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Stellenangebot registrierenDas Parlament und der Rat haben sich am 25. April 2007 auf eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasserrisiken geeinigt. Die Einigung kommt zu einer Zeit, in der die Auswirkungen des Klimawandels und die Frage wie man ihnen angemessen begegnen kann ins Zentrum der EU-Politik rücken.
Seit 1998 haben Hochwasser in Europa Menschenleben gekostet und umfassende Schäden verursacht. Die Hochwasserrichtlinie, welche die Kommission 2006 vorgelegt hat, stellt eine Reaktion auf vergangene Hochwasser dar und zielt darauf ab, die Auswirkungen der künftigen Überflutungen zu beschränken. Diese werden in Zukunft vermutlich häufiger und in stärkerem Ausmaß auftreten aufgrund intensivierter Regenfälle und steigender Meeresspiegel, die von Wissenschaftlern auf die globale Erwärmung zurückgeführt werden.
Die Richtlinie sieht eine dreistufige Strategie vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll:
Die Pläne für das Hochwasserrisikomanagement sollen auf Vermeidung, Schutz und Bereitschaft ausgerichtet sein, um die Wahrscheinlichkeit für künftige Hochwasser und deren negativen Auswirkungen zu reduzieren. Zum Beispiel sollen Überschwemmungs- und Feuchtgebiete wieder hergestellt werden und weitere Bauprojekte in Risikogebieten vermieden werden.
In den Änderungsanträgen des Parlaments wird als Voraussetzung genannt, dass die Pläne für das Hochwasserrisikomanagement „Maßnahmen umfassen, bei denen natürliche Verfahren eingesetzt werden, wie z. B. Erhalt und/oder Wiederherstellung von Überflutungsgebieten, um nach Möglichkeit Land an die Flüsse zurückzugeben“.
Umweltorganisationen kritisieren das Parlament dafür, dass es sich nicht ausreichend für striktere Vorschriften bezüglich künstlicher Hochwasserbarrieren, wie Betonsperren, eingesetzt hat. Sie kritisierten an der Hochwasserrichtlinie ebenfalls, dass es zu möglichen Verzögerung bei der Umsetzung kommen könnte aufgrund von Überschneidungen mit der Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000. Diese stellt einen zentralen Bestandteil der EU-Wasserpolitik dar und befasst sich mit der Wasserqualität und dem grenzüberschreitenden Management von Flusseinzugsgebieten. Die Kommission betonte, dass die Anhörungen im Vorfeld der Hochwasserrichtlinie darauf abgezielt hätten, Synergien bei den administrativen Abläufen und Umsetzungsstrukturen der Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen.