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29. November 2009
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Einigung zu REACH in der Kritik [DE][en][fr

Erschienen: Montag 4. Dezember 2006    | Aktualisiert: Dienstag 5. Dezember 2006   

Umweltgruppen zeigten sich über den Kompromiss zur Reform des europäischen Chemikalienrechts enttäuscht und kritisierten, die Vertreter der Unternehmensinteressen hätten in fast allen Kernfragen ihre Position durchsetzen können.

Hintergrund:

Über 99% der Chemikalien (ca. 100.000 Chemikalien), die vor 1981 auf den Markt gekommen sind, ist zu wenig bekannt. Die Ursache ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitskontrollen für Chemikalien vorgeschrieben waren.

Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) wird sicherstellen, dass Hersteller grundlegende Gesundheits- und Sicherheitskontrollen für ungefähr 30.000 Chemikalien, die derzeit in vielen Konsumgütern verwendet werden, durchführen. Der Screening-Prozess wird über einen Zeitraum von 11 Jahren stattfinden und mit besonders gefährlichen, beziehungsweise besonders häufig auftretenden Chemikalien beginnen. 

Am 1. Dezember 2006 stellte der italienische Sozialdemokrat und Europaabgeordnete Guido Sacconi die Details der Kompromisseinigung über einer der umstrittensten Gesetzesvorschläge der EU zwischen den drei gesetzgebenden Institutionen – dem Parlament, dem Rat und der Kommission – vor, die am Vorabend gefunden wurde.

Die drei größten Fraktionen des Parlaments, die konservative EVP-ED, die Sozialdemokraten und die Liberalen (ALDE) haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert, für den Vorschlag zu stimmen, der nach langen Verhandlungen am 30. November 2006 gefunden wurde.

Der Chefunterhändler des Parlaments für REACH, Guido Sacconi, gab zu, Eingeständnisse gemacht zu haben, um die Befürchtungen Deutschlands und der Industrieverbände, REACH würde zu hohe Kosten für die Chemiebranche verursachen, entgegenzukommen. Es müsse jedem klar sein, dass es unmöglich gewesen sei, einen besseren Kompromiss zu finden, so Sacconi.

Ein zentraler Bestandteil der Einigung sind die Bestimmungen über den Ersatz besonders besorgniserregender Substanzen durch sicherere Alternativen:

  • Persistente und bioakkumulative Chemikalien (PBT- und vPvB-Stoffe) sollen ersetzt werden, wenn sicherere Alternativen zu einem annehmbaren Preis verfügbar sind;
  • Die Bestimmungen für krebserregende und erbgutgefährdende Stoffe (CRM-Stoffe) sind weniger strikt. Diese dürfen zugelassen werden, wenn die Hersteller nachweisen können, dass ihr Risiko „ausreichend kontrolliert“ werden kann. Das heißt, dass Wissenschaftler bestätigen, dass die Stoffe, so lange sie einen gewissen „Schwellwert“ nicht überschreiten, keine Gefahr für die Gesundheit darstellen:
    • wenn es sicherere Alternativen gibt, müssen die Unternehmen einen Substitutionsplan vorlegen, um die Chemikalien letztendlich zu ersetzen;
    • wenn es keine sichereren Alternativen gibt müssen die Unternehmen einen Forschungs- und Entwicklungsplan vorlegen, um später einen Ersatz vorzunehmen. Fortpflanzungsgefährliche Stoffe (die das Hormonsystem stören) sind von der Regelung ausgenommen. Sechs Jahre nach Inkrafttreten wird eine Überprüfung unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durchgeführt;
  • Die Frist für die Ersetzung wird von Fall zu Fall für jede Substanz festgelegt;
  • Der Registrierungs-Prozess ist von 3 auf 3,5 Jahre verlängert worden, um der Industrie etwas mehr Zeit zu gewähren.

Substanzen, die in kleiner Menge hergestellt oder importiert werden (1-10 Tonnen pro Jahr), sind von den umfassenden Gesundheits- und Sicherheitskontrollen ausgenommen, um die Kosten für die Industrie zu reduzieren. Auch in diesem Fall soll die Regelung nach sieben Jahren einer Prüfung unterzogen werden, um über eine Verschärfung der Regeln zu entscheiden.

Es wurde ebenfalls versucht, vertrauliche Geschäftsinformationen, trotz der Zirkulation von Daten in mehreren Gliedern der Lieferkette, zu schützen und der Datenschutz wurde von drei auf sechs Jahre verlängert. Die Unternehmen dürfen weiterhin gewisse Informationen geheim halten, wie die genaue Zusammensetzung von Produkten, die genaue Nutzung, die Tonnage und Verbindungen mit nachgeschalteten Anwendern.

Obgleich Zugeständnisse bei der Zulassung gemacht wurden, konnte Sacconi sich bezüglich der neuen Chemikalienagentur in Helsinki durchsetzen:

  • Zwei Mitglieder werden vom Parlament ernannt, und;
  • Der Direktor der Agentur muss nach einer Anhörung im Parlament bestätigt werden.

Positionen:

Die Europaabgeordnete Ria Oomen-Ruijten, die die Verhandlungen für die größte Fraktion im Parlament, die Europäische Volkspartei (EVP-ED), führte, sagte, sie sei in den wichtigen Fragen erfolgreich gewesen. Oomen-Ruijten fügte hinzu, sie wolle den gefundenen Kompromiss verteidigen. Die Vorschläge der Europäischen Volkspartei hätten Zustimmung gefunden, weil dadurch die Richtlinie von unnötiger Bürokratie befreit werden konnte, betonte Oomen-Ruijten.

Wie die Europaabgeordnete weiter erklärte, sei auch der Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen verbessert worden, womit vermieden würde, dass jahrelange teure Forschungen wertlos würden, indem wichtige Informationen zur Herstellung neuer Chemikalien der Öffentlichkeit während der Registrierung zugänglich gemacht würden.

Der Europäische Rat der Verbände der Chemischen Industrie (CEFIC) wollte noch keinen Kommentar abgeben, da CEFIC noch dabei sei, die Details des Kompromisses zu analysieren.

Im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion im Parlament sagte Guido Sacconi, der vorliegende Kompromiss würde zu einem ausgeglichenen System führen, das in der Lage sei, ein hohes Niveau der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes zu garantieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu schützen und Innovation sowie die Entwicklung sichererer Chemikalien voranzutreiben.

Chris Davies von der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) sagte, das wichtigste sei, dass die Unternehmen von nun an nachweisen müssten, dass ihre chemischen Stoffe sicher seien. Davies warf aber der Kommission und Deutschland vor, Fortschritte bei den Verhandlungen blockiert zu haben. 

„In den letzten Jahren war Deutschland der Gorilla im Raum“, sagte Davies und betonte, dass es Deutschland gelungen sei, parteiübergreifend Unterstützung für die Blockade einer in sich konsistentere Ausrichtung des Vorschlags zu finden. Die Schwester des Gorillas sei die Kommission gewesen, fügte Davies hinzu und erinnerte an die Divergenzen zwischen den Generaldirektionen Umwelt und Unternehmen, die so zerstritten gewesen seien, dass sie lieber geschwiegen hätten als von ihrer Position abzuweichen.

Die Kommission, die während des gesamten Verhandlungsprozesses für ihre Rolle als Vermittlerin kritisiert wurde, begrüßte den Kompromiss. Es handele sich im Hinblick auf Gesundheit und Umwelt um eine deutliche Verbesserung der aktuellen Situation, sagten sowohl Umweltkommissar Dimas als auch der Kommissar für Unternehmen und Industrie, Günter Verheugen.

Die Grünen im Parlament waren tief enttäuscht und sagten, es sei beschämend, dass sich das Europaparlament der intensiven Lobbyarbeit der deutschen Chemieindustrie gebeugt habe. Die Hintertürgeschäfte der chemischen Industrie, die sowohl von bestimmten Ländern im Rat als auch durch Parlamentarier aus dem Umfeld der EVP-ED betrieben worden seien, hätten sich schließlich durchgesetzt, teilten die Grünen in einer Erklärung mit.

Der Kompromiss sehe einen obligatorischen Plan der Unternehmen für den Ersatz gefährlicher Stoffe vor, jedoch nicht die Verpflichtung, sich auch an diesen Plan zu halten, kritisierten die Grünen. Ein weiterer Makel sei, dass die für die Erstellung des Plans verantwortliche Person der Hersteller selbst sei, was es unwahrscheinlich mache, dass die Hersteller Pläne vorlegten, die ihren Interessen abträglich seien, so die Grünen.

Umweltgruppen waren aufgebracht und forderten die Europaabgeordneten dazu auf, den Kompromiss zurückzuweisen. Der Kompromiss würde es zulassen, dass viele sehr gefährliche Stoffe, auch solche, die Krebs, Geburtsfehler und andere ernsthafte Krankheiten auslösen könnten, weiterhin auf dem Markt blieben und somit auch in Zukunft für Produkte verwendet werden könnten, selbst wenn sicherere Ersatzstoffe existierten, so die Kritik.

Ninja Reineke, Chemikalienexpertin bei WWF, bezeichnete den Kompromiss als „eine Schande“ und mehr oder weniger freiwillige Vorschrift der Unternehmen. Es sei weder ein klarer Fortschritt noch ein klarer Wille, das Ersatzprinzip durchzusetzen, vorhanden, kritisierte Reineke.

Nächste Schritte:

  • 13. Dezember 2006: Abstimmung im Parlament (qualifizierte Mehrheit mit 367 Ja-Stimmen von 732 Stimmen erforderlich)
  • 18. Dezember 2006 Abstimmung im Rat
  • April 2007: Die REACH-Verordnung tritt voraussichtlich in Kraft.

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