Eine erste Debatte unter den Ministern des Umweltrats vom 3. März 2008 über den Kommissionsvorschlag von Dezember 2007 zeigte eine deutliche Uneinigkeit zwischen Deutschland und Frankreich.
Der Disput konzentrierte sich auf die Frage, wieviel der Last der durchschnittlichen Emissionssenkung von Herstellern kleiner Fahrzeuge getragen werden sollte, die hauptsächlich ihren Standort in Frankreich und Italien haben, und wieviel große Hersteller, beispielsweise aus Deutschland oder Schweden, tragen sollten.
Verteilung der Last und die „Steigung der Kurve“
Die „Steigung einer Kurve“ zeigt an, wie stark – im Rahmen des gewichtsbasierten Kommissionsvorschlags – CO2-Standards von dem Gewicht eines Autos abhängig sind.
Wenn Zielvorgaben einzig auf Gewicht basieren würden (vertikale Steigung), hätten Hersteller größerer Fahrzeuge keinen Anreiz, ihre Autos leichter – und somit auch energieeffizienter – zu machen, da eine Verminderung des Gewichts unmittelbar zu strikteren CO2-Vorgaben führen würde. Eine solche Kurve würde ebenfalls Herstellern kleiner Fahrzeuge schaden, da sie gezwungen würden, viel niedrigere Emissionsniveaus zu erreichen als schwerere Autos – trotzt der Tatsache, dass sie bereits weniger Emissionen ausstoßen.
Die Kommission setzt sich für eine Steigung von 60% ein. Demgegenüber unterstützt Deutschland eine 80%-Steigung, um seinen Unternehmen wie Mercedes, BMW oder Porsche entgegenzukommen. Der französische Umweltminister Jean-Louis Borloo sagte, dass auch 60% schwer zu erreichen wären, und dass das Maximum bei 30% liegen sollte.
Die Tschechische Republik, Ungarn, Österreich und die Slowakei, die alle Knotenpunkte der deutschen Automobilherstellung sind, sowie Schweden und seine Marken Saab und Volvo, unterstützten Deutschland. Auf der anderen Seite fand Frankreich die Unterstützung von Italien, Spanien und Rumänien.
Großbritannien wiederum vertrat einen alternativen Ansatz und forderte ‚leichtere Bemühungen von 25% von jedem Einzelnen’, wobei jedoch Nischenmärkte wie Rolls Royce und Bentley eine Ausnahme bilden sollten.
Strafen, um eine Einhaltung der Regeln zu erzwingen?
Die Umweltminister sind sich weiterhin uneinig über die Höhe der Strafen für Hersteller, die ihre individuellen Ziele nicht erreichen können. Einige sagen, die Kommissionsvorschläge seinen ‚unverhältnismäßig’ und würden sowohl zu Preisanstiegen als auch zu einer langsameren Erneuerung des bestehenden Fahrzeugparks führen.
Das Problem der Strafen wurde auch im Parlamentsausschuss für Recht angeschnitten. Der Ausschuss fordert Rechtsberatung dafür, ob die Kommission die Befugnis habe, Strafen aufzuerlegen. Die Abgeordneten verwiesen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, aus dem hervorgeht, dass Entscheidungen über die Art und Höhe von Sanktionen den Mitgliedstaaten überlassen werden müssten (EurActiv vom 24. Oktober 2007).



