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EurActiv liegt der endgültige Entwurf eines Richtlinienvorschlags der Kommission zum Thema Umweltkriminalität vor. Künftig soll der illegale Ausstoß schädlicher Substanzen in die Luft, das Wasser und den Boden strafrechtlich verfolgt werden können.
Justizkommissar Franco Frattini wird am 9. Februar 2007 den endgültigen Richtlinienvorschlag der Kommission vorlegen, der darauf abzielt, dass Verstöße gegen das Umweltrecht in den Mitgliedstaaten strafrechtlich geahndet werden kann.
Der Vorschlag
gründet auf eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der im September 2005 den Versuch der Mitgliedstaaten abgewiesen hatte, Umweltverbrechen in die dritte Säule der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zu verschieben. Der Vorschlag ist bereits jetzt kontrovers, da erstmals in das Strafrecht der Mitgliedstaaten eingegriffen würde.
Die Definition von Umweltverbrechen unterscheide sich deutlich in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten, erklärte die Kommission und in vielen Staaten seien die Sanktionen „unzureichend“. Die neue Richtlinie würde den unerlaubten Ausstoß von gefährlichen Substanzen in die Luft, das Wasser oder das Erdreich als ernste Vergehen werten, ebenso die illegale Verfrachtung und Versenkung von Müll und illegalen Handel mit gefährdeten Arten.
Der Richtlinienvorschlag nennt eine Reihe ernsthafter umweltrechtlicher Verstöße, die gemeinschaftsweit als Strafverstoß gelten sollten, wenn sie absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit begangen werden. Teilnahme an oder Anstiftung zu solchen Straftaten sollten ebenfalls als Strafverstoß eingestuft werden. Die Verstöße sollten mit effektiven, angemessenen und abschreckenden strafrechtlichen Maßnahmen geahndet werden, wenn es sich bei den Straftätern um Privatpersonen handele, während juristische Personen mit strafrechtlichen oder nicht-strafrechtlichen Maßnahmen belegt werden sollten, so die Kommission.
Laut Vorschlag soll die Verfolgung der Mehrzahl der Vergehen von den Folgen der Handlung abhängig sein. So müsse beispielsweise die Frage beantwortet werden, ob eine Handlung den Menschen oder der Umwelt gefährlichen Schaden zufügt oder zufügen kann.
Justizkommissar Franco Frattini sagte, durch den Vorschlag solle erreicht werden, dass in der EU Umweltstraftaten nicht länger unbehelligt blieben.
Der Vizepräsident des Europäischen Umweltbüros, Mauro Albrizio, sagte gegenüber EurActiv, der Vorschlag sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es sei noch nie so dringend notwendig gewesen, über EU-Vorschriften zu verfügen, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, strafrechtlich gegen Umweltkriminalität vorzugehen. Nur solche Maßnahmen seien angemessen und abschreckend genug, um eine umfassende und effektive Umsetzung des Umweltrechts zu erreichen. Es müssten auf Gemeinschaftsebene Vorschriften existieren, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichteten, strafrechtliche Regeln anzunehmen, die auf die genaue Anwendung der europäischen Umweltgesetzgebung abzielen.
Unterstützung erhielt die Kommission von der umweltpolitischen Sprecherin der britischen Konservativen im Parlament, Caroline Jackson, die scheinbar eine Kehrtwende in der Haltung ihrer Partei zu dem Thema ankündigte. Es sei an der Zeit, dass das Recht auf eine saubere und sichere Umwelt einheitlich und effektiv in allen 27 EU-Mitgliedstaaten respektiert würde, so Jackson. Die Erfahrung habe gezeigt, dass die derzeit bestehenden Sanktionen nicht ausreichend seien, um die vollständige Einhaltung der europäischen Umweltgesetzgebung zu erreichen. Beispielsweise seien im Laufe der letzten zehn Jahre allein in Italien 250.000 Verstöße gegen das Umweltrecht festgestellt worden, was der italienischen „Umweltmafia“ einen Umsatz von 22 Mrd. Euro im Jahr 2005 beschert habe, sagte Jackson.
Der Fraktionschef der Konservativen im Parlament, Timothy Kirkhope, warnte die Labour-Partei davor, entscheidende Befugnisse im Bereich des Strafrechts der Europäischen Kommission zu überlassen.
Er befürchte, so Kirkhope, dass die Kommission darin eine Möglichkeit sehen könnte, ihre Kompetenzen zu erweitern und versuchen würde, in das Strafrecht der Mitgliedstaaten einzugreifen. Trotz der Unterstützung der Konservativen für den Umweltschutz sei der Plan der Kommission ein Eingriff in die britische Entscheidungssouveränität, sagte Kirkhope.
Diese Haltung teilte auch Nigel Farage, der die britische Independence Party (UKIP) anführt. Farage zeigte sich von dem Vorschlag unbeeindruckt. Es handele sich um eine klare Ausweitung der Kompetenzen der Kommission. Die Kommission entscheide darüber, ob eine Handlung unter das Straf- oder das Zivilrecht falle. Die Kommission habe auch nicht beachtet, so Farage, dass einige Mitgliedstaaten über eine jahrhundertelange rechtliche Tradition zurückblickten und daher in der Lage sein, selbst auf die bestehenden Herausforderungen zu reagieren, kritisierte Farage.
Wie Farage weiter ausführte, sei es nach der Annahme des Vorschlags für die Kommission ein leichtes, Standards für Mindeststrafen in vielen Bereichen festzulegen, die eher den demokratisch gewählten nationalen Parlamenten überlassen werden sollten.
Auch wenn die Kommission in dem Vorschlag darauf hinweist, dass einige Vergehen recht ungenaue Begriffe wie „erheblicher Schaden“ oder „gefährliche Verletzung“ beinhalten und dass diese Begriffe von den Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund ihrer Traditionen und rechtlichen Systeme definiert werden sollen, blieb Farage skeptisch.
Kein Parlament könne ein künftiges Parlament binden, so Farage. Die Richtlinie sei ein Verstoß gegen dieses Grundprinzip der Demokratie. Dies seien Zustände wie in der Sowjetunion, kritisierte Farage.