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24. November 2009
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Ärzte melden sich in Chemikalien-Debatte zu Wort [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 8. November 2006    | Aktualisiert: Freitag 10. November 2006   

Ein Artikel in der führenden medizinische Fachzeitschrift The Lancet fordert, dass das EU-Chemikalienrecht REACH ungeborene Kinder vor schädlichen Industriechemikalien, die die Entwicklung des menschlichen Gehirns beeinträchtigen, schützen muss.

Hintergrund:

Das Parlament wird am 12. Dezember in zweiter Lesung über den Entwurf für das REACH-Chemikaliengesetz abstimmen. Danach muss der Ministerrat dem Gesetzentwurf zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) schreibt Herstellern und Importeuren von chemischen Stoffen vor, Gesundheits- und Sicherheitstests für 30.000 der derzeit 100.000 auf dem Markt befindlichen Chemikalien durchzuführen. Das Screening-Verfahren wird über 11 Jahre durchgeführt und fängt bei Chemikalien an, die im großen Umfang produziert oder importiert werden.

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Industriechemikalien wie Pestizide und Lösungsmittel können Gehirnschäden bei einem von sechs Kindern verursachen. Zu diesem Ergebnis kommt ein heute (8. November 2006) veröffentlichter ArtikelPdf  in der medizinischen Fachzeitschrift The Lancet.  

Der Autor des Artikels, Dr. Philippe Grandjean, sagte im Gespräch mit EurActiv, dass das REACH-Chemikalienrecht dieses Problem nicht ausreichend berücksichtige.

REACH sei unvollständig, da Störungen bei der Entwicklung des Nervensystems nicht berücksichtig würden, so Grandjean, der an der medizinischen Fakultät der Universität Süd-Dänemarks beschäftigt ist.

Zu den Störungen, die laut Grandjean von Chemikalien verursacht werden können
gehören Autismus, Lernschwierigkeiten, sensorische Störungen, verzögerte geistige Entwicklung und zerebrale Kinderlähmung.

Vorbeugende Maßnahmen würden derzeit durch die hohen Anforderungen für eine Regulierung von Chemikalien behindert. Risikoerkennung und darauffolgende Vorsorgemaßnahmen seien oft erfolgreich, jedoch könnten sie oft erst mit großen Verzögerungen umgesetzt werden.

Grandjean forderte aufgrund dieser Verzögerungen einen neuen Ansatz in der Vorsorgearbeit, der die Verletzlichkeit des in der Entwicklung befindlichen Gehirns bei Tests und Kontrollen von Chemikalien berücksichtigt. 

Die Anzahl der Chemikalien, die als schädlich für das Gehirn eingestuft werden, beträgt derzeit 201. Grandjean warnt jedoch davor, dass die Anzahl der Chemikalien, die in Laborstudien als neurotoxisch identifiziert werden könnten, vermutlich 1.000 Stoffe überschreitet.

Von den Chemikalien, die am häufigsten in Konsumgütern auftreten, seien nicht einmal die Hälfte gründlichen Labortests unterzogen worden. Die Substanzen, die als giftig für die Entwicklung des menschlichen Gehirns identifiziert wurden, sind demnach aller Wahrscheinlichkeit nach nur die Spitze des Eisbergs.

Grandjean fordert die EU-Gesetzgeber dazu auf, dem EU-Chemikalienrecht einen Satz hinzuzufügen, damit auch neurotoxische Störungen umfasst würden. Das Problem sei ernst genug, um angegangen zu werden.

Der Lancet-Artikel nennt 201 Substanzen, die klinische neurotoxische Störungen bei Erwachsenen auslösen können. Grandjean warnt jedoch davor, dass diese bereits in geringeren Mengen Kindern schaden können. Zu diesen Stoffen zählen Metalle und anorganische Verbindungen, organische Lösungsmittel und Pestizide. 

 

Positionen:

Der Europäische Rat der Verbände der chemischen Industrie (CEFIC) bestätigte, dass einige chemische Substanzen wie Pestizide, Asbest oder Arsen schädlich für die menschliche Gesundheit sein können.

CEFIC betont jedoch, dass die Menge der Chemikalien oftmals so gering sei, dass es unmöglich sei herauszufinden, ob sie eine Gefahr darstellen oder nicht. Es gäbe keine überzeugenden Beweise dafür, dass Menschen, die synthetischen Chemikalien in geringen Mengen ausgesetzt seien, ein erhöhtes Krebsrisiko hätten. CEFIC wies darauf hin, dass Kinder ein gesunderes Leben als jemals zuvor leben würden, auch aufgrund von Chemikalien.

Dr. Grandjean ging auf diese Kritik ein und bestätigte, dass die Erkenntnisse über diese Schäden bisher sehr gering seien und dass weitere Forschung unerlässlich sei, um die direkte Verbindung zwischen Exponierung und Krankheit zu erforschen. Seiner Meinung nach sei das Problem jedoch ernst genug, um angegangen zu werden.

Dies sei ein klassisches Beispiel bei dem das Vorsorgeprinzip angewendet werden sollte.  

Nächste Schritte:

  • 12. Dezember 2006: Parlament wird voraussichtlich über REACH abstimmen (zweite Lesung).
  • Das Chemikalienrecht muss danach vom Ministerrat bestätigt werden bevor es in Kraft treten kann.
  • Wenn der Rat nicht die Position des Parlaments in zweiter Lesung annimmt, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der die verbleibenden Unstimmigkeiten ausräumen soll. Dies ist die letzte Möglichkeit, da der Gesetzesentwurf auch verworfen werden kann, wenn die Unstimmigkeiten nicht ausgeräumt werden können.

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