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Erika-Prozess als Präzedenzfall für ökologischen Schaden [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 17. Januar 2008   

Mit einer historischen Entscheidung, die einen rechtlichen Präzedenzfall schaffen könnte, wurden der französische Energieriese Total und drei weitere Parteien für ihre Rolle bei dem Schiffsunglück des Tankers Erika bestraft. 1999 hatte dieses zu einer großen Ölkatastrophe geführt.

Hintergrund:

Das Sinken der Erika - einem 25-jährigen, rostenden Einhüllentanker - im Dezember 1999 verursachte das Auslaufen von mehr als 20 000 Tonnen giftigen Heizöls, das 400 Kilometer des französischen Küstengebiets verschmutzte, die Meeresumwelt zerstörte und zehntausende Seevögel tötete.

Die Katastrophe löste nicht nur in Frankreich, sondern auch in der gesamten Europäischen Union eine Schockwelle aus, was die Kommission dazu anspornte, eine Reihe strenger Präventivmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr anzunehmen. Diese sind als die Erika I- und II-Paketeexternal bekannt. Die Maßnahmen beinhalteten das Verbot für Einhüllentanker ab dem Jahr 2003, schweres Heizöl innerhalb der EU zu transportieren, und die stufenweise Abschaffung aller Tanker dieses Typus bis 2015.

Ein noch strengeres, drittes Paketexternal wird derzeit vom Europäischen Parlament und den 27 Mitgliedstaaten überprüft.

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In einer Entscheidung vom 16. Januar 2008 verurteilte das Strafgericht in Paris den weltweit viertgrößten Ölkonzern Total SA zu einer Strafe von 375 000 Euro – die höchstmögliche Strafe für die Verschmutzung des Meeres. Die Strafe schließt den ‚ökologischen Schaden’ ein, der durch das Sinken der Erika verursacht worden war.

Zum ersten Mal hat ein französisches Gericht eine Verurteilung für einen Umweltschaden verhängt. Die historische Entscheidung könnte einen gesetzlichen Präzedenzfall für die Anklage von Unternehmen oder Personen im Falle schwerer Umweltkatastrophen darstellen.

Die Besitzer von Frachtladungen, die ein Schiff anheuern, sind unter dem internationalen Seerecht normalerweise von der Verantwortung ausgeschlossen. Das Gericht entschied jedoch, dass lediglich Totals Tochtergesellschaft, Total Transport, als rechtmäßiger Schiffsmieter ohne Strafe davonkommt. Total SA auf der anderen Seite wurde der Leichtfertigkeit in der Inspektion und Sicherheitsüberprüfung seines Schiffes für schuldig befunden. 

Diese ‚Leichtfertigkeit’ habe eine ursächliche Rolle beim Sinken des Schiffes gespielt und dessen Untergang provoziert, sagte Richter Jean-Baptiste Parlos. Guiseppe Saverese, der italienische Besitzer der Erika, und ihr italienischer Manager, Antonio Pollara, wurden auch schuldig gesprochen und je mit einem Bußgeld von 75 000 Euro belegt – der Höchststrafe für natürliche Personen. Laut Gericht hätten die beiden Männer einen Fehler begangen, indem sie trotz massiver Rostbildung am Schiffsrumpf die Wartungsarbeiten an der Erika verkürzten, um Geld zu sparen.

Die italienische Klassifikationsgesellschaft RINA, die die Richter beschuldigten, ein Schiffbarkeitszertifikat für die Erika ausgestellt zu haben, ohne die notwendigen Tests ‚unter dem Druck wirtschaftlicher Auflagen’ durchgeführt zu haben, wurden zu einem Bußgeld von 175 000 Euro verurteilt, der höchsten Strafe für ein Unternehmen.

Vier Parteien wurden ebenfalls verurteilt, beinahe 200 Millionen Euro Schadenersatz an einige hundert Kläger zu zahlen, darunter der französische Staat, die Regionen, Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace, Fischer und Hotelbesitzer.

Bei elf weiteren Parteien, darunter der indische Kapitän des Schiffes, Karun Mathur, und Totals ehemaliger Sicherheitschef, Bertrand Thouillin, wurde die Anklage fallen gelassen. Die Anklage auf ‚die Gefährdung des Lebens Anderer’, die zu Gefängnisstrafen hätte führen können, wurde für alle fallen gelassen. 

Der Fall ist jedoch noch nicht beendet. Total und den anderen schuldig gesprochenen Parteien bleiben immer noch zehn Tage, in denen sie Berufung einlegen können. Dies würde zu einer Aussetzung der Strafen und einem neuen Prozess in ungefähr einem Jahr führen.

Positionen:

Der französische Ölkonzern Total erklärte, er sei ‚zufrieden’, von grob fahrlässiger Gefährdung frei gesprochen worden zu sein. Das Unternehmen betonte jedoch seine Enttäuschung über die Entscheidung des Gerichts, Strafen für die Verschmutzung des Meeres zu verhängen sowie dass der Konzern Entschädigungen an zivile Beteiligte zahlen soll, insbesondere da das Gericht anerkannt habe, dass die eigentliche Ursache des Schiffsunglücks außerhalb des Einflussbereichs Totals gelegen habe.

Das Unternehmen hat besonders gegen seine Verurteilung auf Grundlage von Leichtfertigkeit bei seinen Sicherheitsvorkehrungen Einspruch erhoben. Total betonte, es habe auf freiwilliger Ebene ein solches System eingeführt, um die Schiffssicherheit zu verbessern. Der Konzern fügte hinzu, dass Sicherheitsüberprüfungen keine Untersuchung der strukturellen Elemente eines Schiffs beinhalteten. Dies sei als Teil der regelmäßigen Wartung die Aufgabe der Klassifikationsgesellschaft und der Reeder. Der Riss im Rumpf der Erika hätte von Total nicht entdeckt werden können.

In einer Stellungnahme des Energieriesens hieß es, es sei daher schwer nachzuvollziehen, warum das Unternehmen für mutmaßliche Defizite innerhalb eines Vorgehens schuldig befunden worden sei, das gesetzlich nicht erforderlich sei. Zudem stünden die Praktiken des Konzerns im Einklang mit Standardverfahren der Branche.

Weiter heißt es, indem Total Verantwortung zugeschrieben werde, könnte das Gerichtsurteil Verwirrung hinsichtlich der Verantwortlichkeiten der Beteiligten stiften. Es könnte einen gegenteiligen Effekt nach sich ziehen und die Schifffahrt weniger sicher machen. Es gebe, so Total, zahlreiche Gründe, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. 

Die Umweltorganisation Friends of the Earth begrüßte das Urteil als ‚das Ende einer Art Straflosigkeit’. Es sei ‚sehr positiv’, dass Total schuldig gesprochen und der ökologische Schaden letztendlich anerkannt worden sei.

Yannick Jadot, Kampagnenleiter bei Greenpeace, das 33 000 Euro Entschädigung erhalten wird, stimmte dem zu: Dies seien gute Neuigkeiten. Man hoffe nun, dass diese Entscheidung eine Art Schneeballeffekt auf der ganzen Welt haben werde, so dass große Unternehmen für Umweltschäden, die sie verursachten, zur Rechenschaft gezogen würden.

Greenpeace-Anwalt Alexandre Faro fügte hinzu, die Entscheidung werde wichtige Konsequenzen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten haben. Wenn der Verantwortungsbereich erweitert werden würde, werde man die Chance erhöhen, ähnliche Katastrophen wiedergutzumachen, und Anreize für Unternehmen liefern, tugendhafter zu werden. Wenn Befrachter eines Schiffes für die Verschmutzung des Meeres zur Verantwortung gezogen werden könnten, müssten diese in Zukunft vorsichtiger sein.

Nathalie Kosciusko-Morizet, Staatssekretärin für Ökologie beim Minister für Ökologie, nannte das Urteil eine ‚revolutionäre Entscheidung’, das es erleichtern werde, die komplexen Verantwortungsketten im Fall eines Schiffsunglücks zu handhaben.

Ségolène Royal, die ehemalige sozialistische Präsidentschaftskandidatin und Vorsitzende der Küstenregion Poitou-Charentes, die von dem Unglück stark betroffen war, sagte, dies sei eine ernste Warnung an unvorsichtige Transportunternehmen, an herumschwimmende Mülltonnen, die die Meere oft vollkommen straffrei überquerten. Es sei ein großer rechtlicher Schritt.

Nächste Schritte:

  • 26. Januar 2008: Frist für die verurteilten Parteien, Berufung einzulegen.

  • 2008: Das Europäische Parlament und der Rat werden das dritte Maßnahmenpaket für Meeressicherheit annehmen.

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