Die EU-Gesetzgeber im Ministerrat und im Europäischen Parlament erzielten gestern Abend ein Abkommen und schafften so die Voraussetzung dafür, dass der Vorschlag noch vor Ende des Jahres vom Parlament angenommen werden kann.
Das Abkommen muss nun noch von den Fraktionen im Parlament und den EU-Botschaftern angenommen werden.
Nach einmonatigen ‚Dreiergesprächen’ (EurActiv vom 4. November 2008) unterstützten die Mitgliedstaaten schließlich ein Abkommen auf Grundlage eines Vorschlags Frankreichs. Dieser sieht vor, dass der Grenzwert von 120 Gramm CO2 pro Kilometer zunächst für 65% der Neuwagen bis 2012, dann für 75% bis 2013, für 80% bis 2014 und für 100% bis 2015 gelten wird (EurActiv vom 1. Oktober 2008). Die Europäische Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Obergrenze für alle Neuwagen, die 2012 in Europa verkauft würden, einzuführen.
Eine Vorgabe von 130 g/km muss durch motortechnische Maßnahmen am Fahrzeug erfüllt werden. Eine weitere Senkung um 10 g/km zur Erreichung des Ziels von 120 g/km soll durch andere technische Verbesserungen, wie bessere Reifen oder die Verwendung von Biokraftstoffen, erreicht werden.
Das Abkommen, auf das man sich schlussendlich einigen konnte, legt außerdem geringere Bußgelder für Autohersteller, die die Grenzwerte überschreiten, fest als in dem ursprünglichen Vorschlag vorgesehen.
Zwischen 2012 und 2018 werden die Bußgelder nun folgendermaßen gestaffelt: 5 Euro für das erste Gramm CO2 über dem Grenzwert, 15 Euro für das zweite Gramm, 25 Euro für das dritte und je 95 Euro ab dem vierten Gramm CO2. Ab 2019 werden die Hersteller für jedes Gramm, mit dem der Grenzwert überschritten wird, 95 Euro zahlen müssen.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, 2012 mit Bußgeldern in Höhe von 20 Euro pro überschrittenes Gramm zu beginnen und diese dann 2013 auf 35 Euro, 2014 auf 60 Euro und schließlich 2015 auf 95 Euro zu erhöhen.
Langfristig wird in dem Kompromissabkommen eine Zielvorgabe von durchschnittlich 95 g CO2/km für alle Neuwagen bis 2020 festgelegt.



