In letzter Minute änderten die Europaabgeordneten ihre Meinung und wiesen einen Kompromiss zurück, der letzte Woche zwischen dem italienischen sozialistischen Berichterstatter Guido Sacconi und Mitgliedern des parlamentarischen Industrieausschusses geschlossen worden war. Dieser Kompromiss hätte den Autoherstellern einen zusätzlichen Spielraum von drei Jahren gewährt, um die geforderten Emissionsminderungen für CO2 umzusetzen.
Die Empfehlung für einen Kompromiss war ausgesprochen worden, nachdem der Industrieausschuss am 1. September 2008 dafür gestimmt hatte, den ursprünglichen Bericht Sacconis abzumildern, der eine ‚Übergangsphase’ für die Umsetzung der CO2-Regelungen gefordert hatte, so dass die Autohersteller bis 2012 nur 60% ihrer Neuwagenflotte das CO2-Ziel hätten erreichen müssen. Die Quote wäre dann sukzessive auf 70% bis 2013, 80% bis 2014 und 100% bis 2015 erhöht worden.
Diese ‚industriefreundliche Abmachung zwischen EVP-ED und SPE’ – wie der linke Europaabgeordnete Jens Holm sich ausdrückte – wurde nichtsdestotrotz vom Umweltausschuss abgelehnt, der der hauptverantwortliche Ausschuss für dieses Thema ist. Stattdessen bestand letzterer darauf, die ursprünglichen Empfehlungen Sacconis beizubehalten, ein noch ehrgeizigeres Langzeitziel von 95g/km bis zum Jahr 2020 festzusetzen.
Die Europaabgeordneten wiesen außerdem einen Änderungsantrag ab, der die Höchststrafe für Autohersteller, die ihre CO2-Grenzen überschreiten, auf 50 Euro begrenzt hätte. Damit wurde der Vorschlag der Kommission unterstützt, die die Bußgelder auf 20 Euro pro überschrittenes Gramm im Jahr 2012 festlegen will, um sie bis 2015 auf 95 Euro zu erhöhen. Alle so erzielten Einnahmen sollen dann in technologische Innovationen investiert werden, mit Hilfe derer die Emissionen von Fahrzeugen verringert werden können.
Der Umweltausschuss lehnte außerdem einen Vorschlag des Industrieausschusses ab, der es den Autoherstellern erlaubt hätte, bestimmte Autos – beispielsweise solche, die weniger als 50g/km ausstoßen oder mit alternativen Kraftstoffen fahren können – als ‚anderthalb’ Autos zu zählen und Autos, die keinerlei CO2-Emissionen verursachen, als drei Autos. Damit hätten die Hersteller ihren Gesamtschnitt senken können. Nichtsdestotrotz wurde jedoch die Idee unterstützt, für ökologische Innovationen besondere Gutschriften zu vergeben. Dazu könnten beispielsweise energieeffiziente Scheinwerfer zählen, die derzeit nicht in dem normalen Testlauf eingeschlossen sind. Die Gutschrift für die Entwicklung der Technologie solle 75% der tatsächlichen CO2-Reduktion allerdings nicht überschreiten, hebt der Text hervor.
Diejenigen, die eine striktere Gesetzgebung bezüglich der CO2-Emissionen befürworten, unterstützen die Ambitionen der EU im Kampf gegen den Klimawandel, die durch die Wahl bekräftigt wurden.
Allerdings könnten sie enttäuscht werden, denn der Text muss im Oktober oder November noch im Plenum angenommen werden. Außerdem ist es ebenfalls möglich, dass ihre Vorschläge von den nationalen Regierungen noch wesentlich abgeschwächt werden. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident Nicolas Sarkozy kündigten im Juni an, dass sie zur CO2-Gesetzgebung ein bilaterales Abkommen miteinander abgeschlossen hätten, das „bedeutende“ Übergangsphasen, eine größere Flexibilität bei den Strafen für Verstöße und umfangreiche Gutschriften für die Verwendung umweltfreundlicher Technologien umfasse (EurActiv vom 10. Juni 2008).



