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EU unentschlossen über Standards für sauberere Kraftstoffe [DE][en][fr

Erschienen: Dienstag 18. September 2007   

Die vorgeschlagenen Spezifikationen für die Kraftstoffqualität, die darauf abzielten, dass Ölunternehmen ihren Beitrag bei der Senkung der Emissionen aus Kraftstoffen leisten, sowie darauf, die Entwicklung von Biokraftstoffen zu fördern, sind in die Kritik geraten, da keine Normen für die Nachhaltigkeit festgelegt werden konnten und da sie möglicherweise mit anderen umweltfreundlichen Politiken in Konflikt geraten.

Hintergrund:

Die Richtlinie über die Kraftstoffqualitätexternal aus dem Jahre 1998 legt EU-weite Spezifikationen für Benzin, Diesel und Gasöl fest, die für Autos, Lastwagen und andere Fahrzeuge, einschließlich Schleppkähnen, Zugmaschinen und Lokomotiven, verwendet werden. Sie zielte darauf ab, die Gesundheit des Menschen und die Umwelt zu schützen. Im Januar 2007 hatte die Kommission eine Überarbeitung der Standards vorgeschlagen, in Hinblick auf:

  • die Entwicklungen in den Bereichen Kraftstoff- und Motortechnologie; 
  • einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten durch die Förderung der Entwicklung von Brennstoffen mit geringerem Kohlenstoffgehalt, einschließlich Biokraftstoffen, und;
  • das Erreichen der Zielvorgaben zur Luftqualität, wie diese 2005 in der Strategie für saubere Luft festgelegt wurden, unter anderem durch die Reduzierung der Emissionen von Schwefel und von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAHs) aus Diesel.

Wenn sie angenommen würden, würden die Ergänzungen es erlauben, höhere Mengen von Biokraftstoffen, wie beispielsweise Ethanol, in Benzin zu verwenden.

Die Kommission schlägt weiterhin eine verpflichtende Überwachung und Berichterstattung über die „Lebenszyklustreibhausgasemissionen“ von Kraftstoffen ab 2009 vor, sowie eine Verpflichtung für Kraftstoffanbieter, sicherzustellen, dass die Treibhausgasemissionen, die von ihren Kraftstoffen während eines Lebenszyklus (Produktion, Transport und Gebrauch) produzierten werden, zwischen 2011 und 2020 pro Jahr um 1% gekürzt werden (Artikel 7a).

Weitere Nachrichten:

Laut der Kommission sollte die Überarbeitung der Richtlinie über die Kraftstoffqualität verhindern, dass etwa 500 Millionen Tonnen CO2 in die Atmosphäre ausgestoßen werden - dies besonders durch die Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen. Es herrscht jedoch Uneinigkeit unter Stakeholdern und im Europaparlament über die Schlüsselelemente des vorgeschlagenen Textes.

Die niederländische Europaabgeordnete der sozialdemokratischen Fraktion, Dorette Corbey, die dafür verantwortlich ist, den Vorschlag im Parlament durchzudrücken, beabsichtigt, den Kommissionstext zu ergänzen; sie will rechtlich verbindliche Kriterien für die Herstellung von Biokraftstoffen einschließen – ein Schritt, von dem Corbey sagt, er sei wesentlich, um zunehmende Investition in umweltschädigende Biokraftstoffe, die eine Anhebung der Lebensmittelpreise, Abforstung und Wasserknappheit verursachen, zu vermeiden.

Während einer Debatte im Umweltausschuss des Europaparlaments am 13. September 2007 sagten Europaabgeordnete der EVP-ED jedoch, dass die Richtlinie über die Kraftstoffqualität der falsche Platz sei, um solche „Kriterien der Nachhaltigkeit“ zu verhängen. Dies würde in Konflikt treten mit ähnlichen Regelungen, die derzeit von der Kommission für eine gesonderte Richtlinie über die Förderung von Biokraftstoffen entworfen werden, und welche im Dezember 2007 vorgelegt werden sollen.

In Hinblick auf das Ziel, die Lebenszyklustreibhausgasemissionen bis 2020 um 10% zu senken, erhob keiner der Europaabgeordneten vollständig Einspruch. Es beleiben jedoch Zweifel bestehen, ob ein Ansatz zum Lebenszyklus notwendig sei, da 85% der Kraftstoffemissionen während der Verwendung des Brennstoffs entstehen, nicht während der Herstellung.

Diese Meinung wird von Europia, dem Verband der Ölindustrie, geteilt. Der Verband unterstützt, dass das zehn-Prozent-Ziel des Artikel 7a verworfen wird.

Europia betont, dass Ölhersteller und Raffinerien bereits unter das EU-Emissionshandelssystem fielen; dies sei eine ausreichende Garantie dafür, dass die Industrie sich bemühen werde, weniger CO2-Emissionen zu verursachen, und daher keine Notwendigkeit einer verbindlichen Rechtssetzung bestehe.

Europia erklärt weiterhin, dass der Lebenszyklus-Ansatz einen Nachteil für hoch modernisierte Raffinerien, die über komplexere Umwandlungsmethoden verfügten, darstelle, da diese oft energieintensiver seien. Dies würde letztendlich einen falschen Anreiz für die unvollständige und ineffiziente Umwandlung von Rohöl schaffen.

Positionen:

Laut der niederländischen sozialdemokratischen Europaabgeordneten und Berichterstatterin der Parlaments zur Frage, Dorette Corbey, müsse das Gesetz Kriterien einschließen, die sicherstellten, dass die Biomasse, die zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet werde, zumindest teilweise zurückzuverfolgen und nicht in der Nähe von Naturreservaten oder Naturschutzgebieten zu finden sei sowie nicht zu Abforstung oder Wasserknappheit führe.

Während Corbey die Schritte der Kommission anerkennt, Kriterien der Nachhaltigkeit als Teil der zukünftigen Biokraftstoff-Richtlinie zu entwerfen, betont sie, dass diese bisher nicht existierten und dass in der Zwischenzeit gesonderte Kriterien notwendig seien, um die Verpflichtung zur Senkung der Lebenszyklusemissionen zu verhindern, welche zu einer nichtnachhaltigen Herstellung von Biokraftstoffen führe.

Corbey sagte EurActiv: „Diese Richtlinie wird einen enormen Anreiz für Biokraftstoffe schaffen. Aber da die Kommission bisher keine eigenen Kriterien der Nachhaltigkeit vorgelegt hat, hat das Europaparlament keine andere Wahl, als ihre eigenen Richtlinien darzulegen.“ Sie fügte hinzu: „Es wäre besser gewesen, wenn die Kommission zuerst Kriterien der Nachhaltigkeit entworfen hätte und anschließend das CO2-Ziel.“

In Hinblick auf die Behauptungen, die Senkung der Lebenszyklusemissionen sei inkompatibel mit dem EU-Emissionshandelssystem (ETS), betonte Corbey: „Das ETS liefert nur einen Anreiz zur Reduzierung des Kohlenstoffdioxids und verhängt keine absoluten Verpflichtungen. Ölkonzerne können sich entscheiden, Emissionsrechte auf dem Handelsmarkt zu erstehen. Sowohl das ETS als auch die sich in Bearbeitung befindende Richtlinie liefern Anreize: weder das ETS noch die Richtlinie verhängt einen Bedingung, die Effizienz der Raffinerien zu verbessern. Mit anderen Worten: sie stärken einander und zumindest stehen sie nicht in Konflikt.“

Die Europaabgeordnete der EVP-ED, María del Pilar Ayuso, antwortete jedoch auf Corbeys Bericht, dass man Kriterien der Nachhaltigkeit weder befürworte noch ablehne, dass dies aber nicht der richtige Platz sei. Man solle sich an den Inhalt des Vorschlags halten.

Der Verband der Europäischen Petroleumindustrie, Europia, betonte die Inkonsistenz zwischen der Förderung von Kraftstoffen und Biokraftstoffen höherer Qualität, die energieintensiverer Raffination bedürfe, einerseits, und der Einführungen eines Ansatzes zur Senkung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen andererseits.

Der Verband erklärte, dass das Ziel, jährlich eine Senkung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen der Kraftstoffe um 1% zu erreichen, „unreif“ sei, und forderte dessen Verschiebung bis eine angemessene Methodologie zur Berechnung der vollständigen Lebenszyklustreibhausgasemissionen existiere, welche die potentielle Überschneidung mit dem Emissionshandelssystem löse und die Durchführbarkeit eines Ziels zur Reduzierung bewerte, in Einklang mit der bevorstehenden Richtlinie zu erneuerbaren Energien ebenso wie mit unternehmerischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Automobilhersteller auf der anderen Seite begrüßten den Lebenszyklus-Ansatz. Sigrid de Vries, Kommunikationsdirektorin des Verbands europäischer Automobilhersteller (ACEA), sagte, der Schwerpunkt der Kommission liege noch immer zu stark auf der Fahrzeugtechnologie. Er fügte hinzu, es sei wichtig, dass sich die Kraftstoffindustrie an der Reduzierung der Verkehrsemissionen beteilige. 

Die Umwelt-NGO T&E forderte die Europaabgeordneten auf, den Plan zu unterstützen. Sie bezeichnete diesen als eine ‚kluge Klimamaßnahme’ und sagte, die Maßnahmen könnten einen großen Beitrag leisten, um die Nachfrage nach „schlechtem Öl“ zu senken.

Nächste Schritte:

  • 30. Oktober 2007: Erwartete Debatte über die Richtlinie über die Kraftstoffqualität im Rat.
  • 22. November 2007: Der Bericht soll im Umweltausschuss des Europaparlaments angenommen werden.
  • Dezember 2007: Die Kommission wird vermutlich die Richtlinie zu Biokraftstoffen vorlegen.
  • 15. Januar 2008: Vermutlich Annahme des Berichts zur Kraftstoffqualität im Parlament.

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