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Voraussichtlich wird es nächstes Jahr zu einer Konfrontation zwischen den EU-Institutionen bezüglich der Richtlinie über Luftqualität kommen, nachdem der Rat eine gegensätzliche Position zum Parlament bezogen hat. Der Richtlinienvorschlag umfasst auch die zukünftigen Emissionsnormen für Fahrzeuge (Euro 5), die im November separat beschlossen werden.
Der Vorschlag, die Luftqualitätsrichtlinie zu überarbeiten, ist Teil einer , die diese im September 2005 vorgelegt hatte.
Die größte Aufmerksamkeit bekam der Vorschlag, die Emissionsgrenzen für Verkehr (Autos, Schiffe und Flugzeuge), Landwirtschaft und kleine Industrieanlagen - Bereiche die derzeit nicht durch EU-Gesetze geregelt werden - zu begrenzen.
Die Kommission hat Zahlen vorgelegt, wonach 370.000 Menschen in Europa jährlich an den Folgen von Luftverschmutzung sterben – 350.000 aufgrund von Feinstaub mit einem Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer (PM2,5).
Feinstaub gelangt entweder durch direkten Ausstoß (Autos, vor allem Dieselfahrzeuge) in die Luft, oder durch chemische Reaktionen mit anderen „primären“ Verursachern (SO2, NOx, NH3), die ebenfalls von Fahrzeugen, bei dem Verbrennungsprozess in Industrieanlagen und von landwirtschaftlichen Betrieben ausgestoßen werden (NH3 wird vor allem von Düngemitteln und Tierabfällen verursacht).
Der Ministerrat hat am 23. Oktober 2006 beschlossen, die Emissionsgrenzen, die das Parlament nur wenige Wochen vorher (EurActiv ) festgelegt hatte, zu lockern. Dies lässt erwarten, dass es zu starken Kontroversen kommen wird, wenn nächstes Jahr über die Richtlinie entschieden wird.
Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über Luftqualität wird nun dem Parlament übersandt, das nächstes Jahr in zweiter Lesung über die Richtlinie entscheiden wird.
Zu der Richtlinie gehört auch die Neubestimmung von Emissionsnormen für Fahrzeuge (Euro 5), die getrennt beschlossen werden.
In seiner derzeitigen Form ändert die Richtlinie nichts an den bestehenden Regeln über die Konzentration von Staubpartikeln mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern (PM10). Diese Partikel gehören zu den Hauptverursachern von Atemwegserkrankungen bei Menschen.
Neu ist der Vorschlag, die Konzentration für Feinstaub mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 Mikrometern (PM2,5) zu begrenzen. Diese noch feineren Staubpartikel fallen derzeit nicht unter die EU-Gesetzgebung. Laut Kommission sterben jährlich in Europa 350.000 Menschen an Folgen des Feinstaubes.
Die Hauptbestandteile des Ratsbeschlusses umfassen:
Im Einklang mit der Position des Europäischen Parlaments räumt die Richtlinie den Mitgliedstaaten mehr Handlungsspielraum ein, um auf örtliche Umstände Rücksicht zu nehmen (heißes Wetter, ‚importierte’ Verschmutzung), die die Luftqualität beeinträchtigen können.
Die Grenzwerte, so die Entscheidung des Rates, sollen überall gelten, außer in bestimmten Gebieten, wo sie über das Ziel hinausschießen würden: „Wenn sie nachweisen können, dass sie alle sinnvollen Maßnahmen zur Umsetzung der Rechtsvorschrift getroffen haben, dennoch aber die Luftqualitätsnormen an bestimmten Orten nicht erreichen können, dann wird ihnen gestattet, so der Vorschlag, eine Verlängerung der Frist für die Einhaltung in den betreffenden Gebieten zu beantragen, falls strenge Kriterien erfüllt sind und Pläne vorliegen, wie die Einhaltung der Anforderungen erreicht werden soll.“
Umweltkommissar Stavros Dimas betonte, er sei mit der Entscheidung des Rates „sehr zufrieden“ und fügte hinzu, dass die Richtlinie die Exponierung der Bürger für Feinstaub zwischen 2010 und 2019 um 20% reduziert werden.
Jährlich würden 370.000 Menschen in Europa durch Krankheiten, die in Zusammenhang mit Luftverschmutzung stünden, sterben – 350.000 aufgrund von PM2,5-Feinstaub, so Dimas. Dieses schockierenden Zahlen müssten reduziert werden und dafür benötige die EU eine ehrgeizige Richtlinie.
Die Bemühungen, die Fahrzeugemissionen zu senken, haben jedoch vor kurzem einen empfindlichen Rückschlag erhalten, als der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments beschlossen hatte, die Verpflichtung der Hersteller, die Emissionen zu reduzieren (Euro 5), auf 2011 zu verzögern (EurActiv 18. September 2006).
Der neue Zeitplan entspricht den Forderungen des Verbands der Europäischen Automobilhersteller (ACEA). In einem Positionspapier, das im letzten Jahr veröffentlicht wurde, betont der Verband, dass eine dreijährige Übergangszeit für industrielle Entwicklung notwendig sei. Dies hieße im Klartext, dass Euro 5 frühestens 2010 umgesetzt werden könnte. Eine frühere Umsetzung sei unmöglich, so ACEA. Die Pressesprecherin des Verbandes, Sigrid de Vries, gab zu verstehen, dass der Verband sich nicht zu dem neuen Bericht äußern werde, bevor dieser nicht im Plenum bestätigt wurde. „Wir bestätigen unsere Position vom letzten Jahr“, so de Vries.
Der Europäische Verband für Verkehr und Umwelt (T&E) wies darauf hin, dass die Technologie bereits entwickelt sei und dass unter anderem der neue Mercedes-Benz E320 BlueTec die neuen NOx Grenzwerte, die in den USA gelten, einhalte. Das Parlament verzögere die Einführung der strikteren Grenzwerte durch die Verschiebung der nächsten Überarbeitung der Emissionsnormen (Euro 6) auf frühestens September 2015.
Jos Dings von T&E kommentiert ironisch, dass die innovativste Dieseltechnologie aus Europa anscheinend zu gut für die Europäer sei. Die Bürger in Europa müssten anscheinend bis 2015 verschmutzte Luft einatmen, während die Amerikaner zu ihrem lokalen Mercedes-Händler gehen könnten und ein sauberes Dieselfahrzeug kaufen könnten.
Auch die finnische grüne Europaabgeordnete Satu Hassi kritisierte nach der Abstimmung im Rat, dass die Bestimmungen in Kalifornien und sogar die bundesweiten US-Bestimmungen mehr als doppelt so strikt seien, wie diejenigen, die das Europäische Parlament empfohlen hat.
Auch Yara, ein weltweit führendes Chemieunternehmen mit Sitz in Oslo, Norwegen, kritisierte die Entscheidung des Umweltausschusses bezüglich der Euro 5-Emissionsnormen. Yara betonte, die Entscheidung des Umweltausschusses sei für viele Stakeholder eine Enttäuschung gewesen, nicht nur für die Umweltorganisationen, sondern ebenfalls für Unternehmen, die den Schritt nach vorn gewagt hätten und in Forschung und Entwicklung von neuen Technologien und Infrastrukturen im Bereich der Abgasnachbehandlung investiert hätten.
Nach der derzeitige EU-Gesetzgebung würden saubere Dieselfahrzeuge mit Abgasnachbehandlung frühestens 2014/2015 in der EU vorgeschrieben sein, so die Einschätzung in eine Yara-Durchführbarkeitsstudie
. Das Ergebnis werde sein, dass europäische Autohersteller in den nächsten neun Jahren sauberere Fahrzeuge in die USA und nach Japan exportieren würden, als die, die man in Europa kaufen könnte.
Kerstin Meyer, Referentin für Luftqualität bei dem Europäischen Umweltbüro (EUB), ein Verband von 143 Umweltorganisationen, begrüßte, dass die Minister zumindest deutlich gemacht hätten, dass sie nicht so viel Zeit für die Einhaltung der Feinstaubgrenzen benötigten, wie das Parlament empfohlen hätte. Europa könne es sich nicht leisten, auf saubere Luft zu warten. Die neuen Autoemissionen müssten daher auch früher eingeführt werden und sie müssten strikter sein als bisher.
November 2006: Das Europäische Parlament wird im Plenum voraussichtlich über den Euro 5-Vorschlag abstimmen.
2007: Zweite Lesung über die Richtlinie für Luftqualität im Parlament und Rat
1. September 2009: Geplante Einführung der neuen Euro 5-Normen für Privatfahrzeuge
1. September 2014: Geplante Überarbeitung der Euro 5-Normen für Privatfahrzeuge (Euro 6)
2015: geplante Überarbeitung der Richtlinie über Luftqualität