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24. November 2009
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EU will hart gegen Pflanzenschutzmittel vorgehen [DE][en

Erschienen: Donnerstag 13. Juli 2006   

Mit einer Reihe neuer Vorschläge will die Kommission erreichen, dass schädliche Pflanzenschutzmittel durch sicherere Substanzen ersetzt werden. Die Hersteller befürchten, dass die geplanten Maßnahmen, die ihrer Meinung nach jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrten, Dutzende von Substanzen vom Markt drängen könnten.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat am 12. Juli eine Reihe von Vorschlägen vorgestellt, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser vor dem übermäßigen Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft schützen sollen. Die Vorschläge wurden im Rahmen ihrer ‚thematischen Strategie’ zum umweltschonenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Bestandteil ihres Umweltaktionsprogramms ist (siehe EurActiv-LinksDossier), angenommen. Sie besteht aus: 

  • Einer Verordnung über Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
  • Einer Rahmenrichtlinie, in der Ziele und Anforderungen an den Umgang mit Pestiziden festgelegt werden

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EU-Umweltkommissar Stavros Dimas sagte am 12. Juli, als er die neue Strategie vorstellte: „Wir wollen sicherstellen, dass die Gesundheit der Bürger sowohl heute als auch in der Zukunft nicht durch die Nutzung von Pestiziden gefährdet wird und dass sie von einer sicheren, sauberen und reichen Umwelt profitieren können“. 

Pflanzenschutzmittel werden als wesentlich für den Schutz von Getreide vor Insekten, Nagetieren und Pilzbefall betrachtet. Doch gleichzeitig stellen sie ein Gesundheitsgefahr dar, weil sie letztlich im Trinkwasser enden können, was zu einem erhöhten Krebsrisiko, genetischen Störungen und einer Beeinträchtigung des Immunsystems führen kann. 

Eine neue Verordnung soll nun die seit 1991 geltende Vorschriften bezüglich der Zulassung von Pestiziden ersetzen. Mit der neuen Verordnung soll folgendes erreicht werden: 

  • Eine Verschärfung der Umwelt- und Gesundheitskriterien für die Zulassung von Substanzen, bevor sie auf EU-Ebene genehmigt werden: Zugelassene Mittel würden auf einer Liste aufgenommen werden, während andere automatisch verboten würden. Diese Liste könnte jederzeit überarbeitet werden, gemäß dem Komitologie-Verfahren 
  • Die Dauer der Zulassungsverfahren soll von derzeit vier bis sechs Jahre auf zwei Jahre gekürzt werden, die Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll gestärt werden 
  • Die Substitution gefährlicher Substanzen durch sicherere Alternativstoffe soll durch ihre Aufnahme auf einer „Kandidatenliste“ für die Substitution vorangetrieben werden, die Beurteilung von möglichen Ersatzstoffen soll auf Ebene der Mitgliedstaatenebene erfolgen 
  • Gegenseitige Anerkennung von Zulassungsverfahren innerhalb derselben festgelegten geographischen Zone (mit Ausnahme von Produkten, die Substanzen von der Kandidatenliste enthalten)
  • Der Verordnungsentwurf führt neue Bestimmungen ein, die von den Chemikalienherstellern als wesentlich für den Schutz ihrer Urheberrechte betrachtet werden. Der Entwurf sieht vor, dass die Zulassung von Substanzen nicht mehr alle 10 Jahre erneuert werden muss, sondern nur ein einziges Mal, und zwar nach den ersten zehn Jahren. 
  • Zurzeit werden aktive Substanzen auf EU-Ebene genehmigt, während Pestizide, die diese Stoffe enthalten, auf Mitgliedstaatenebene zugelassen werden. Dem neuen Kommissionsvorschlag zufolge würde ein Produkt, das in einem Mitgliedstaat zugelassen wurde, auch automatisch in den anderen Ländern, die sich in der gleichen geographischen Zone befinden, auf den Markt gebracht werden können. 

Insgesamt sind drei geographische Zonen, in denen jeweils ähnliche klimatische und ökologische Bedingungen herrschen, vorgesehen. Gleichzeitig soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Maßnahmen zur Risikominderung durchzuführen. 

Landwirte würden verpflichtet werden, festzuhalten, welche Pestizide sie einsetzen. Die entsprechenden Unterlagen müssen sie der Trinkwasserwirtschaft auf Verlangen vorlegen. 

Zu einem späteren Zeitpunkt soll außerdem eine weitere Verordnung, die sich mit statistischen Aspekten des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln befassen soll, ausgearbeitet werden.  

Positionen:

Die European Crop Protection Association (ECPA), die Pflanzenschutzmittelhersteller vertritt, äußerte sich enttäuscht über die neuen Zulassungsverfahren. „Der Vorschlag führt unnötige neue Hindernisse für die Zulassung von Pestiziden ein“ und laufe nach Ansicht von ECPA-Generaldirektor Dr. Friedhelm Schmider der EU-Agenda für Wachstum und Beschäftigung zuwider. 

ECPA verurteilt insbesondere die geplante Abschaffung der bestehenden Systems, in dem die zuständigen nationalen Behörden vorläufige Zulassungen für Produkte ausstellen können, bevor die Substanzen auf EU-Ebene zugelassen wurden. Dies würde die Dauer der Verfahren verlängern. „Wir erkennen die Bemühungen, die zur Verbesserung der Entscheidungsverfahren unternommen werden, an, aber wir sind der Meinung, dass es unrealistisch ist, zu erwarten, dass eine Entscheidung, die derzeit 4 bis sechs Jahre dauert, künftig in zwei Jahren gefällt wird“, sagte Schmider. 

ECPA lehnt auch das Ausschlusskriterium ab, das auf eine Sicherheitsbeurteilung beruht, da es auf „rein politischer Wahrnehmung“ beruhe. Euros Jones, Direktor für Regulatory Affairs, befürchtet, ein derartiger Ansatz „zur Zurücknahme von Dutzenden von Substanzen und folglich hunderten von sicheren Nutzungen führen wird“. ECPA spricht sich stattdessen für einen risikobasierten Ansatz aus, bei dem Produkte umfassender bewertet werden.  

Die Strategie der Kommission für Pflanzenschutzmittel ist auch von Seiten von Umwelt- und Gesundheitsorganisationen unter Beschuss gekommen. Diese glauben nicht, dass die Strategie tatsächlich zum Ausstieg aus der Verwendung der schädlichsten Mittel führen wird. 

„Die Kommissionsstrategie ist ein visionsloser Flickenteppich. Es gibt keine bindenden Ziele, und auch keine marktbasierten Instrumente, etwa Pflanzenschutzmittelsteuern, um sie zu erreichen“, beklagte John Hontelez, Generalsekretär des Europäischen Umweltbüros (EUB). Ein wirklich nachhaltiger Einsatz von Pestiziden „muss bedeuten, dass die Nutzung schrittweise verringert wird [und] dass die Abhängigkeit der Landwirte von diesen mächtigen Chemikalienherstellern verringert wird. Die schädlichsten Pflanzenschutzmittel, wie diejenigen, die unser Wasser verschmutzen […] sollten sofort verboten werden“. 

Das EUB kritisierte ebenfalls die Zulassung nach geographischen Zonen, da sie bedeute, dass das Recht der Regierungen, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für ihren nationalen Markt abzulehnen, hierdurch letztlich untergraben würde.

Nächste Schritte:

  • Die Verordnung und die thematische Strategie müssen von sowohl Rat als auch Parlament angenommen werden 
  • Die Kommission hofft, dass sie 2008 in Kraft treten können

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