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Die neuen Vorschläge zielen darauf ab, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, strafrechtliche Maßnahmen gegen Emittenten von umweltschädlichen Substanzen umzusetzen, um Verletzungen des Umweltrechts zu bestrafen.
Ein neuer Richtlinienvorschlag, der am 8. Februar 2007 von Justizkommissar Franco Frattini vorgelegt werden soll, würde die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, schwere Vergehen gegen die Umwelt als Straftaten einzustufen und mit Sanktionen zu belegen.
Durch den Vorschlag solle erreicht werden, dass in der EU Umweltstraftaten nicht länger unbehelligt blieben, so die Kommission. Der Vorschlag folgt einer weichenstellenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der im September 2005 dem Bestreben der Mitgliedstaaten ein Ende gesetzt hatte, Umweltkriminalität in die so genannte „dritte Säule“ der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit verschieben zu wollen (siehe EurActiv vom 14.09. 2005).
Der Kommissionsvorschlag wird vermutlich auf Kritik stoßen, da er in die strafrechtliche Souvärenitet der Mitgliedstaaten eingreifen würde.
Dies seien Zustände wie in der Sowjetunion, sagte der Europaabgeordnete Nigel Farage, der die britische Independence Party (UKIP) anführt. Die UKIP bezeichnete die Initiative der Kommission als „paternalistisch“ und „arrogant“.
Unterstützung erhielt die Kommission von der umweltpolitischen Sprecherin der britischen Konservativen im Parlament, Caroline Jackson. In diesem Punkt scheint sich eine Kehrtwende der traditionellen Haltung der Partei zu EU-Fragen abzuzeichnen.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs sollten einen klaren, einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, so dass Verstöße gegen das Umweltrecht durch die Strafgerichte in allen 27 Mitgliedstaaten geahndet werden könnten, sagte Jackson.
Derzeit, kritisierte die Sprecherin, gäbe es nicht in allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, strafrechtlich gegen Verstöße gegen das Umweltrecht vorzugehen, selbst wenn es sich um äußerst schwere Verletzungen handeln würde.
Die Definition von Umweltkriminalität unterscheide sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, erklärte die Kommission. In vielen Staaten sei das Ausmaß der möglichen Sanktionen ungenügend.
Unter der neuen Richtlinie würden der illegale Ausstoß gefährlicher Substanzen in die Luft, in das Wasser oder in den Boden, sowie die illegale Verbringung und Entsorgung von Abfall und der illegale Handel mit gefährdeten Arten als schwere Vergehen eingestuft werden.