützen, indem wahre Finanzkanäle zu Gunsten des Sports und der europäischen Bürger entwickelt würden.
Das Internationale Olympische Komitee (IOK) sagte, es sei erfreut über diesen ‚historischen Schritt’. Der Präsident des IOK, Jacques Rogge, sagte, die Olympische Bewegung habe seit mehr als zwölf Jahren für eine Rechtsgrundlage in der EU gekämpft. Der Hinweis auf die Besonderheiten des Sports werde die Rolle des Sports in Europa stärken. Sport könne nicht nur als eine wirtschaftliche Aktivität verstanden werden. Der größte Teil des Sports basiere auf freiwilliger Basis. Mit dem Verweis auf Sport im EU-Reformvertrag werde es für Sportorganisationen in Europa leichter sein, ihrer pädagogischen und sozialen Rolle in der Gesellschaft nachzukommen.
In der Pressemitteilung des IOK heißt es, Sport sei die größte soziale Bewegung in der EU und spiele eine entscheidende Rolle in den Bereichen Integration, Bildung und Gesundheit. Das IOK sei überzeugt, dass die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Sport im EU-Reformvertrag den Bedürfnissen des Sports besser nachkommen und eine solide Rechtsrahmen für die Zukunft darstellen werde.
Rogge sagte, Autonomie bedeute, die Werte des Sports und die bestehenden Strukturen, durch die sich Sport in Europa und in der Welt entwickelt habe, zu bewahren. Sport könne dank seiner Autonomie seine einmalige Rolle spielen, und diese Rolle würde ernsthaft gefährdet sein, wenn die Sportbehörden von einem öffentlichen Eingreifen abhängig seien.
Die Olympische Bewegung und die Sportbranche sei erfreut über diesen ‚historischen Schritt’, der das Bedürfnis reflektiere, dass zuvor bereits mehrfach vom Internationalen Olympischen Komitee, von den Nationalen Olympischen Komitees, vom Europäischen Olympischen Komitee, von den 35 internationalen Vereinigungen und ihre europäischen Bündnisse, hieß es in einer Fifa-Stellungnahme.
Der Präsident der Fifa, Joseph S. Blatter, Fifa habe ein lange Kampagne angeführt, um Anerkennung für das spezifische Wesen des Sports zu erlangen. Der EU-Reformvertrag zeige, dass man von Rat der Europäischen Union erhört worden sei. Blatter wolle den Staats- und Regierungschefs der EU für ihre Unterstützung danken. Dieser Schritt sei wichtig für das Management des Sports im Allgemeinen und des Fußballs im Besonderen.
G-14, die Stimme von 18 europäischen Fußballvereinen, begrüßte ebenfalls den Reformvertrag. Thomas Kurth, der Geschäftsführer von G-14, sagte, die Entscheidung der Staats- und Regierungschefs der EU sei ein willkommener Schritt, da es das Prinzip aufrechterhält, dass alle Akteure der Sportgemeinschaft – Vereine, Spieler oder Sportvereinigungen – vollständig unter europäisches Recht fielen. Die Entscheidung der Staats- und Regierungschefs der EU gewährleiste eine Rechtssicherheit und stimme mit der Meinung von G-14 überein, dass jeder der Sportgemeinschaft vor dem Gesetz gleich sein solle. Dies garantiere die Anerkennung der spezifischen Natur des Sports, was jedoch noch immer der Klärung durch den Europäischen Gerichtshof im konkreten Fall bedürfe.
Die G-14, gemeinsam mit der Basketball-EuroLeague (ULEB) und der Group Club Handball, die Vereinigungen der Basketball- und Handballclubs, hatten bereits zuvor den Entwurf des Artikels zu Sport begrüßt (der letztendlich angenommen wurde). Sie waren damals bereits der Meinung, dieser stelle eine ausgewogene Balance zwischen den berechtigten Interessen verschiedener Akteure des Sportsektors sicher. Die drei Organisationen unterstützten den Entwurf und wollten nicht, dass er geändert würde, anders als das IOK, die Fifa oder UEF.
Der Deutsche Sportbund (DSB) hat wiederholt gefordert, dass der Schutz und die Förderung der besonderen Charakteristika des Sports in Betracht gezogen würden. Hierzu zählten die Autonomie der Sportorganisationen, die freiwillige Natur ihrer Strukturen sowie der Teamgeist und die Solidarität auf allen Ebenen der Sportbewegung. Der Bund hatte weiterhin eine rechtliche Anerkennung der pädagogischen, sozialen, gesundheitsfördernden, kulturellen und integrierenden Rolle des Sports für die Gemeinschaft gefordert.