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Europaabgeordnete unterstützen EU-weite Bußgelder für Verkehrssünder [DE]

Veröffentlicht 10. September 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich gestern (9. September 2008) für Pläne ausgesprochen, die es den nationalen Behörden erleichtern sollen, Bußgelder gegen Fahrer aus anderen EU-Staaten zu verhängen, die Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahren unter Alkoholeinfluss begehen.

Der Richtlinienentwurf, der zunächst von der Kommission im März als Teil eines Planes zur Verbesserung der Straßensicherheit in der Union veröffentlicht wurde – zielt darauf ab, zu verhindern, dass Fahrer, die Verkehrsverstöße in anderen Ländern begehen, straffrei bleiben, nur weil es zu schwierig ist, ihre Identität oder die Adresse festzustellen, auf die das Fahrzeug registriert ist.

Der Gesetzestext sieht deshalb die Einrichtung eines elektronischen Netzwerks zum Datenaustausch vor, wodurch die Verkehrsbehörden in der Lage wären, die Besitzer ausländischer Fahrzeuge anhand ihrer Registrierungspapiere zu identifizieren. Dadurch wäre es möglich, Bußgeldbescheide ins Ausland zu versenden. Die Mitgliedstaaten haben nun  zwei Jahre Zeit, um das System einzurichten und in Betrieb zu nehmen.

Das neue System wird die Verkehrsverstöße, die im Straßenverkehr die meisten Todesopfer verursachen, abdecken: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Nichtbeachtung roter Ampeln.

Die Europaabgeordneten fassen jedoch bereits die Möglichkeit ins Auge, die neuen Regelungen auf andere Verkehrsverstöße auszuweiten und haben die Kommission dazu aufgefordert, einen Bericht zu dem Thema zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie vorzulegen. 

Der Berichterstatterin Inez Ayala Sender (SPE) aus Spanien zufolge gefährdet die aktuelle Situation – in der Fahrer oftmals straffrei ausgehen – nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern diskriminiert außerdem einheimische Fahrer, die dieselben Verstöße begehen, aber dafür bestraft werden. 

Die EU-Kommission glaubt, dass durch eine bessere Einhaltung der Verkehrsregeln in den 15 Mitgliedstaaten der EU vor der Osterweiterung 14.000 Todesfälle und 680.000 Verletzungen verhindert werden könnten. Damit würde die Union ihrem Ziel näher kommen, die Anzahl der Todesfälle im Straßenverkehr von ungefähr 43.000 im Jahr 2007 auf 25.000 im Jahr 2010 zu reduzieren. 

Die Europaabgeordneten nutzten die Gelegenheit außerdem dazu, weitere Forderungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu stellen, wie beispielsweise ein festgelegtes Mindestmaß an Verkehrskontrollen, die die Mitgliedstaaten durchführen müssten. Dies würde diejenigen Länder, in denen die Todesrate im Straßenverkehr über dem europäsichen Durchschnitt liegt, dazu verpflichten, die Anzahl der Geschwindigkeitskontrollen um 30% zu erhöhen.

Die Europaabgeordneten fordern die Mitgliedstaaten ebenfalls dazu auf, sicherzustellen, dass jedes Jahr mindestens 30% der Fahrer auf Alkohol getestet werden. Diejenigen Länder, in denen weniger als 70% der Fahrer den Sicherheitsgurt anlegen, sollten intensive Kontrollen in mindestens sechs Wochen des Jahres durchführen. 

Abschließend verlangte der Ausschuss von den nationalen Behörden, dass sie die Verkehrsteilnehmer über die neuen grenzüberschreitenden Regelungen informieren sollten. 

Der Gesetzesentwurf muss nun von den Mitgliedstaaten angenommen werden, wobei eine erste Debatte zum Thema für den 9. Oktober 2008 angesetzt ist. Jetzt seien die Mitgliedstaaten am Zug. Die französische Europaabgeordnete der EVP-ED Brigitte Fouré gab aber an, zuversichtlich zu sein, dass man schon in der ersten Lesung zu einer Einigung komme. Sie fügte hinzu, dass die französische EU-Ratspräsidentschaft diese Thematik sehr aktiv angehe. 

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