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EU möchte Kfz-Steuern an CO2-Emissionen binden [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 6. September 2006   

Das Europäische Parlament äußerte sich positiv zu dem Vorschlag der Kommission, eine EU-Steuer für Kraftfahrzeuge auf Grundlage der CO2-Emissionen einzuführen. Voraussichtlich wird der Vorschlag jedoch nicht die benötigte Einstimmigkeit im Ministerrat erreichen.

Hintergrund:

Die Steuerpolitik ist eine der wenigen Bereiche, die weiterhin ausschließlichen in den  Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten fallen. Die Einführung einer EU-weit geltenden Kfz-Steuer ist an die Zustimmung aller 25 Mitgliedstaaten gebunden. Das Europäische Parlament wird in dieser Frage nur angehört.

Ein Vorschlag zur Abschaffung der Zulassungssteuer für Personenkraftwagen und Einführung einer EU-weiten Steuer, die an die Schadstoffemissionen gebunden ist, wurde vom Europäischen Parlament begrüßt.

Der Vorschlag wurde im Juli 2005 von der Kommission unterbreitet, um Doppelbesteuerung von Bürgern, die ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union wechseln, zu vermeiden und um gestaffelte Steuern für Kfz-Hersteller im europäischen Markt zu schaffen.

„Nach umfangreichen Konsultationen der Beteiligten ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass die Abschaffung der Zulassungssteuern, die zu einer Doppelbesteuerung der europäischen Bürger und einer Aufsplitterung der europäischen Automobilindustrie führt, große Zustimmung findet", sagte der für Steuern und Zölle zuständige EU-Kommissar László Kovács bei der Unterbreitung des Vorschlages im Juli 2005. 

Die Kommission weist darauf hin, dass die divergierenden Steuersätze in der EU die Hersteller verpflichten würden, Personenkraftwagen mit unterschiedlichen Eigenschaften (Motorleistung, Diesel etc.) zu produzieren, um den Nettopreis zu reduzieren. Dies verursache zusätzliche Kosten für die Hersteller.

Insgesamt seien Steuern für 20% der Preisunterschiede bei Personenkraftwagen in der EU verantwortlich, so die Kommission.

Der Vorschlag sieht eine Abschaffung der Zulassungssteuer „während einer Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren“ vor. Die Einnahmen der Mitgliedstaaten blieben unberührt, wenn die schrittweise Abschaffung der Zulassungssteuern mit einer Erhöhung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern einherginge. Zwischenzeitlich sollte ein Erstattungssystem eingeführt werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Positionen:

Die europäischen Automobilhersteller äußerten sich positiv zu dem Vorschlag, dass die CO2-Emissionen als Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuern dienen sollen. ACEA, der Europäische Verband der Automobilhersteller, unterstütze ausdrücklich den Kommissionsvorschlag, ließ der Verband mitteilen und fügte hinzu, dass eine Erweiterung der Regelung auf andere Brennstoffe, wie Ethanol und Biodiesel, wünschenswert sei. Der Steuersatz solle nicht an die Technologie gebunden sein, sondern an die CO2-Emissionen. 

Jürgen Creutzig, Vorsitzender des Europäischer Verband des Kraftfahrzeuggewerbes (CECRA) nannte die Entscheidung ein positives Zeichen für die Bürger, die Automobilindustrie und die Umwelt. CECRA setze sich seit Jahren für eine solche Richtlinie ein.  

Der Vorschlag wird voraussichtlich auf Kritik stoßen in Mitgliedstaaten, die eine stärkere Einmischung der EU in der Steuerpolitik ablehnen. 

Die britischen Konservativen haben bereits deutlich gemacht, dass sie jegliche Maßnahmen ablehnen, die die britische Souveränität in Steuerfragen in Frage stellen würden.

Es gäbe keine Einstimmigkeit im Ministerrat in dieser Frage, war aus EU-Kreisen zu hören. Auch sei es unwahrscheinlich, dass die Frage im Ministerrat behandelt würde, so lange klar sei, dass es keine Einstimmigkeit geben werde.

Der Wirtschafts- und Finanzausschuss des Europäischen Parlaments, in dem der Vorschlag behandelt wurde, unterstreicht, dass neben den CO2-Emmissionen auch andere Schadstoffe bei der Bemessung der Kfz-Steuer berücksichtigt werden sollten.

Die Berichterstatterin des Ausschusses, Karin Riis-Jørgensen (ALDE/ADLE, DK) forderte im Falle, dass im Ministerrat keine Einigkeit in dieser Frage erreicht werden könne, die Länder, die diesen Vorschlag befürworten, dazu auf, in diesem Bereich eine verstärkte Zusammenarbeit anzustreben, wie in Art. 43-45 der EU-Verträge vorgesehen. 

Nächste Schritte:

  • Der Vorschlag könnte zu diesem Zeitpunkt dem Ministerrat vorgelegt werden. Da der Vorschlag jedoch wenig Chancen hat angenommen zu werden, wird er vorläufig nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden.

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