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EU-Staaten werden strengere Biokraftstoff-Normen fordern [DE]

Veröffentlicht 01. April 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Mitgliedstaaten werden laut eines Entwurfs, den die slowenische Ratspräsidentschaft in Umlauf gebracht hat, vermutlich strengere Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe fordern, die aus landwirtschaftlichen Pflanzen gewonnen werden – ein Versuch, um die negativen ökologischen Nebeneffekte einzudämmen, die mit der Massenherstellung von Biokraftstoffen in Zusammenhang stehen.

Der Entwurfstext weist auf eine Einigung der Regierungen hin, dass ein Kommissionsvorschlag zu schwach sei, der vorsieht, dass die in Europa verwendeten Biokraftstoffe im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen im gesamten Lebenszyklus (d.h. während Herstellung, Transport und Gebrauch) CO2-Einsparungen in Höhe von 35% erreichen sollen. Genaue Angaben wurden jedoch aufgrund von fortwährenden Uneinigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten noch nicht bestimmt.

Ein Sprecher der slowenischen Ratspräsidentschaft sagte gegenüber EurActiv jedoch, dass die Regierungen wahrscheinlich einen Kompromiss für einen alternativen, zweistufigen Ansatz erreichen würden. Ein solcher Ansatz würde die Verpflichtung zu einer anfänglichen Senkung von mindestens 35% bedeuten. Dieser Wert würde dann angehoben werden. Die Mitgliedstaaten seien sich jedoch weiterhin uneinig über den Zeitplan und die Höhe der endgültigen Einsparungen. Einige Länder fordern dabei Senkungen um bis zu 60%, andere jedoch viel weniger.

Der Entwurf ist ein vorläufiges Ergebnis von Diskussionen innerhalb einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe zum Thema Biokraftstoffe. Diese wurde im Februar 2008 von den Mitgliedstaaten gegründet, um die wichtigsten Kriterien für die nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen auszuarbeiten (EurActiv vom 26. Februar 2008). Die Arbeitsgruppe soll ihren Abschlussbericht am 4. April nationalen Experten vorlegen.

Die Idee ist, dass die Kriterien, sobald diese festegelegt wurden, in zwei Gesetzestexte der EU aufgenommen werden, die darauf abzielen, die Nutzung von Biokraftstoffen im Verkehr zu fördern. Bei einem Dokument handelt es sich um die Richtlinie für erneuerbare Energien (siehe LinksDossier), die am 23. Januar 2008 von der Kommission vorgelegt worden war. Diese Richtlinie fordert, dass zehn Prozent aller Verkehrskraftstoffe in der EU bis 2020 durch Biokraftstoffe gedeckt werden. Der zweite Text ist die Richtlinie für die Qualität von Kraftstoffen (siehe LinksDossier). Sie wird derzeit in Parlament und Rat diskutiert. Die Richtlinie würde Kraftstofflieferanten verpflichten, die Treibhausgase, die ihre Kraftstoffe während eines Lebenszyklus ausstoßen, zwischen 2011 und 2020 um zehn Prozent zu senken. Dies soll entweder durch die Verbesserung der Versorgungseffizienz oder durch die Erhöhung des Anteils der Biokraftstoffe an den Kraftstoffen insgesamt erreicht werden.

Es herrscht eine breite Einigkeit darüber, dass derartige Nachhaltigkeitskriterien notwendig sind, um eine Situation zu vermeiden, in der Kraftstoffhersteller sich einzig auf die Hersteller billiger Biokraftstoffe konzentrieren, die einen niedrigen CO2-Ausstoß gewährleisten, ohne jedoch die möglichen ökologischen Schäden oder Treibhausgasemissionen in Betracht zu ziehen, die während der Herstellungs- und Transportphase entstehen können.

Zusätzliche Kriterien würden weiterhin – wie von der Kommission vorgeschlagen – ein Verbot von Biokraftstoffen betreffen, die aus Wäldern, Feuchtgebieten oder anderen stark biodiversen Grasländern gewonnen werden.

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