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Während sich die EU-Institutionen auf die letzte Verhandlungsrunde über die REACH-Verordnung vorbereiten, ist die Umsetzung der geplanten Gesetze bereits im Gange.
Der neue gesetzliche Rahmen über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) wird das derzeitige duale System ersetzen. Es betrifft:
Vor 1981 konnten Chemikalien ohne Gesundheits- und Sicherheitstests auf den Markt gelangen. Laut Aussage der Kommission sind die Sicherheitsinformationen über ungefähr 99% der existierenden Stoffe „zweifelhaft“, was gesundheitliche Bedenken hervorgerufen hat.
Das neue System sieht vor, dass alle Chemikalien innerhalb eines Zeitraums von 11 Jahren auf mögliche Gefahren für Gesundheit und Sicherheit überprüft werden.
Die REACH-Verordnung wurde Ende 2006 von Rat und Parlament angenommen und tritt im Frühjahr 2007 in Kraft. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki nimmt ein Jahr später ihre Arbeit auf und leitet den Überwachungsprozess ein.
Eine Übergangstrategie wurde bereits 2004 von der Kommission ausgearbeitet, um eine reibungslose Umsetzung des Gesetzespakets nach der Annahme zu gewährleisten. So genannte REACH-Durchführungsprojekte werden bis zur Inbetriebnahme der EU-Chemiekaliengentur 2008 durchgeführt werden. Die Arbeit konzentriert sich auf fünf Bereiche:
Die Kommission hat im September 2006 einen Workshop
organisiert, um Hersteller und nachgeschaltete Anwender in der Chemiebranche über REACH zu informieren. Auf dem Programm standen ein Überblick
über Fristen und Verpflichtungen sowie Empfehlungen dazu, wie die sichere Verwendung von Chemikalien gewährleistet werden kann.
Bereits letztes Jahr wurde eine Reihe von Simulationsübungen
mit Stakeholdern in der Branche durchgeführt, um zu testen, wie REACH in der Praxis funktionieren würde.
Die Ergebnisse dieser Projekte wurden in den Durchführungsprojekten der Kommission berücksichtigt.
Unternehmen wurden von der Kommission dazu aufgerufen, ihre Chemikalien bis 1. Dezember 2008 vorab zu registrieren, um so eine mögliche Unterbrechung der Herstellung und/oder des Imports der chemischen Stoffe zu vermeiden. Die Frist ist vor allem für Unternehmen von Bedeutung, die neue Stoffe auf den Markt bringen wollen (EA).
Auch die Gebührenordnung für die Registrierung von Chemikalien wurde veröffentlicht. Die Grundgebühr für die Registrierung liegt zwischen 1 600 Euro für Stoffe, die in Mengen unter zehn Tonnen pro Jahr hergestellt werden, und 31 000 Euro für Stoffe, die in Mengen über 1 000 Tonnen pro Jahr hergestellt werden.
Trotz aller Bemühungen scheinen nicht alle Akteure mit den Bemühungen der Kommission, die Umsetzung des REACH-Paketes zu vereinfachen, zufrieden zu sein.
Am 13. September 2006 hat der United States Council for International Business (USCIB) – ein Handelsverbund, dem etwa 200 führende amerikanische Unternehmen angehören, deren jährliches Gesamteinkommen 3 Billionen US-Dollar übersteigt – die Leitlinien der Kommission für die Umsetzung von REACH stark kritisiert.
Die endgültigen Leitlinien
, unter dem Namen RIP 3,8. bekannt, finden auf Substanzen Anwendung, die in bereits gefertigten Produkten („substances in articels“) enthalten sind. Da viele Produkte jedoch hundert oder mehr Chemikalien enthalten, beispielsweise Computer, würde die Registrierung sehr aufwändig.
„Wir befürchten, dass diese Leitlinien weder anwendbar noch angemessen sind“, sagte Andrea Fava, Managerin für Umweltangelegenheiten bei USCIB. Die Organisation empfiehlt eine Revision der vorgeschlagenen Leitlinien, weil die Mitglieder von USCIB die Anwendbarkeit des Entwurfs sowohl aus der Perspektive der Einhaltung als auch der Durchsetzung anzweifelten. Zudem äußerte USCIB den Verdacht, die Leitlinien könnten über die Kompetenzen des REACH-Pakets hinausgehen.
USCIB forderte zudem, dass weitere Beiträge berücksichtigt werden sollten und die Leitlinien für Produkte abgeändert werden sollten.
Im Juni dieses Jahres hat der Europäische Rat der Verbände der chemischen Industrie (CEFIC) ein Beratungszentrum („ReachCentrum“) eröffnet, um Unternehmen in jedem Glied der Wertschöpfungskette bei der Erfüllung der Anforderungen von REACH zu unterstützen.
Nach Angaben von CEFIC wird das in Brüssel angesiedelte ReachCentrum von den Erfahrungen CEFICs mit EU-Projekten profitieren, die CEFIC „mit einer einzigartigen Expertise zu REACH“ ausgestattet hätten.
CEFIC würde dieses Fachwissen nun den Unternehmen als praktische Hilfe zur Verfügung stellen. Die angebotenen Leistungen umfassten auch das Management der Konsortien und die Wahrung der Vertraulichkeit, ebenso wie Unterstützung bei der Registrierung von Substanzen bei der EU-Chemikalienagentur.
Als Antwort auf die Annahme von REACH rief Allain Perroy, Generaldirektor von CEFIC, die EU-Institutionen dazu auf, die Entwicklung der technischen Anleitungen und der Instrumente fortzusetzen, die dazu benötigt würden, um die erfolgreiche Umsetzung von REACH zu sichern. In diesem Zusammenhang sagte Perroy, es sei von außerordentlicher Bedeutung, eine effektive und kosteneffiziente Agentur zu errichten.
Die Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME), die sowohl kleinere Hersteller chemischer Stoffe als auch nachgeschaltete Nutzer repräsentiert, setzte sich für die Umsetzung der Gesetzgebung ein.
Insgesamt, so UEAPME, sei das Ergebnis aber "ziemlich enttäuschend". Das Thema Datenaustausch und Datenliberalisierung sei während der Debatte an den Rand gedrängt und auch die Rechtssicherheit bezüglich der Kostenverteilung sei auf spätere Richtlinien vertagt worden. Es hätte mehr getan werden können, sagte Guido Lena, umweltpolitischer Direktor von UEAPME.
Für den WWF wird die effektive Umsetzung des Ersatzprinzips darüber entscheiden, ob REACH eine wirkliche Verbesserung im Vergleich zu dem derzeitigen System sein wird.