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29. November 2009
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Parlament billigt EU-Gesetz zur Wasserqualität [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 18. Juni 2008   

Das Parlament stimmte gestern (17. Juni 2008) mit großer Mehrheit für die Unterstützung neuer Qualitätsbestimmungen für Gewässer in der EU, die auf einer Kompromisseinigung basieren, die zuvor mit dem Rat erzielt worden war. Das Ergebnis signalisiert den Abschluss der Wasserrahmenrichtlinie der EU, die im Jahr 2000 vorgeschlagen worden war.

Hintergrund:

Die Wasserpolitik der EU besteht aus einer großen Zahl an Gesetzen für unterschiedliche Bereiche wie Hochwasserbekämpfung, Qualität der Badegewässer, Chemikalien im Wasser, sauberes Trinkwasser, Grundwasserschutz und kommunales Abwasser. Die EU-Rahmenrichtlinie Wasserpolitik, die im Jahr 2000 angenommen worden war, wurde eingeführt, um die vielfältige Wassergesetzgebung der EU in einer allumfassenden Strategie zu vereinen.

Das Hauptziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, dass alle Gewässer der EU bis 2015 in einem „guten Zustand“ sind. Zu diesem Zweck veröffentlichte die Kommission 2001 eine Liste mit 41 Stoffen, darunter 33 „prioritäre“ und acht weitere Stoffe, die als für Gewässer gefährliche Stoffe erachtet werden. Innerhalb der Gruppe der 33 prioritären Stoffe wurden weitere „gefährliche prioritäre Stoffe“ identifiziert; die Mitgliedstaaten müssen die Einleitungen und Emissionen solcher Stoffe in Gewässer innerhalb weniger als 20 Jahre einstellen.

Zuvor vertraten das Parlament und der Rat unterschiedliche Positionen hinsichtlich der Zahl prioritärer Stoffe und ihrer Höchstkonzentration in Oberflächengewässern – der Rat hatte die Forderungen seitens des Parlaments nach einer Erweiterung der Liste von Stoffen zurückgewiesen.

Entscheidend für die Einigung ist ein Versprechen der Mitgliedstaaten, bei der Erfüllung der Umweltqualitätsnormen (UQN) für 33 Schadstoffe bis 2018 Fortschritte zu machen. Diese Normen basieren auf einer Höchstkonzentration und jährlichen durchschnittlichen Schadstoffwerten, die innerhalb der EU harmonisiert sind. Von den 33 betroffenen Stoffen werden 13 derzeit als „gefährlich prioritär“ eingestuft und müssten innerhalb der nächsten 20 Jahre aus dem Verkehr gezogen werden, schlägt die Kommission in ihrem Originaltext vor. Diese 13 Stoffe umfassen Schwermetalle wie Quecksilber und Kadmium.

Europaabgeordnete des Umweltausschusses hatten sich für eine bedeutende Erweiterung der Liste ausgesprochen. Diese Forderung wurde jedoch im Rahmen des Kompromisses mit dem Rat fallen gelassen, unter dem die Liste nach einer Überarbeitung durch die Kommission im Jahr 2013 – oder zwei Jahre, nachdem das Gesetz im Jahr 2011 in Kraft treten wird – erweitert werden könnte.

Auch Normen für neue Stoffe, die als gefährliche prioritäre Stoffe identifiziert werden, würden von der Kommission vorgeschlagen und von Rat und Parlament zwei Jahre später – im Jahr 2015 – angenommen werden.

Bis 2009 werden die Mitgliedstaaten zudem dazu verpflichtet sein, eine Bestandsaufnahme an Emissionen, Einleitungen und Verluste in Flussgebietseinheiten ihrer Länder vorzunehmen. Die Kommission will diese Bestandsaufnahme verwenden, um den Fortschritt zu messen, der bei der Beseitigung gefährlicher prioritärer Stoffe gemacht wurde. Sie wird im Jahr 2018 einen Statusbericht vorlegen.

Positionen:

Die Kommission ist überzeugt, dass die Umweltnormen, die in dem Text dargelegt sind, einen hohen Grad an Schutz bieten, sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit der Bürger, da sie das Konzept des „guten Zustandes“ in transparente zahlenmäßige Normen übersetzen, die auf dem am weitesten fortgeschrittenen verfügbaren Wissen basieren, hieß es in einer Stellungnahme vom 17. Juni 2008.

Der konservative britische Europaabgeordnete Robert Sturdy zeigte sich erfreut über die Abstimmung. In enger Zusammenarbeit mit Organisationen der Industrie und Lobbygruppen aus dem Umweltbereich habe man ein Gleichgewicht zwischen der Verantwortung gegenüber der Umwelt und dem Schutz der Hafen- und Wasserindustrie vor unzumutbaren finanziellen Belastungen gefunden, sagte er in einer Stellungnahme.

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