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16. Oktober 2008
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Grüne Vergabepolitik [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 11. August 2004    | Aktualisiert: Montag 15. Januar 2007   

Derzeit bemüht sich die EU,  umweltverträgliche Produkte und Dienstleistungen  über das öffentliche Auftragswesen zu fördern, insbesondere in ihren  eigenen Institutionen, aber auch in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Wenn  öffentliche Institutionen umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen erwerben, tragen sie dazu bei, das Marktpotential ökologischinnovativer Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.

Zum gleichen Thema:

Nächste Schritte:

  • Für den 3. – 4. April organisiert die österreichische Ratspräsidentschaft in Graz eine Konferenz mit dem Titel „Green Procurement. Turning policy into practice!“

Zusammenfassung Links

Das öffentliche Auftragswesen umfasst  Ausgaben öffentlicher Behörden für Güter, Dienstleistungen oder Auftragsarbeiten.  Da diese Behörden hierfür Steuergelder verwenden, gibt es zahlreiche nationale und europäische Gesetze über das öffentliche Auftragswesen, die sicherstellen sollen, dass die Gelder sinnvoll eingesetzt, Unterschlagungen und Benachteiligungen vermieden und Mitbieter fair behandelt werden. 

Grüne Vergabepolitik“ bedeutet, dass Behörden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge  ökologische Kriterien anlegen. Auf diese Weise werden Auftragnehmer begünstigt, die umweltverträgliche Produkte anbieten, etwa  energieeffiziente Computer oder wasserstoffbetriebene Busse im öffentlichen Verkehr. 

Die grüne Vergabepolitik bekam insbesondere durch die Schwerpunktverlagerung auf die nachhaltige Entwicklung in der EU Aufwind.  Da die öffentliche Auftragsvergabe ca. 16 % des Bruttoinlandproduktes der EU ausmacht, könnte man durch eine „Vergrünung“ des öffentlichen Auftragswesens durch nationale und europäische Gesetze wesentlich zur Reduktion nicht tragfähiger Produktions- und Verbrauchsmuster beitragen.  Des Weiteren kann hierdurch der Markteinstieg für neue ökologische Technologien erleichtert werden.  

Politische Entwicklungen in der EU:

  • Auf Grundlage einer interpretativen Mitteilung der Kommission im Juli 2001 und zwei wichtiger Fälle des Europäische Gerichtshofes (der Fall „Concordia Bus Finnland“ und der Fall „Wienstrom“) wurde festgehalten, dass ökologische Kriterien im öffentlichen Auftragswesen Anwendung finden können
  • Im März 2004 haben der Rat und das Europäische Parlament zwei neue Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen angenommen, welche auch Bestimmungen zur Berücksichtigung ökologischer Kriterien im öffentlichen Auftragswesen beinhalten.  
  • Informationen über die rechtlichen Grundlagen external finden Sie auf den Internetseiten der Generaldirektion Umwelt

Kernfragen:

Eine Studie der Generaldirektion Umwelt aus dem Jahr 2005 Pdf external hat ergeben, dass sieben Staaten (Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien, die Niederlande, Österreich und Schweden) häufiger ökologische Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe anwenden.

Des Weiteren wurden in dieser Studie allerdings auch einige Hürden für die „grüne Vergabepolitik“ herausgestellt:

  • die weit verbreitete Annahme, dass ökologische Produkte teurer seien als andere Produkte
  • mangelndes Grundwissen über Umwelt und die Ausarbeitung ökologischer Kriterien
  • fehlende Unterstützung in den Führungsriegen 
  • fehlende Informationen und Instrumente
  • mangelhafte Ausbildung der Beamten, welche mit den öffentlichen Einkäufen betraut sind 

Das größte Problem für die Einkäufer sind nicht eindeutig formulierte und unzuverlässige ökologische Kriterien.

Da die „grüne Vergabepolitik“ nachhaltig zu einer erhöhten Energieeffizienz beitragen kann, wird sie auch im Grünbuch der Kommission über Energieeffizienz als eine der wichtigsten politischen Optionen erwähnt (die öffentlichen Behörden könnten beispielsweise mehr energieeffiziente und weniger umweltbelastende Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr kaufen).

Positionen:

Der European Council of Vinyl Manufacturers (ECVM) kritisierte 2005 in einem Bericht, dass aufgrund der Bevorzugung ökologischer Kriterien andere Aspekte, wie beispielsweise die technische Leistung, Sicherheit und Kosten eines Produktes, bei der Wahl völlig außer Acht vernachlässigt würden.  Sie forderten daher eine tragfähige öffentliche Auftragsvergabe anstatt einer „grünen Vergabepolitik“.

Für umweltpolitische NGOs geht die „Vergrünung“ des öffentlichen Auftragswesens noch nicht weit genug.  Sie fordern, dass bestimmte Aspekte der Gesetzgebung ergänzt werden, damit umweltpolitische Überlegungen bei der Auftragsvergabe besser berücksichtigt werden können, beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Berücksichtigung sämtlicher  ökologischer Auswirkungen eines Angebots, einschließlich der involvierten Produktionsverfahren 
  • Berücksichtigung der externen Umweltkosten des gesamten Produktlebenszyklus bei der Berechnung der Kosten eines Angebots
  • Annahme des besten Angebots und nicht des für die Behörde wirtschaftlich günstigsten Angebots
  • Berücksichtigung globaler Auswirkungen, wie z.B. Klimawandel, welche keinen direkten Einfluss auf die Vergabebehörde haben

Links Zusammenfassung

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