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EU für frühzeitige Annahme von Biokraftstoff-Standards [DE]

Veröffentlicht 26. Februar 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Mitgliedstaaten und Europaabgeordnete üben gemeinsam Druck auf die Kommission aus, verbindliche Nachhaltigkeitskriterien in eine Überarbeitung EU-weiter Bestimmungen für Verkehrskraftstoffe aufzunehmen.

Vertreter der EU-Regierungen sind am 22. Februar 2008 übereingekommen, dass Nachhaltigkeitsstandards für Biokraftstoffe in eine überarbeitete Version der Richtlinie über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen aus dem Jahr 1998 aufgenommen werden sollten. Die Richtlinie bezieht sich auf die Verwendung von Benzin, Diesel und Ölgas für Autos, Lastwagen, Frachtkähnen, Traktorlokomotiven und Maschinen (EurActiv vom 01. Februar 2007).

Ein zentrales Ziel der vorgeschlagenen Überarbeitung besteht darin, Kraftstofflieferanten zur Senkung ihrer Treibhausgasemissionen zu bewegen, die ihre Kraftstoffen während eines Lebenszyklus ausgestoßen (z. B. Produktion, Transport und Gebrauch). Dies Reduzierung sollzwischen 2011 und 2020 zehn Prozent betragen und entweder durch verstärkte Energieeffizienz oder einen größeren Anteil von Biokraftstoffen in den Kraftstoffen erreicht werden.

Die Pläne wurden vom Parlament und den Mitgliedstaaten begrüßt, aber beide wollen, dass die Kommission „Nachhaltigkeitskriterien“ in die Richtlinie einbinden. Ihrer Meinung nach sei dies notwendig, um zu verhindern, dass Kraftstoffhersteller sich allein auf die Senkung der CO2-Emissionen auf möglichst kostengünstiger Basis konzentrieren, ohne die möglichen negativen Nebeneffekte auf die Umwelt zu beachten, die vor allem mit der Massenproduktion von Biodiesel aus Agrarpflanzen, einschließlich Abholzung, hohen Lebensmittelpreisen und Wassermangel, zusammenhängen.

Die Kommission betont jedoch, dass solche Kriterien bereits in einer separaten Richtlinie zu erneuerbaren Energien vorgeschlagen seien worden, die am 23. Januar 2008 vorgelegt wurde. Der Vorschlag fordert, dass bis 2020 zehn Prozent des Kraftstoffverbrauchs im Verkehr in der EU von Biokraftstoffen abgedeckt werden solle. Mit dem Gesetzesentwurf schlägt die Kommission vor, dass Biokraftstoffe nicht für die Zielvorgabe von zehn Prozent berücksichtigt werden sollten, wenn sie keine CO2-Einsparungen von mindestens 35% im Vergleich zu fossilen Brennstoffen ermöglichen, sowie wenn sie in geschützten Gebieten oder Wiesen, Wäldern und Feuchtgebieten mit hoher Biodiversität angebaut werden.

Die Europaabgeordneten und Mitgliedstaaten weisen jedoch darauf hin, dass solche Kriterien vermutlich nicht rechtzeitig genug in Kraft treten werden, um Kraftstoffhersteller davon abzuhalten, in günstige, jedoch nicht umweltfreundliche Biokraftstoffe zu investieren. 

Man wolle nicht, dass die Richtlinie über die Qualität von Biokraftstoffen, die wesentlich fortschrittlicher sei, der Richtlinie über erneuerbare Energien zum Opfer falle, sagte der Sprecher der slowenischen Vertretung bei der EU Dragan Barbutovski EurActiv.

Entsprechend eines Kompromissvorschlags der Präsidentschaft, auf den sich die Mitgliedstaaten geeinigt hatten, wurde eine Ad-Hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet, um die ‚Kernkriterien’ für Biokraftstoffe zu entwerfen, die in beide Richtlinien eingeschlossen werden würde. Von der Gruppe wird erwartet, im März 2008 Empfehlungen vorzulegen. Idealerweise würden diese Empfehlungen anschließend direkt in die zentrale Richtlinie für erneuerbare Energien übernommen, so Barbutovski.

Die Bestimmung der Nachhaltigkeitskriterien wird sich vermutlich noch als kontrovers erweisen, da die Europaabgeordneten sich bereits für strengere Begrifflichkeiten einsetzen, als von der Generaldirektion für Energie der Kommission vorgeschlagen. In einer Abstimmung des Umweltausschusses des Parlaments im November 2007 forderten sie vor allem, dass Biokraftstoffe für das Zehn-Prozent-Ziel berücksichtigt werden sollten, wenn sie mindestens 50% der CO2-Einsparungen im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen erreichten - und nicht 35%, wie dies die Kommission vorschlägt.

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