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Elektro- und Elektronik-Altgeräte [DE][en

Erschienen: Montag 31. Juli 2006   

Die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) (auch ‚Elektroschrott’-Richtlinie) zielt auf die Förderung von Wiederverwendung, Recycling und anderen Formen der Verwertung von Abfällen ab. Sie umfasst alles von Glühbirnen bis PCs, Handys, medizinische Geräte und Sport- und Freizeitgeräte. Sie wird durch die Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) ergänzt. Diese beiden Rechtsakte wurden 2003 erlassen, jedoch sind sie massiv in die Kritik geraten, weil sie laut ihrer Gegner zu kompliziert, zu teuer und nicht umsetzbar seien.

Zum gleichen Thema:

Nächste Schritte:

  • Februar 2003: Richtlinien werden erlassen
  • Februar 2004: Die 10 neuen Mitgliedsstaaten erhalten Verlängerungen von ein bis zwei Jahren bei der Umsetzung der Richtlinien (EurActiv 13. Februar 2004
  • August 2004: Frist für die Umsetzung der Richtlinien für EU-15 läuft ab 
  • August 2005: Sammel- und Behandlungssysteme müssen betriebsbereit sein und die Finanzierung muss gesichert sein; Behandlungs- und Finanzierungssysteme müssen in Betrieb sein; Auflagen treten in Kraft
  • August 2006: Grenzwerte für gefährliche Stoffe treten in Kraft
  • Dezember 2006: Erste Annahme- und Behandlungsanforderungen müssen erfüllt sein

Zusammenfassung Links

Durch Elektro- und Elektronik-Altgeräte verursachter Schrott stellt ein wachsendes Problem in der Europäischen Union dar. Schätzungen zufolge nehmen diese Abfälle dreimal so schnell zu wie Siedlungsabfälle. Zudem enthalten diese Abfälle einen hohen Anteil gefährlicher Stoffe. Daher besteht die Gefahr, dass diese Stoffe bei der Entsorgung von PCs und anderen Elektronikgeräten auf Mülldeponien in die Erde entweichen.

Kernfragen:

Die beiden Richtlinien zu Elektro- und Elektronikschrott zielen darauf ab, den Umfang der vernichteten Geräte zu reduzieren. Gemäß dem Prinzip der ‚Herstellerverantwortung’ soll sie einen Anreiz für Hersteller schaffen, umweltfreundlichere Elektro- und Elektronikgeräte zu produzieren.

Diese Richtlinien hätten bis August 2004 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, jedoch haben praktische Probleme die Umsetzung in einigen Ländern, u. a. Großbritannien, verzögert.. Ein Jahr nach dem Erlass der Richtlinien wurde beschlossen, dass den zehn neuen Mitgliedsstaaten eine verlängerte Frist von zwei Jahren für die Umsetzung gewährt werden würde.

Die wichtigsten Inhalte der neuen Rechtsakte sind:

  • Sammlung und Verwertung von Altgeräten: Bis 2005 mussten die Mitgliedstaaten Rücknahmesysteme und Sammelstellen für alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte einrichten. Elektroschrott darf nicht in den unsortierten Siedlungsabfall gelangen, sondern muss getrennt gesammelt werden. Bis Ende 2006 muss im Jahr eine Mindestquote von durchschnittlich vier Kilogramm Elektro- und Elektronik-Altgeräte pro Einwohner aus privaten Haushalten erreicht werden.
  • Herstellerverantwortung: Die Hersteller tragen die Kosten für die Sammlung, Wiederverwendung und Entsorgung – zumindest von den Sammelstellen – von Schrott, der durch neue Produkte entsteht. Es steht ihnen frei, eigene Maßnahmen einzuleiten  oder gemeinsame Lösungen zu suchen.
  • Historische Altgeräte (die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie auf den Markt kamen): Die Entsorgung dieses Schrotts wird von den Herstellern über kollektive Finanzierungssysteme anteilsmäßig getragen; Hersteller können über acht Jahre (zehn für große Produkte) die Verbraucher zur Finanzierung heranziehen, durch eine ausgewiesene Steuer auf neue Produkte.
  • Kennzeichnung der Produkte: Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind verpflichtet, ihre Waren erkennbar zu kennzeichnen, um die Identifikation und Datierung zu vereinfachen und um Verbraucher darüber zu informieren, dass alle Geräte getrennt gesammelt werden müssen.
  • Produktdesign: Die WEEE-Richtlinie verlangt, dass bereits auf Produktionsebene ermöglicht wird, dass die Demontage und Verwertung der Geräte einfacher durchzuführen ist.  Konstruktionsmerkmale, die eine Wiederverwendung der Produkte verhindern, müssen vermieden werden.
  • Die Beschränkung der Schadstoffwerte: Seit dem 1. Juli 2006 ist die Verwendung von vier Schwermetallen (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom) und den bromierten Flammhemmern PBB und PBDE verboten. Da jedoch eine vollständige Vermeidung dieser Stoffe nicht immer möglich ist, hat die Kommission im August 2005 den Beschluss gefasst, eine bestimmte Konzentration zu erlauben (0,1% für Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE und 0,01 für Cadmium).

Positionen:

Die kurze Frist für die Umsetzung der WEEE-Richtlinie hat die Interessenorganisationen der Industrie beunruhigt und in einigen Ländern zu einer Verzögerung der Umsetzung geführt. Zu der Entscheidung der britischen Regierung, die Umsetzung der Richtlinie zu verschieben, sagte der Verband der britischen Industrie (CBI): „Dieses Trauerspiel ist leider ein weiteres Beispiel für die hektische Umsetzung in letzter Minute von wichtigen europäischen Umweltrichtlinien.“ 
„Die gewonnene Zeit sollte genutzt werden, um Klarheit bezüglich der Richtlinie zu schaffen und sicherzustellen, dass allen Betroffenen – Hersteller, Händler, das Europäische Umweltbüro und lokale Behörden – genug Zeit bleibt sich vorzubereiten“, sagt John Cridland, stellvertretender Generaldirektor der CBI. „Die Industrie und die Umwelt verdienen etwas besseres“, fügt er hinzu.

Ein Großteil der europäischen Elektroindustrie steht der Richtlinie sehr kritisch gegenüber. Die Kritik umfasst Vorwürfe über unrealistische Vorgaben für die Wiederverwendung, unfaire rückwirkende Elemente, finanzielle Belastungen aufgrund der Rücknahmeregelungen und Investitionen in Technologien und die zweifelhafte Notwendigkeit des Verbots für Schwermetalle in der Richtlinie.

CECED, der europäische Dachverband der Hausgerätehersteller, verlangt eine umsichtige Umsetzung der Elektroschrott-Regeln. CECED unterstreicht, dass die Richtlinie den Herstellern große Verantwortung aufträgt. Die Hausgeräteindustrie wird von den neuen Regeln am stärksten betroffen sein, da diese Geräte die Hälfte aller in Umlauf befindlichen Elektro- und Elektronikgeräte ausmachen und somit den Schrott von morgen. Die zusätzlich entstehenden Kosten werden sich in Form von höheren Preise für die Verbraucher bemerkbar machen. Jedoch sind die Hersteller einhellig  der Meinung, dass der letztendlich gefundene Kompromiss ein Gleichgewicht herstellt zwischen der Förderung des Umweltschutzes und der praktikablen Regulierung des Abfallproblems.

Die US-Elektronikindustrie hat ebenfalls Kritik an der WEEE-Richtlinie geäußert. Ihr zufolge gibt es keine aussagekräftigen Umweltstudien gibt, die die Notwendigkeit einer solchen Richtlinie belegen. Sie weist darauf hin, dass ein Verbot der Schwermetalle Blei, Quecksilber und Cadmium (mittlerweile Teil der RoHS-Richtlinie) die Hersteller zwingen könnte, Ersatzstoffe zu benutzen, die noch umweltschädlicher sind.  Des Weiteren ist die American Electronic Association (AEA) der Auffassung, dass die Richtlinie eine Diskriminierung amerikanischer Unternehmen darstelle und gegen WTO-Regeln verstoße. Dies könnte laut AEA zu weiteren Spannungen in den Handelsbeziehungen  zwischen den USA und der EU führen.

Das Europäische Umweltbüro (EUB) äußerte sich zufrieden über die Tatsache, dass Hersteller nun stärker zur Verantwortung gezogen werden können. John Hontelez, Generalsekretär der EUB, sagte: „Der Umstand, dass Unternehmen zukünftig die Endverwertung ihrer Produkte von Anfang an in Betracht ziehen müssen, fördert die Nutzung von Öko-Design für energiebetriebene Geräte. Wir fordern nun die Mitgliedstaaten dazu auf, diese Möglichkeit zu nutzen, um langfristig Elektroschrott zu vermeiden.“ Die EEB zeigte sich über die Senkung der Sammelquoten enttäuscht.

Links Zusammenfassung

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