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Chemikalienpolitik: EU-Parlament spricht sich für Sicherheitstests aus [DE][en

Erschienen: Freitag 18. November 2005    | Aktualisiert: Mittwoch 23. November 2005   

Das Europäische Parlament hat einem parteiübergreifenden Kompromiss über die geplante neue EU-Chemikaliengesetzgebung mit großer Mehrheit zugestimmt. Eine neue Bestimmung zur Substitution der gefährlichsten Chemikalien macht eine Einigung noch in diesem Jahr jedoch unwahrscheinlich.

Hintergrund:

Der REACH-Vorschlag wurde im Oktober 2003 von der Kommission vorgelegt. Ziel des Gesetzesvorschlags ist die Beurteilung und Zulassung von 30.000 der insgesamt 100.000 Chemikalien, die in Europa im Umlauf sind. Die Bezeichnung REACH steht für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. 

Chemikalien werden in einer Vielzahl von Haushalts- und Industrieprodukten verwendet, unter anderem in Plastik, Haushaltsgeräten, Pflanzenschutzmitteln und Textilien. Viele der Chemikalien unterliegen bereits spezifischen Gesetzen und einige sind aufgrund von Gesundheits- und Sicherheitsbedenken auch bereits verboten worden. Nichtsdestoweniger ist über viele der Produkte, die vor 1981 auf den Markt kamen, sehr wenig bekannt. Denn Chemikalien müssen erst seit 1981 offiziell zugelassen und – in einigen Fällen - getestet werden. Ziel von REACH ist, dass sämtliche Substanzen innerhalb von elf Jahren überprüft werden. 

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Die Europaabgeordneten haben den extrem umstrittenen REACH-Vorschlag nun mit einer großen Mehrheit angenommen (407 Abgeordnete sprachen sich dafür, 155 dagegen aus und 41 enthielten sich).

Mit der Abstimmung besiegelte das Europäische Parlament den Kompromiss der drei wichtigsten Fraktionen EVP-ED (Konservative), SPE (Sozialdemokraten) und ALDE (Liberale) (siehe auch EurActiv, 8. November 2005).

Sofern die EU-Minister dem Vorschlag ebenfalls zustimmen (gegen Ende des Jahres), müssten 30.000 gefährliche Chemikalien, von denen einige bereits seit Jahrzehnten verwendet werden, überprüft werden, bevor sie zugelassen werden. Sonst werden sie verboten. 

Substitution

Die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Einigung im Ministerrat ist jedoch dadurch geringer geworden, dass die Parlamentarier das so genannte „Substitutionsprinzip“ unterstützen. Es soll Unternehmen verpflichten, gefährliche Chemikalien durch sicherere Alternativstoffe zu ersetzen, sofern diese vorhanden sind. Die Industrie hat sich einer derartigen Bestimmung stark widersetzt und sie ist bislang zu umstritten gewesen, um in einen Kompromiss des Rates einzufließen. 

Eine weitere Bestimmung, auf die man sich nicht hatte einigen können, betrifft die Zulassungsfristen, welche die Agentur auf einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren begrenzen könnte. 

Registrierung

Der vom Parlament beschlossene Text sieht ein vereinfachtes Verfahren für die Registrierung von Chemikalien, die in kleinere Mengen eingeführt oder hergestellt werden (1 bis 10 Tonnen pro Jahr), vor. Die Registrierung existierender Chemikalien in dieser Kategorie (die vor 1981 auf den Markt kamen) wird ausschließlich für Chemikalien gelten, die ernsthaften Anlass zur Sorge geben und die Menge der erforderlichen Sicherheitsdaten soll auf das Grundlegendste beschränkt werden. 

Indes halten die Abgeordneten an einem der Kernelemente von REACH fest. So sollen Unternehmen künftig beweisen müssen, dass die von ihnen verwendeten Stoffe sicher sind, bevor sie für EU-Märkte zugelassen werden. Die Beweispflicht, die derzeit auf Staat und Behörden ruhen, würde somit umgekehrt werden. 

Indem sie sich für den parteiübergreifenden Kompromiss aussprachen, befürworteten die Parlamentsmitglieder, dass Unternehmen an gewissen Chemikalien, die in großen Mengen importiert oder produziert werden (10 bis 100 Tonnen pro Jahr), keine Sicherheitstests durchzuführen brauchen. Die zukünftige Chemikalienagentur könnte Unternehmen, sofern sie befriedigende Begründungen und Risikoeinschätzungen vorlegen, einen so genannten „Waiver“ einräumen, der sie von der Testpflicht befreit. Die „Waiver“-Kriterien sollen innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung im Komitologie-Schnellverfahren festgelegt werden. 

Schließlich wird der geplante obligatorische Datenaustausch unter dem Vorschlag zu „Eine Substanz, eine Registrierung“ („One Substance, One Registration“, OSOR) flexibler gestaltet, indem es Unternehmen durch „Opt-Outs“ ermöglicht werden soll, eine Registrierung allein vorzunehmen. Damit kommt das Europäische Parlament einer wesentlichen Forderung der Industrie entgegen. Diese hatte sich besorgt über die Vertraulichkeit der erforderlichen Informationen geäußert. Die Chemikalienagentur wird Anträge auf „Opt-Outs“ anhand dreier Kriterien überprüfen.

Positionen:

Die Kommission  hat den Ausgang der Abstimmung im Europäischen Parlament begrüßt. „Indem es den Kompromiss von Sacconi/Nassauer zur Registrierung unterstützt, stellt das EP ein sehr gutes Verhältnis zwischen den gesundheits- und umweltpolitischen Zielsetzungen und dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit her“, heißt es in einer Erklärung der EU-Kommissare Verheugen (Unternehmen) und Dimas (Umwelt). 

Die konservative Fraktion EVP-ED im Europäischen Parlament begrüßte das Abstimmungsergebnis bezüglich von „Kernfragen“ im Zusammenhang mit der Registrierung. Die Fraktion lehnt neue Bestimmungen zur Substitution jedoch als „eine Anomalie“ ab: „Das Parlament hat für die Einführung eines komplexen Verfahrens für die Erneuerung der Zulassung alle fünf Jahre ausgesprochen, das vorsieht, dass Chemikalienprodukte das gesamte Verfahren wieder und wieder durchlaufen müssen“. Unter Verweis darauf, dass der Rat diese Bestimmung voraussichtlich ablehnen wird, sagte EVP-ED-Sprecherin Oomen-Ruijten, dass sie erwarte, dass „diese Anomalie aus dem Text entfernt wird“, und zwar während der zweiten Lesung im Parlament. 

Die Fraktion der Sozialdemokraten (SPE), unter Leitung von REACH-Berichterstatter Guido Sacconi, sagte, das Parlament habe sich dafür ausgesprochen, „den Menschen in Europa den höchsten Schutz der Welt vor gefährlichen Chemikalien zu geben“. Guido Sacconi erklärte: „Die gefährlichsten Chemikalien werden nur unter strengen Bedingungen zugelassen. Die Zulassung wird zeitlich begrenzt sein, damit Innovation und die Entwicklung sichererer Alternativen ermutigt werden“. Diese Bestimmungen, so fügte er hinzu, würden die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen nicht mit bürokratischen Verfahren bedrohen. Sacconi erklärte weiter, ihm sei es „trotz eines intensiven Lobbying seitens von Industriegegnern“ und einer „Desinformationskampagne“, die „unglaublichen Druck“ auf die Abgeordneten ausübte, gelungen, eine Einigung durchzusetzen.

Die Grünen bezeichneten die Position des Europäischen Parlaments als "ein falsches Versprechen", welches hinsichtlich des Schutz von Gesundheit und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien wohl kaum erfüllt werde. Nach Ansicht der Grünen bedeute die Einigung zur Registrierung eine "drastische Reduzierung" wichtiger Tests für die 20.000 Chemikalien, die in geringern Mengen produziert werden (1 bis 10 Tonnen pro Jahr). Risikobasierte Registrierungskriterien würde eine Weiterführung von "genau der Unwissenheit, der [REACH] ein Ende bereiten soll", bedeuten. "Um das Risiko zu kennen, müssen zunächst Tests durchgeführt werden", erläuterte der Europaabgeordnete Carl Schlyter. Andererseits begrüßten die Grünen den "Paradigmenwechsel", der bezüglich der gefährlichsten Chemikalien vollzogen worden sei: "Wenn es sicherere Ersatzstoffe gibt, müssen die Problemsubstanzen verschwinden". 

Der Europäische Rat der Verbände der Chemischen Industrie (Cefic) begrüßte die Abstimmung in Straßburg als „einen wichtigen Schritt in dem Prozess“, insbesondere in Bezug auf die Registrierungsaspekte von REACH. Gleichzeitig äußerte sich Cefic enttäuscht über die zeitliche Begrenzung der Zulassung. Cefic hofft auf eine Änderung dieser Bestimmung durch Rat und Kommission. 

UEAPME, Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe, äußerte sich besorgt. „Die ‚Opt-Outs’ bezüglich des Datenaustausches könnten eine Carte Blanche für große Industriemonopole sein“, warnte UEAPME. „Die breiten Ausnahmen von Prinzip ‚Eine Substanz, eine Registrierung’ (OSOR) werden die mit REACH verbundenen Nachteilen für mittelständische Betriebe noch verstärken und ein Triumph für große Chemiehersteller sein“, stellte Generalsekretär Hans-Werner Müller fest. „Die zusätzlich eingebauten bürokratischen Ebenen in der Zulassungsphase sind ein Schlag ins Gesicht für Kleinbetriebe und machen einen Teil des Fortschrittes bei der Registrierung rückgängig“, fügte er hinzu. 

Der Zusammenschluss der Europäischen Wirtschaftsverbände des Maschinen-, elektrotechnischen und metallverarbeitenden Industrie, Orgalime, der große nachgeschaltete Chemikalienverbraucher vertritt, zeigte sich zufrieden mit den Registrierungsaspekten, auf die sich das Europäische Parlament geeinigt hat. „Mit der Entscheidung des EP zu Grundinformationen in der Versorgungskette zu Verwendungs- und Expositionskategorien statt auf Grundlage einzelner Verwendungen haben die Abgeordneten den Weg dafür frei gemacht, das angemessen anzugehen, was Schlüsselthemen für nachgeschaltete Verwender sind“, sagte Orgalime-Generalsekretär Adrian Harris. Harris kritisierte jedoch die angenommenen Zulassungsbestimmungen: „Unsere Industrie braucht ein Zulassungsverfahren, das auf Risikoeinschätzungen beruht und ausreichend Zeit dafür lässt, dass alternative Lösungen gefunden werden können, wenn eine Substanz nicht länger verfügbar ist“, so Harris. Das unter dem Kompromiss vorgesehene Verfahren sei „bei weitem zu unflexibel“. 

Die Umweltorganisation WWF sowie andere Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherorganisationen erkannten den „wichtigen Schritt“ für die Gesundheit und Sicherheit von Bürgern und Umwelt, der durch die Zustimmung im Parlament getan werde, an. Die Organisationen begrüßten insbesondere, dass die Abgeordneten die Substitutionspflicht für gefährliche Chemikalien unterstützen. Sie warnten indes davor, dass die Zugeständnisse bei den Prüfungsanforderungen bedeuteten, dass tausende von Chemikalien nicht den Gesundheits- und Sicherheitsbeurteilungen unterzogen werden würden. Sollte dies verabschiedet werden, würde REACH nicht in der Lage sein, für den Gesundheits- und Umweltschutz zu sorgen, der die Öffentlichkeit bedarf. Denn zu tausenden von Chemikalien würden keine grundlegenden Toxizitätsangaben vorliegen. 

Der Europäische Verbraucherverband BEUC hat erklärt, man sei von der Entscheidung des Parlaments, den Registrierungskompromiss von Sacconi und Nassauer zu unterstützen, „zutiefst enttäuscht“. „Die heutige Abstimmung wird keine ordentliche gründliche Beurteilung der problematischten Substanzen, denen Verbraucher in ihrem Alltag ausgesetzt sind, ermöglichen“, stellte BEUC in einer Erklärung fest. Nach Ansicht von BEUC-Direktor Jim Murray, dass ein „schwaches“ REACH in einigen Jahren unweigerlich ein neues „REACH 2“ zur Folge haben würde – und zwar dann, wenn die Defizite des ursprünglichen Vorschlags und die Gefahr einiger Substanze offensichtlich würden, nachdem der Schaden bereits entstanden sei.

Nächste Schritte:

  • 28. bis 29. November 2005: Wettbewerbsrat wird über den Ausgang der Abstimmung im EP beraten. Es wird aber keine Abstimmung geben. 

  • Der britische Ratsvorsitz hat angedeutet, er werde vor Jahresende eine außerordentliche Sitzung des Wettbewerbsrates anberaumen, sofern ihm eine Einigung in der ersten Lesung wahrscheinlich erscheine. Dies scheint jedoch unwahrscheinlich. 

  • In dem Fall würde 2006 eine zweite Lesung in Rat und Parlament stattfinden. Eine endgültige Einigung könnte gegen Ende 2006 oder Anfang 2007 vorliegen. 

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