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EU, USA nähern sich einem “Open Skies”-Abkommen [DE]

Veröffentlicht 05. März 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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EU- und USA-Verhandlungen am 2. März 2007 kommen dem lang erstrebten Abkommen über die Liberalisierung des Luftverkehrs zwischen beiden Blöcken näher. Ein Fortschritt, der, laut Kommission, 80000 Arbeitsplätze und €12 Mrd. an wirtschaftlichen Zuschüssen hervorbringen könnte.

Die Öffnung des Londoner Flughafens Heathrow war das Hauptanliegen der amerikanischen Verhandlungspartner. Im Gegenzug war die EU bemüht, die USA zu einer Lockerung der Gesetze zu bewegen, welche die Eigentümerschaft und die Kontrolle von US-Fluglinien auf amerikanische Bürger beschränken.

Während die EU den amerikanischen Forderungen zustimmte, weigerte Washington einzulenken. Unterhändler haben seither versucht, Wege zu finden, die das Abkommen akzeptabler für die EU gestalten, und es gleichzeitig annehmbar für den US-Kongress machen.

In der vorläufigen Einigung, die am 2. März 2007 getroffen wurde, stimmten die Verhandlungspartner über folgende Punkte überein:

  • Aufhebung von Beschränkungen von Streckenrechten:

Der Entwurf von November 2005 würde bestehende Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Beförderer, die transatlantische Routen fliegen dürfen, aufheben.

EU-Fluggesellschaften würden die Erlaubnis erhalten, ungeachtet ihres Heimatlandes von jeder europäischen Stadt in jede amerikanische Stadt zu fliegen. Und, umgekehrt, werden mehr US-Fluggesellschaften europäische Flughäfen anfliegen dürfen.

Das Hauptanliegen der Vorschriften ist, die aktuelle Situation zu beenden, die es nur 4 Beförderern – British Airways, Virgin Atlantic, American Airlines und United – ermöglicht, die Route zwischen Londons Flughafen Heathrow – über den mehr als 40% aller Flüge von Europa nach Amerika abgewickelt werden – und den USA zu versorgen.

Liberalisierung könnte dazu führen, dass Firmen wie Lufthansa und Air France, ebenso wie Billig-Airlines wie Ryanair und easyJet, auf der lukrativen Strecke von Heathrow operieren. Dieser erhöhte Wettbewerb sollte die Preise für die Verbraucher senken.

Dennoch ist Großbritannien entschlossen, sich einer solchen Entwicklung zu widersetzen, die britische Betreiber zwingen würde, bevorzugte Lande- und Abflugzeiten aufzugeben und einen wichtigen Teil ihres Profits zu verlieren, wenn die USA nicht im Gegenzug umfangreiche Zugeständnisse machen.

  • Ausländische Eigentumsverhältnisse:

Washington wird Regeln, die europäische Firmen und Einzelpersonen daran hindern, mehr als 25% des Stimmanteils bei US-Beförderern zu besitzen, nicht lockern.

Stattdessen, wird das Abkommen amerikanischen Firmen erschweren, in europäische Fluggesellschaften zu investieren, indem es eine wechselseitige, bisher nicht existierende Obergrenze von 25% festsetzt.

Des Weiteren würde das Abkommen europäischen Fluggesellschaften erleichtern, bis zu 100% von „non-voting shares“ zu kaufen. Momentan können sie höchstens 24,9% dieser Aktien zusätzlich zu den 25% des Stimmanteils besitzen.

Dennoch bezweifeln Beobachter, ob finanziell eingeschränkte europäische Fluggesellschaften diese Möglichkeit nutzen werden, deren tatsächliches Ergebnis wäre, in potentielle Konkurrenten zu investieren, ohne dadurch ein Mitspracherecht zu erhalten.

  • Weitere Vorschriften:

Die USA haben der EU eine Reihe weiterer Zugeständnisse gemacht:

  • das Recht für EU-Fluggesellschaften zwischen den USA und nicht-EU-Ländern, welche eine „Open Skies“-Abkommen mit den USA haben, wie z.B. Norwegen, zu operieren, und;
  • das Recht europäischer Beförderer, Filialen in den USA aufzubauen, um innerstaatlichen Verkehr zu befördern, solange sie strenge Vorgaben beachten.

 

  • Wirtschaftliche Vorteile:

Trotz britischer Bedenken, die USA hätten im Vergleich zu dem Angebot der EU nicht ausreichende Zugeständnisse gemacht in Bezug auf die Lockerung ausländischer Eigentumsbeschränkungen, nannte die Kommission das Abkommen zufriedenstellend. Die Kommission ist der Auffassung, dass durch das größere Angebot an transatlantischen Flügen die Kosten für Flugtickets sinken werden und der Passagierverkehr um mehr als 50% in nur 5 Jahren steigen könnte.

Der Kommissar für Verkehr, Jacques Barrot, sagte, das beispiellose Abkommen repräsentiere einen Durchbruch, der bis zu 80.000 Arbeitsplätze und Gewinne in Höhe von €12 Mrd. erwirtschaften könnte.

Stellungnahmen: 

Der Verband der europäischen Fluggesellschaften (VEF) begrüßte die Ankündigungen. Man müsse die Ergebnisse noch überarbeiten, so Ulrich Schulte-Strathaus, Generalsekretär des VEF. Schulte-Strathaus fügte hinzu, dass die verbesserte Ausgewogenheit des Abkommens zur Kenntnis genommen worden sei, dies jedoch nur ein erster Schritt sei.

British Airways kritisierte den neuen Entwurf des Abkommens mit der Aussage, man glaube nicht, dass dies eine gute Entwicklung für die EU oder Großbritannien darstelle. Man habe eher das Ende einer Einbahnstraße als ein Tor zu einem wirklich offenen Luftverkehrsraum erreicht. Der Pressesprecher von British Airways fügte hinzu, die USA hätten alles, was sie wollten und man selbst habe nichts; wenn man nun diesem Abkommen zustimme, wird es in Zukunft für die USA keinen Anreiz geben, die Liberalisierung voranzutreiben.

Steve Ridgway, Vorstandsvorsitzender von Virgin Atlantic, ergänzte, sie würden sich eine vollständige Öffnung des Luftraums wünschen; dieser Entwurf erfülle diesen Wunsch jedoch nicht.

Die US-amerikanische Verkehrsministerin Mary Peters betonte, das Abkommen biete amerikanischen Bürgern mehr Möglichkeiten und Komfort und fördere den Wachstum der Flugindustrie.

Die wichtigsten US-Fluggesellschaften, repräsentiert durch die Air Transport Association (ATA), zeigten sich verhalten, da das Abkommen seine einzelnen Mitglieder in unterschiedlicher Form berühren würde. Noch habe man die Details nicht eingesehen, aber dieses vorläufige Abkommen habe das Potential, neue Wege wirtschaftlicher Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU zu fördern, so ATA Präsident James C. May.

Nächste Schritte: 
  • 22. März 2007: Das Abkommen wird vom Rat der Verkehrsminister geprüft.
  • 28. Oktober 2007: Inkrafttreten des Abkommens, falls es im Rat Zustimmung erhält.
Hintergrund : 

Das Streben nach einem “Open Skies”-Abkommen, welches Beschränkungen bei transatlantischen Flügen abbauen würde, hat sich seit Beginn der Gespräche 2002 für beide Seiten schwierig gestaltet.

Die Hoffnung, die Verhandlungen auf Grundlage eines Entwurfes von November 2005 abschließen zu können, wurden im Dezember 2006 zerstört, als der US-Kongress Regelungen ablehnte,  die es ausländischen Firmen erleichtert hätten, in amerikanische Fluggesellschaften zu investieren. Die EU hatte dies zur wichtigsten Bedingung für eine Einigung erhoben.

Ein solches Abkommen wird dringend benötigt, seit derEuropäische Gerichtshof 2002 entschieden hat,  dass das bestehende Netzwerk bilateraler Beziehungen zwischen EU-Ländern und den USA gegen geltendes EU-Recht verstößt, und dass eine gemeinsame Regelung unerlässlich ist.

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