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Verpackungsabfälle [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 11. August 2004    | Aktualisiert: Dienstag 16. Januar 2007   

Die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) wird gegenwärtig novelliert. Der neue Vorschlag (KOM(2001)729) legt neue, höhere Quoten für die Verwertung und die stoffliche Verwertung fest, die innerhalb von fünf Jahren erfüllt werden müssen. Die Richtlinie zu Verpackungsabfällen befindet sich im Vermittlungsprozess zwischen Rat, Kommission und Parlament.

Zum gleichen Thema:

Nächste Schritte:

  • Die  endgültige Fassung des TextsPdf external  erhielt am 29. Januar 2004 die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Sie wurde am 18. Februar 2004 im Amtsblatt veröffentlicht.
  • Die Kommission führt derzeit zwei Studien durch, deren Ergebnisse im Jahr 2005 dem Parlament und dem Rat vorgelegt werden sollen: 
    • die eine der beiden Studien wird von der Generaldirektion Umwelt durchgeführt und untersucht die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Richtlinie
    • die andere Studie befasst sich mit den Folgen der Richtlinie für den Binnenmarkt und wird von der Generaldirektion Unternehmen und Binnenmarkt durchgeführt 
  • Mitgliedstaaten haben bis zum 18. August 2005 Zeit, um die Richtlinie in ihrer Gesetzgebung umzusetzen
  • Die Kommission wird spätestens am 30. Juni 2005 einen Bericht über den Stand der Umsetzung vorlegen.

Zusammenfassung Links

Die Richtlinie 94/62/EG des Rates vom 15. Dezember 1994 über Verpackung und Verpackungsabfälle fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die Entstehung von Verpackungsabfällen anzugehen. Diese Rechtsvorschriften sollten ein hohes Umweltschutzniveau gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen.

Bis Juli 2001 sollten die Mitgliedstaaten Systeme für die Rücknahme und/oder Sammlung von Verpackungsabfällen einführen. Außerdem definierte die Richtlinie die folgenden Ziele:

  • Verwertung: zwischen 50 % und 65 % des Gewichts der Verpackungsabfälle
  • Recycling von zwischen 25 % und 45 % der gesamten Verpackungsabfälle, wobei für jedes einzelne Verpackungsmaterial ein Mindestwert von 15 % angesetzt wird.   

Die vorgeschlagene Überprüfung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsmüll zielt darauf ab, die Rücknahme- und Recyclingzielvorgaben für die nächste fünfjährige Phase zu erhöhen (2005-2009). Sie führt verschiedene Zielvorgaben für die einzelnen Verpackungsmaterialien ein. Der Vorschlag definiert 'Verpackung' und verweist auf "mechanisches Recycling", "Chemikalien-Recycling" und "rohstoffliche Verwertung".

Kernfragen:

Nach zwei Lesungen hatten Parlament und Rat verschiedene Ansichten über einige der Elemente in der überarbeiteten Fassung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Besonders umstrittene Fragen waren:

  • ob die Verbrennung von Verpackungsabfällen zur Erfüllung der Rücknahmeziele der Mitgliedstaaten hinzu gezählt werden kann
  • die Fristen für Portugal, Griechenland und Irland für die Erfüllung der vorgeschlagenen Ziele.  

Die teilweise überarbeitete Fassung der Richtline sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis Dezember 2008 eine Recylingquote von mindestens 55 Prozent und eine Rücknahmequote von mindestens 60 Prozent erreichen müssen.

Die Delegationen von Parlament und Rat vereinbarten, dass die Verbrennung kommunaler Abfälle, entgegen Urteile des Europäischen Gerichtshofs, zu den Rücknahmequoten der Verpackungsrichtlinie hinzugezählt werden kann. Die Frage wird jedoch im Rahmen der bevorstehenden 'thematischen Strategie der EU' für Abfallvermeidung und -recycling überprüft werden. In einer ersten Reaktion erklärte das Europäische Umweltbüro (EUB), dass die EU gegenüber der Verbrennungslobby nachgegeben hätte. Die Verpackungsindustrie und Betreiber von Verbrennungsanlagen begrüßten den Kompromiss.

Was die Fristen anbelangt, legt der Kompromiss fest, dass Griechenland, Irland und Portugal die Ziele bis 2011 erreichen müssen. Die Frist für die neuen Mitgliedstaaten wird in einem neuen Vorschlag, der von der Kommission ausgearbeitet wird, festgelegt werden.

Eine weitere strittige Frage bezüglich der Überprüfung der Richtlinie ist auch weiterhin die Einführung des umstrittenen Verpackungs- und Umweltindikators (PEI). Während das Europäische Parlament sich dafür einsetzt, dass der Vorschlag bis Januar 2005 ausgearbeitet und einsatzfertig vorliegt, hat die Europäische Kommission empfohlen, dass zunächst weitere Analysen der PEI-Idee vorgenommen und Gespräche mit Interessenvertretern geführt werden.

Positionen:

Dorette Corbey (SPE-NL), Berichterstatterin des EP, befürwortet die Entwicklung eines Verpackungs- und Umweltindikators (PEI), um die Vermeidung von Verpackungsabfällen zu vermeiden und effektiver zu gestalten. Sie erklärte: "In meinen Diskussionen mit verschiedenen Interessenvertretern argumentierte die Industrie, dass es keinen Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen zur Abfallvermeidung gibt. Die Umsetzung der wichtigsten Anforderungen würden zur Vermeidung führen. Ich bin nicht 100 Prozent überzeugt, aber ich habe beschlossen, die Kommission zu bitten, sich mit den Normen zu befassen und ihre Umsetzung sicherstellen".

EUROPEN, Europäische Vereinigung für Verpackung und Umwelt, setzt sich dafür ein, dass die Zielvorgaben realistisch und für die Mitgliedstaaten erfüllbar sind. Die Mindestquote für Recycling sollte deshalb auf 50 Prozent anstatt auf, wie vom Rat vorgeschlagen wurde, 55 Prozent festgesetzt werden. Die Verpackungsindustrie widersetzt sich der Einführung des Verpackungs- und Umweltindikators (PEI) bis Januar 2005 aufs heftigste.

CEPI, der Bund der europäischen Papierindustrien, steht dem Vorschlag, die Zielvorgaben für das Recycling nach Materialien zu differenzieren, ablehnend gegenüber, da diese mögliche Marktverzerrungen hinsichtlich der verschiedenen Verpackungsmaterialien zur Folge haben könnten. Jedoch hieß es ebenfalls, dass das vorgeschlagene Recyclingziel von 55 Prozent für Papier zwar eine Herausforderung darstellen würde, aber erreichbar sei. Die Vertreter der Papierindustrien sind der Ansicht, dass ein Verpackungs- und Umweltindikator unnötig sei und für die Industrie eine weitere Belastung darstellen würde.

EUB, das Europäische Umweltbüro, hat die Förderung von Wiederverwendungssystemen auf Grundlage einer besseren Definition von Abfallvermeidung, sowie auch die Einführung von einer allgemeinen Verpackungssteuer, Wiederverwendungszielvorgaben und anderen Instrumenten, vorgeschlagen. Es sähe gern eine klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen Optionen in der Abfallhierarchie, etwa zwischen Wiederverwendung, Materialrecycling, Rohstoffreycling, Energierückgewinnung und Verbrennung.

Links Zusammenfassung

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