EurActiv Logo
 
30. August 2008
Breaking News:

Richtlinie über Grundwasserschutz im Parlament angenommen [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 13. Dezember 2006   

Die neuen Vorschriften sollen 2009 in Kraft treten und verpflichten die Mitgliedstaaten, zu verhindern, dass gefährliche Substanzen ins Grundwasser gelangen. 

Das Europäische Parlament hat am 12. Dezember die Einigung external zur Richtlinie über Grundwasserschutz, die im Oktober mit dem Ministerrat im Vermittlungsausschuss erreicht wurde, angenommen (EurActiv 19. Oktober 2006).

Mehr als die Hälfte der Süßwasserbestände in der EU seien verschmutzt und könnten nie gereinigt werden, sagte Christa Klass, Berichterstatterin des Europäischen Parlaments (EVP-ED, Deutschland). Aus diesem Grund müsste das Wasser besser geschützt werden.

Den Europaabgeordneten war es gelungen, eine wichtige Änderung zu erzielen, in dem die Richtlinie nun den „Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung“ vorschreibt statt wie bisher lediglich „vor Verschmutzung“, wie es im Rat ursprünglich vorgesehen war.

Ein Anhang der 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie legt fest, welche Substanzen von den Vorschriften betroffen sind. Zu diesen gehören Zyanide, Arsen, Biozide und Pflanzenschutzmittel.

Um den Mitgliedstaaten entgegenzukommen, hat das Parlament zugestimmt, die durch Landwirtschaft verursachte Nitratverschmutzung aus dem Text zu streichen. Der Grenzwert von 50mg/l für Nitratverschmutzung, der in einer Richtlinie über Nitrate aus dem Jahr 1991 festgelegt wurde, wird demnach weiterhin gelten.

Den Mitgliedstaaten bleibt bis 2009 Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Danach sind sie verpflichtet, „alle zur Verhinderung von Einträgen gefährlicher Stoffe in das Grundwasser erforderlichen Maßnahmen“ durchzuführen. Der Rat hatte ursprünglich eine allgemeinere Formulierung befürwortet, in der die Mitgliedstaaten verpflichtet gewesen wären „sich zu bemühen“, Verschmutzung „zu verhindern“. 

Die European Crop Protection Association (ECPA), die Pflanzenschutzmittelhersteller vertritt, begrüßte die Einigung als „pragmatisch“. ECPA empfahl jedoch, darauf zu achten, weiterhin im Einklang mit den strikten EU-Gesetzen über Zulassung von Stoffen für Pflanzenschutzmittel zu bleiben. Substanzen, die bereits geprüft und zugelassen wurden, so ECPA, sollten im Rahmen der Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten der neuen Grundwasser-Richtlinie nicht als gefährlich eingestuft werden.

Die Einigung wurde von den Umweltverbänden begrüßt. Die Europaabgeordneten hätten sich erfolgreich gegen die Bemühungen der Mitgliedstaaten, Grundwasserschutz als Sache der Mitgliedstaaten zu behandeln, gewehrt, sagte der EU Policy Director des Europäischen Umweltbüros, Stefan Scheuer. Sie hätten erreicht, dass der Schutz vor Verschmutzung und die Einhaltung von Qualitätsstandards robust und verpflichtend seien.

Links

Advertising
Advertising