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EU-Gesetzgeber uneins über Biokraftstoffe [DE][en][fr

Erschienen: Dienstag 2. Dezember 2008   

Im Vorfeld der abschließenden Verhandlungen über die Verabschiedung von Vorgaben für Biokraftstoffe in der EU, sind die Gesetzgeber in der EU noch immer geteilter Meinung über die Nachhaltigkeitskriterien, wie unter anderem den Anteil des Landes, der für den Anbau von Pflanzen für die Produktion genutzt werden soll. 

Hintergrund:

Angesichts der steigenden Ölpreise, der Frage der Energiesicherheit und des Klimawandels schlug die Europäische Kommission am 23. Januar 2008 vor, bis 2020 den Anteil von Biokraftstoffen im Verkehrswesen auf 10% zu erhöhen. Allerdings kamen später Bedenken auf, dass die Lebensmittelpreise steigen und die biologische Vielfalt bedroht werden könne, wenn Land für die Produktion von Biokraftstoffen verwendet wird. Diese Bedenken sowie fragwürdige Werte zur Reduzierung von CO2-Emissionen führten dazu, dass gefordert wurde, die Zielvorgaben herabzusetzen oder sogar gänzlich aufzugeben. 

Im September 2008 stimmte der Ausschuss für Industrie und Energie des Europäischen Parlaments, der auch für das Dossier verantwortlich ist, einem Bericht des luxemburgischen, grünen Europaabgeordneten Claude Turmes zu. Obgleich das Ziel von 10% für das Jahr 2020 bekräftigt wird, wird in dem Bericht deutlich gesagt, dass mindestens 40% dieser Zielvorgabe durch die Verwendung von Biokraftstoffen der zweiten Generation oder mit Autos, die mit ‚grünem’ Strom oder Wasserstoff betrieben werden können, erreicht werden müssten (EurActiv vom 12. September 2008). Für die Herstellung dieser Biokraftstoffe dürfen außerdem weder Land noch Rohstoffe verwendet werden, die auch zur Lebensmittelproduktion hätten genutzt werden können.

Die Europaabgeordneten sprachen sich außerdem für strenge „Nachhaltigkeitskriterien” aus. Unter anderem müssen die Biokraftstoffe demnach mindestens 45% weniger CO2-Emissionen verursachen als fossile Brennstoffe im Vergleich. Als Reaktion auf eine mögliche indirekte Zunahme von CO2-Emissionen (verursacht durch Entwaldung und höhere Lebensmittelpreise infolge der veränderten Nutzung des Landes, das bisher für die Lebensmittelproduktion und dann für die Produktion von Biokraftstoffen verwendet wird) wurde außerdem eine Reihe von sozialen und ökologischen Kriterien hinzugefügt.

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Ein Kompromissabkommen, das festlegt, wie Biokraftstoffe beim Erreichen der allgemeinen Ziele der EU für erneuerbare Energien (20% bis 2020) verwendet werden können, wird möglicherweise morgen (3. Dezember 2008) hinter verschlossenen Türen zwischen den Vertretern der drei großen EU-Institutionen abgeschlossen werden.

Die Forderung des Europäischen Parlaments, dass neben der direkten Landnutzung auch die indirekte Landnutzung bei der Berechnung der gesamten CO2-Emissionen von Biokraftstoffen berücksichtigt werden sollte, hat sich als der größte Streitpunkt erwiesen.

Die Europaabgeordneten wollen, dass die indirekte Landnutzung bei der Berechnung unmittelbar berücksichtigt wird. Die Mitgliedstaaten hingegen wollen zunächst die Kommission um Vorschläge mit detaillierten Regeln bitten, mit deren Hilfe die Auswirkungen der indirekten Landnutzung messbar gemacht werden könnten, bevor entsprechende Kriterien in das Gesetz aufgenommen werden.

Der grüne Europaabgeordnete Claude Turmes, der im Parlament für das Dossier zuständig ist, erklärte gestern (1. Dezember 2008), die Kommission lehne den Vorschlag des Parlaments ab, da es nicht genügend wissenschaftliche Erkenntnisse über die Auswirkungen der indirekten Landnutzung auf die Emissionen von Biokraftstoffen gebe. In dem abschließenden Text müssten sich deshalb neue Methoden finden, mit denen diese Wissenslücke gefüllt werden könnten, erklärte er. 

Die nationalen Regierungen lehnen die Teilziele für Biokraftstoffe der ersten oder der zweiten Generation strikt ab. Das Parlament fordert, dass zur Reduzierung der CO2-Emissionen durch Biokraftstoffe zu mindestens 40% Biokraftstoffen der zweiten Generation verwendet werden. Die Regierungsvertreter sind bisher allerdings nur bereit, einem Anteil von 25% zuzustimmen. Das heißt, dass über die restlichen 15% noch verhandelt werden muss, wenn die Forderungen des Parlaments erfüllt werden sollen.

Über die Teilziele sagte Turmes, das Parlament wäre nur dann zu Verhandlungen bereit, wenn man sich darüber einig geworden sei, wie die Frage der indirekten Landnutzung im Text behandelt werde. 

Denkbar wäre, dass das Parlament seine Forderungen bezüglich der Teilziele aufgeben wird, wenn der Rat sich damit einverstanden erklärt, 2012 die indirekte Landnutzung als Nachhaltigkeitskriterium für Biokraftstoffe auf Grundlage des Leitfadens der Kommission, der 2010 veröffentlicht wird, in den Text aufzunehmen. 

Nächste Schritte:

  • 8. Dezember 2008: Voraussichtliche Einigung im Rat über den Entwurf zur EU-Politik für Biokraftstoffe.
  • 16. und 17. Dezember 2008: Erste Lesung und Abstimmung bei der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments. 

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