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Das Europäische Parlament hat trotz des starken Widerstandes Großbritanniens, Spaniens und Ungarns und der Forderungen nach einer effizienteren Bewertung der Auswirkungen der Regelungen auf die landwirtschaftliche Produktion und die Lebensmittelpreise gestern (13. Januar 2009) dafür gestimmt, die Verwendung giftiger Pestizide einzuschränken.
Da sich die Öffentlichkeit zunehmend über die Auswirkungen von Pestiziden besorgt zeigte, stellte die Europäische Kommission im Juli 2006 ein ‚Pestizid-Paket’ vor, mit dem die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor der gefährlichen oder übermäßigen Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft geschützt werden sollen.
Zu dem Paket gehören eine neue Verordnung
, die die Regeln für die Verwendung und Genehmigung von Pestiziden in Europa stärker reglementiert, und eine Rahmenrichtlinie
, in der die gemeinsamen Ziele und Erfordernisse für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden dargelegt werden.
Die Debatte der Interessenvertreter über das Paket konzentrierte sich vorwiegend auf den Vorschlag, bei der Vergabe der Genehmigung für das Inverkehrbringen nicht das Expositionsrisiko von Substanzen, sondern die Gefahr der Substanzen für den Menschen an sich als Grundlage zu verwenden. Das Verbot des Inverkehrbringens von Substanzen, die potenziell ein großes Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen (‚Grenzwert-Kriterium’), wurde von Gesundheits- und Umweltorganisationen gelobt und von der Wirtschaft scharf kritisiert.
Verhandlungsführer der EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament konnten sich im Dezember 2008 auf einen Kompromiss für das Paket einigen (EurActiv vom 19. Dezember 2008).
Das Paket muss noch formell vom Rat angenommen werden. Dieser ist in Bezug auf das Thema trotz des Kompromisses, der vor Weihnachten gefunden wurde, noch gespalten (siehe EurActiv vom 19. Dezember 2008).
Mit dem Abkommen wird eine Reihe gefährlicher Substanzen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnten, verboten werden und die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Einsatz von Pestiziden nachhaltiger zu gestalten.
Großbritannien, Irland, Spanien und Ungarn sind gegen das Abkommen, da sie der Meinung sind, es werde die Produktion ihrer Landwirtschaft deutlich beeinträchtigen und zu höheren Lebensmittelpreisen führen. Doch auch zusammengenommen werden die vier Länder nicht stark genug ins Gewicht fallen, um bei einer Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit eine Sperrminorität im Rat zu bilden, wo das Paket wahrscheinlich als ‚A point’ angenommen wird, das heißt ohne vorherige Diskussion (adopted without discussion).
Das Abkommen, über das man am Vortag abgestimmt habe, sei sicher und verbindlich, erklärte eine Sprecherin des Rats und fügte hinzu, dass die Verordnung über den Einsatz und das Inverkehrbringen von Pestiziden unmittelbar nach Veröffentlichung im Amtsblatt Anwendung finde.
Sie sagte jedoch, die Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden könne als gewissermaßen „weniger verbindlich” angesehen werden, da eine Richtlinie bis zu einem gewissen Grad freier interpretiert und in nationales Recht übertragen werden könne. Die Richtlinie enthält viele Durchführungsmaßnahmen, die im Rahmen des Komitologieverfahrens noch genauer spezifiziert werden müssen, so dass diejenigen, die die Richtlinie ablehnen, die Möglichkeit haben werden, diesen Prozess zu verzögern und die Maßnahmen abzuschwächen.
Diejenigen, die sich mit dem Abkommen nicht anfreunden können, können auch die Halbzeitbilanz als Gelegenheit nutzen, das Thema erneut zur Sprache zu bringen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf ein neues Kollegium von Kommissaren und ein neues Europäisches Parlament.
Die grüne Europaabgeordnete und parlamentarische Berichterstatterin für das Dossier über den Einsatz und die Zulassung von Pestiziden Hiltrud Breyer (Grüne/EFA, Deutschland), die im Parlament für den Gesetzesvorschlag verantwortlich war, sagte, diese Vereinbarung sei eine Win-win-Situation, nicht nur für die Umwelt, die Volksgesundheit und den Verbraucherschutz, sondern auch für die europäische Wirtschaft, da sie zu mehr Innovationen führen werde und die EU die Vorreiterrolle in diesem Sektor übernehmen könne.
Die Europaabgeordnete und Berichterstatterin für das Dossier über die ökologisch nachhaltige Verwendung von Pestiziden Christa Klaß (EVP-ED, Deutschland) beschrieb die Richtlinie als einen Schritt in die richtige Richtung, um die europäischen Verbraucher und die Umwelt zu schützen. Sie betonte, dass die Risikobewertung, Schulungen von Personen, die Pestizide im Beruf verwenden, und die Versorgung privater Nutzer mit adäquaten Informationen von grundlegender Bedeutung seien.
Die Europäische Kommission begrüßte die Annahme des Pakets und betonte, dass die neuen Regelungen den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erhöhen, den Schutz landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern und den Binnenmarkt für Pflanzenschutzmittel erweitern und vertiefen würden.
Alle Fraktionen im Parlament begrüßten das Abstimmungsergebnis, außer die britischen, konservativen Europaabgeordneten, die meinten, dass die neue Gesetzgebung die Erträge bei einer Reihe von Lebensmitteln, darunter Karotten, Getreide, Kartoffeln, Zwiebeln und Pastinaken, schmälern und gleichzeitig die Preise für Verbraucher erhöhen werde. Die Position des Parlaments sei in jeder Hinsicht unausgeglichen gewesen. Die Europaabgeordneten hätten die Bedeutung der Pestizide für die Ernten verkannt, erklärte der Europaabgeordnete Robert Sturdy.
Obgleich die Wirtschaft mit der Annahme von Grenzwerten nicht besonders glücklich war, begrüßte die European Crop Protection Association (ECPA) andere Elemente der neuen Gesetzgebung, wie die neuen Regeln zum Parallelhandel oder zu den von den Mitgliedstaaten vorläufig erteilten Zulassungen.
Auch die Regelungen für die ökologisch nachhaltige Verwendung von Pestiziden würden von der Wirtschaft sehr begrüßt, da sie mit ihrem langjährigen Engagement für die sichere und ökologisch nachhaltige Verwendung ihrer Produkte übereinstimmten, sagte Friedhelm Schmider, Generaldirektor der ECPA.
Er warnte jedoch vor jeder willkürlichen Beschränkung der Verwendung von Pestiziden. Diese sei weder eine angemessene Maßnahme zur Risikominderung, noch Anreiz für ökologisch nachhaltige Praktiken. Tatsächlich gebe es keine direkte, systematische Verbindung zwischen der Menge verwendeter Produkte (gleichgültig, ob die gesamte Menge oder die Anzahl der Verwendungen erfasst würden) und dem damit verbundenen Risiko. Es sei wichtig, dass dies bei der Aufstellung von nationalen Aktionsplänen für die ökologisch nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werde, meinte Schmider.
Pekka Pesonen, Generalsekretär von Copa-Cogeca, dem Berufsverband der Landwirte in der EU, kritisierte, dass die Entscheidung des Parlaments über einige Grenzwerte nicht auf Grundlage einer gründlichen, risiko-basierten Bewertung getroffen worden sei. Er glaube allerdings, dass ein wirksamer Pflanzenschutz weiterhin möglich sein sollte.
Er betonte, dass die Gesamtauswirkungen der neuen Gesetzgebung auf den Landwirtschaftssektor in der EU stark von ihrer Umsetzung abhingen und forderte die EU-Institutionen auf, eine genaue Folgenabschätzung vorzunehmen, um die Gesamtauswirkungen der Vereinbarung zu überprüfen. Insbesondere sollten die Auswirkungen auf die Importe aus Nicht-EU-Ländern überprüft werden, da das Pestizidverbot auch für importierte Produkte gelten solle, wenn die europäischen Landwirte es befolgen müssten. Andernfalls würden die Endverbraucher auch weiterhin Produkte, die mit den verbotenen Substanzen belastet seien, kaufen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft geschwächt werden, erklärte er.
Der Europäische Verband der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie (OEITFL) meinte, dass die Regelungen für Unsicherheit in der Branche sorgten. Es sei unsicher, ob regionales Gemüse gekauft werden könne, wenn eine Reihe von Pestiziden, die benötigt würden, um das Gemüse anzubauen, verboten würde.
Der europäische Eisenbahnsektor brachte seine Befürchtung zum Ausdruck, die neue Gesetzgebung könne die Möglichkeiten der Schienenbetreiber beim Einsatz von Chemikalien zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Schienennetzwerkes einschränken. Die Branche setzt Pestizide ein, um die Vegetation entlang der Schienen und Rettungswege zu kontrollieren, damit Schienenarbeiten möglich sind und die Fahrer alle Signale ohne Sichtbehinderung erkennen können.
Die Verpflichtung, Pufferzonen einzurichten, und andere Beschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln könnten ein Problem für die sichere Instandhaltung der europäischen Schienenwege darstellen, meinte der Generalsekretär der Association of European Rail Infrastructure Managers (EIM) Michael Robson.
Auch der Sektor für Wasserversorgungsdienstleistungen begrüßte die Entscheidung. Jede Vorschrift, die die Wirtschaft daran hindere, verschmutzende und schädliche Rückstände im Wasser zu verursachen, sei gut für die 450 Millionen europäischen Verbraucher und für eine nachhaltige Umwelt. Letztere würde dringend benötigt, um den Europäern in Zukunft auch weiterhin sauberes und gesundes Wasser bereitstellen zu können, meinte EUREAU, die europäische Vereinigung der nationalen Verbände in der Wasserver- und Abwasserentsorgung.
EUREAU begrüße die stärkere Vernetzung mit den Kriterien und Zielen bereits bestehender Gesetze im Bereich Trinkwasser und der Wasserrahmenrichtlinie, sagte der Generalsekretär der Vereinigung in Brüssel Pierre-Yves Monette.
Greenpeace Europe bedauerte, dass die europäischen Bürger und die Umwelt auch mit den neuen Gesetzen hunderten schädlicher Substanzen ausgesetzt blieben, die den Hormonspiegel im Körper durcheinander bringen und das Immun- und Nervensystem schädigen könnten. Man habe versäumt, mit sofortiger Wirkung alle Pestizide zu verbieten, die Krebs verursachen oder dem Fortpflanzungsapparat schaden können. Die Ziele des Gesetzes seien zu niedrig angesetzt, was dazu führe, dass Lebensmittel in Europa noch viele Jahre lang weiterhin mit gefährlichen Chemikalien verunreinigt sein würden, meinte Manfred Krautter, Greenpeaces Chemikalienexperte.
Andere NGO begrüßten die Abstimmung als Schritt in Richtung einer besseren Volksgesundheit. Monica Guarinoni, stellvertretende Leiterin der Health & Environment Alliance, bedauerte jedoch, dass das Parlament eingewilligt habe, so nachsichtig mit Pestiziden, die mit Schäden am Immun- und Nervensystem bei der Entwicklung ungeborener Kinder in Zusammenhang gebracht würden, umzugehen.
Das Abkommen untergrabe außerdem die Rechte der nationalen Regierungen, über eine Genehmigung vor Ort zu entscheiden. Dadurch werde der Wirtschaft die Tür für aggressive, rechtliche Schritte gegen nationale Entscheidungen, die in eine andere Richtung gingen, geöffnet, fügte Elliott Cannell, ein Sprecher von Pesticide Action Network, hinzu.