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Stellenangebot registrierenAm 22. September hat der Umweltkommissar Stavros Dimas eine Rahmenrichtlinie zum Schutz der Böden in der EU vorgestellt, die den Mitgliedstaaten viel Zeit und Spielraum lässt, Maßnahmen gegen die zunehmende Verschlechterung der Böden in der Europäischen Union zu ergreifen.
Böden als eine bedeutende natürliche Ressource erfüllen für die Menschen wichtige Funktionen, indem sie Nahrungsmittel liefern oder für den Erhalt der biologischen Vielfalt sorgen. Gesunde Böden sind Voraussetzung für sauberes Trinkwasser und sind zudem Lagerstätte für Kohle.
Die zunehmende Verschlechterung der Qualität hat den Schutz europäischer Böden auf die Tagesordnung der EU gebracht. Momentan gibt es dazu auf europäischer Ebene eine Vielzahl von Gesetzestexten, es fehlt aber eine einheitliche, integrierte Politik zum Schutz der Böden. In nur neun Mitgliedstaaten der EU sind spezielle Schutzmaßnahmen gesetzlich vorgesehen, aber auch diese beinhalten nur sehr spezielle Maßnahmen zum Schutz vor Wüstenbildung oder Verunreinigung.
Im Sechsten Aktionsprogramm für den Umweltschutz haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU bereits auf die Erarbeitung einer Europäischen Bodenschutzstrategie festgelegt.
Im Jahr 2002 hat die Kommission die Mitteilung „Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie“ vorgelegt, mit der Herausforderungen und mögliche Maßnahmen definiert wurden.
Nachdem die Kommission sich mit allen Stakeholdern beraten hat, hat sie am 22. September ihre Bodenschutzstrategie vorgestellt. Der Schutz der Böden ist die siebte und letzte Strategie, die im Rahmen des Sechsten Aktionsprogramms für den Umweltschutz vorgestellt wurden.
Bestandteile der Strategie sind:
Eine Mitteilung zur Erstellung eines zehnjährigen Arbeitsprogramms
Ein Entwurf einer Rahmenrichtlinie
Eine Bewertung der Maßnahmen im Hinblick auf deren wirtschaftliche und soziale Auswirkungen und den Einfluss auf die Umwelt
Die vorgeschlagene Rahmenrichtlinie legt gemeinsame Grundsätze, Ziele und Maßnahmen fest, gibt den Mitgliedstaaten aber keine konkreten Ziele vor. Als Antwort auf die benötigte Flexibilität und Subsidiarität verbleiben wichtige Entscheidungen bei den nationalen Regierungen.
Die Mitgliedstaaten müssen Gebiete bestimmen, wo es Risiken wie Erosion gibt. Des Weiteren müssen sie Berichte zum Zustand der Böden und Verzeichnisse kontaminierter Standorte auf ihrem Gebiet erstellen sowie nationale Sanierungsstrategien ausarbeiten.
Nach Schätzungen der Kommission belaufen sich die aus der Verschlechterung der Bodenqualität entstandenen Kosten bereits auf 7 bis 38 Mrd. Euro. Bei der Bewertung der Maßnahmen konnte die Kommission jedoch die Kosten für die Umsetzung der vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen nicht benennen.
Das Europäische Umweltbüro (EUB) hat den Entwurf zu einer Rahmenrichtlinie begrüßt, gleichzeitig aber kritisiert, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien für eine wirksame Bekämpfung des schlechten Zustandes der Böden zu schwach. Das EUB bedauerte zudem, dass der Kommissionsvorschlag keine durchsetzbaren Zielvorgaben und gemeinsame Qualitätsstandards beinhalte.