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REACH: Kleinbetriebe fürchten weiter hohe Kosten [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 5. Oktober 2006    | Aktualisiert: Freitag 6. Oktober 2006   

Kostenteilung war die Antwort der EU auf die Sorgen mittelständischer Betriebe vor zu hohen Kosten für Gesundheits- und Sicherheitschecks. Jedoch ist weiter unklar, wie das Prinzip ausgestaltet werden soll.

Hintergrund:

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments wird am 10. Oktober 2006 über den Entwurf der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) abstimmen. Der gemeinsame Standpunkt des Rates vom Dezember 2005 berücksichtigt 180 der vom Parlament in erster Lesung vorgeschlagenen 430 Änderungsanträge, vorrangig die Vorschläge zur Registrierung und Bewertung durch die Agentur für chemische Stoffe.    

Änderungsvorschläge zur vom Parlament in der ersten Lesung eingenommenen Position können, im Gegensatz zu der üblichen einfachen Mehrheit, nur im Plenum und mit qualifizierter Mehrheit (367 Stimmen) angenommen werden. So genannte „Kompromissänderungsanträge“ werden häufig im Vorfeld der Plenarsitzung mit der Kommission verhandelt, die dann als eine Art Vermittler zwischen Parlament und Rat fungiert. Werden solche Vorschläge von allen großen politischen Fraktionen unterstützt, wird in der Regel auch die benötigte qualifizierte Mehrheit erreicht. 

In einem Interview mit EurActiv sagte der EP-Berichterstatter für REACH, Guido Sacconi, er verhandele momentan über ein Paket von „Kompromissänderungsanträgen“, mit dem die verbliebenen Unstimmigkeiten zwischen Parlament und Rat überwunden werden sollen.

 

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Es scheint, als würden das Parlament und der Rat sich bis Ende des Jahres auf einen REACH-Kompromiss einigen können. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)  sind nun bemüht sicherzustellen, dass der Kompromiss für sie tragbar ist. 

In der Vergangenheit wurde bereits versucht, die Bedürfnisse der KMU in die Ausgestaltung der Verordnung einzubeziehen und die Kosten zu verringern, die bei der Registrierung einer Substanz bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe entstehen. Vereinbart wurden:

  • Vereinfachte Registrierungserfordernisse für Substanzen, die in kleinen Mengen (ein bis zehn Tonnen jährlich) produziert oder importiert werden
  • Verpflichtende Gruppenbewerbungen für ähnliche Substanzen, um so die Registrierungskosten aufteilen zu können („Eine Substanz - eine Registrierung“ – OSOR)

Der im Dezember letzten Jahres angenommene gemeinsame Standpunkt des Rates konnte einige der Befürchtungen von UEAPME (Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe) eindämmen. Dennoch ist der Standpunkt noch weit von der Position des Parlaments aus erster Lesung entfernt. Die zweite Lesung soll nun Rat und Parlament einander näher bringen. 

Kernproblem des Prinzips „Eine Substanz – Eine Registrierung“, das auch in der zweiten Lesung wieder debattiert werden muss, ist die Frage, ob jedes Unternehmen eines Konsortiums, das bei der Agentur Substanzen anmeldet, auch Zugang zu den Sicherheitsdaten der anderen Unternehmen haben soll. Bedenken bestehen vor allem im Hinblick auf die Rechte des geistigen Eigentums.

Um solche Bedenken auszuräumen, hat die Kommission vorgeschlagen, über einen Zeitraum von zehn Jahren die Daten vertraulich zu behandeln. In seiner ersten Lesung hat das Parlament diese Zeitspanne auf 15 Jahre verlängert.

Auch an dieser Stelle müsse ein Kompromiss gefunden werden, sagte Sacconi.

Für den REACH-Berichterstatter im Parlament ist für die kleinen und mittleren Unternehmen das „Eine Substanz – Eine Registrierung“-Prinzip der wichtigste Bestandteil des Gesetzespakets, jedoch zeigten die großen Produzenten an diesem Punkt auch den größten Widerstand. Wie Sacconi ausführte, halte er in dieser Frage die Position des Rates für angemessener als die des Parlaments.

Zudem können Unternehmen von dem Prinzip eine Ausnahme beantragen (opt-out), wenn sie beweisen können, dass eine Auskunftspflicht ihre unternehmerischen Interessen schädigen oder ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzen könnte.

Generell gilt, dass die Agentur für chemische Stoffe die Entscheidungsgewalt besitzt, ob sie Informationen veröffentlicht und wann die Verpflichtung zum Datenaustausch den Schutz von Geschäftsinformationen überwiegt.

Positionen:

Wie Jean-Claude Lahaut vom European Chemistry Council (CEFIC) erklärt, sprächen einige wirtschaftliche Anreize für eine Zusammenarbeit bei der Registrierung und beim Datenaustausch im Rahmen des OSOR-Systems. Dennoch könnten Konflikte bezüglich des Schutzes vertraulicher Geschäftsdaten auftreten. 

Außerdem könnte der Austausch von Daten, die durch jahrelange Forschung und Innovation gesammelt wurden, Konkurrenten ungerechte Wettbewerbsvorteile verschaffen und so die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens schädigen, sagte Lahaut.

Die Industrie beanstande die unkontrollierte Verbreitung wichtiger Geschäftsinformationen. Lahaut ist der Auffassung, dass es möglich sein solle, gegen die Weitergabe von Informationen, die nicht zum Schutz von Gesundheit und Umwelt beitragen, vorgehen zu können.

Die vom Parlament in der ersten Lesung angenommenen Ausnahmen (opt-outs) sollten beibehalten werden. Lahaut erklärte dazu, dass schon heute Mechanismen und Praktiken existierten, die sicherstellen, dass geschulte Experten an jedem Glied der Lieferkette mit geeigneten und genauen Informationen über die chemischen Substanzen ausgestattet seien.

Nach Ansicht von UEAPME lasse die Position des Parlaments in der ersten Lesung großen Herstellern zu viele Freiheiten, den Zusammenschluss in Konsortien zu umgehen.

Die kleinen und mittleren Unternehmen bräuchten jedoch Zugang zu solchen Daten, um auf dem Markt überleben zu können, sagte Guido Lena, UEAPME-Umweltdirektor. UEAPME bevorzuge daher die strengeren, vom Rat vorgeschlagenen, Kriterien für die Ausnahmemöglichkeiten.

Multinationale Konzerne stünden heutzutage im direkten Wettbewerb mit den kleinen und mittleren Unternehmen, weswegen die Nichtweitergabe von Daten es den größeren Unternehmen erleichtere, neue Marktanteile zu gewinnen und die KMU auszuschließen, so Lena.

Andererseits kritisiert die UEAPME stark die Position des Rates zur Kostenteilung, die eine gleiche Verteilung der Kosten unter allen Mitgliedern eines Konsortiums, unabhängig von ihrer Größe, vorsieht. Es könne passieren, dass ein sehr kleines Unternehmen die gleiche Registrierungsgebühr wie ein großer multinationaler Konzern zahlen müsse, so UEAPME.

Der Anteil an den Registrierungskosten mache für die KMU einen großen Anteil ihres jährlichen Budgets aus, gab Francesco Longu von UEAPME zu bedenken. Die großen Unternehmen hätten schon genug Vorteile.

Nach Einschätzung von UEAPME ist die Position des Parlaments in diesem Sinne fairer, da sie eine Kostenverteilung im Rahmen des Konsortiums nach der Größe der Unternehmen vorsieht. Demnach müssten kleiner Unternehmen auch einen geringeren Beitrag zahlen. 

Nächste Schritte:

  • 10. Oktober 2006: Abstimmung im EP-Umweltausschuss
  • 14. November 2006: Abstimmung im Plenum erwartet 
  • 4. Dezember 2006: mögliche Abstimmung im Rat (Wettbewerbsfähigkeit) und endgültige Annahme von REACH

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